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Frey Walter · Nationalrat · 2000-06-21

Frey Walter · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-21

Wortprotokoll

Es ist, einmal abgesehen von den letzten Bundesratswahlen, ungewöhnlich, dass die Konkordanzdemokratie - vor allem bei Richterwahlen - infrage gestellt wird. Ich erlaube mir daher, im Namen der SVP-Fraktion, mich dazu zu äussern.

Der Sitzanspruch der SVP für den zurücktretenden, sehr verdienten Bundesrichter Herrn Edwin Weyermann ist unbestritten. Auch nach seinem Ersatz sind wir am Bundesgericht noch klar untervertreten.

Zwei Kandidaten für die Ersatzwahl liessen wir durch die Interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen begutachten. Beide Kandidaten, Dr. Reinhold Schätzle und Dr. Lorenz Meyer, wurden von diesem Gremium als geeignet und qualifiziert befunden. Der Vorstand der SVP-Fraktion beschloss einstimmig, der Bundesversammlung einen Einervorschlag zu unterbreiten. In der fraktionsinternen Abstimmung obsiegte Dr. Reinhold Schätzle klar mit 32 zu 17 Stimmen. Im Gegensatz zu Dr. Lorenz Meyer machte er in der vorgängigen Diskussion auch klar, dass er sich, wie immer der Wahlausgang sein werde, dem Fraktionsentscheid fügen werde. Dr. Reinhold Schätzle ist also der unbestrittene Bundesrichterkandidat der SVP.

Da es keine festen Bundesrichtersitze für bestimmte Kantone gibt, unterzieht sich auch die Berner SVP diesem Fraktionsentscheid, was Ihnen der Berner SVP-Präsident und Vizepräsident der SVP-Fraktion Nationalrat Hermann Weyeneth bestätigen wird.

Warum haben wir uns für Dr. Reinhold Schätzle entschieden? Er hat sich als Werkstudent im wahrsten Sinne des Wortes hochgearbeitet. Er kennt also das Leben nicht nur von der juristischen Seite her, sondern auch als Arbeiter, Verwaltungsbeamter und Chef von vielen Mitarbeitern. Wo er auch immer in verantwortungsvoller Stellung gearbeitet hat, erntete er überparteilich grosse Anerkennung: in den letzten Jahren als Oberrichter an der I. und III. Strafkammer des Zürcher Obergerichtes, als Präsident des kantonalen Landwirtschaftsgerichtes oder als Präsident der Rekurskommission VBS.

Da mit grosser Wahrscheinlichkeit am Bundesgericht ein Sitz im strafrechtlichen Bereich zu besetzen ist, ist Dr. Reinhold Schätzle für dieses Amt geradezu prädestiniert. Das wird auch von niemandem bestritten. Angekreidet wird ihm ein Artikel, den er als Verfassungsratskandidat als Antwort auf einen 25-Punkte-Katalog der Sozialdemokraten publizierte. Dazu kann ich nur bemerken: Verkehrte Welt! Wir in der Bundesversammlung wollen wissen, was für staatsbürgerliche Ansichten ein von uns zu wählender Bundesrichter hat. Er tut sich kund - offen, ehrlich, sauber -, und nun wird ihm das zur Last gelegt!

Ich behaupte guten Gewissens, dass alle bürgerlichen Mitglieder dieser Versammlung an diesem Artikel nichts auszusetzen hätten - wenn sie ihn gelesen hätten! -; von der linken Ratsseite erbitte ich Solidarität für Andersdenkende in der Politik, will sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen, das Bundesgericht zu verpolitisieren und den Konkordanzgedanken gering zu schätzen.

In der Überzeugung, Ihnen mit Herrn Reinhold Schätzle einen hervorragenden Kandidaten vorzuschlagen, bittet Sie die SVP-Fraktion, ihn zu wählen.