Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-11-29
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-29
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion ersuche ich Sie, der Minderheit Ruey zu folgen und im Einklang mit dem Ständerat eine Unterstellung der Selbstständigerwerbenden unter das Bundesgesetz über die Familienzulagen abzulehnen. Konkret ist Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c schlicht und einfach zu streichen.
Unser Rat würde mit dieser Streichung nicht nur die Regulierungsdichte des Familienzulagengesetzes etwas verringern - was an sich schon positiv wäre -, sondern gleichzeitig auch eine unnötige zusätzliche administrative Belastung der Selbstständigerwerbenden verhindern. Vor allem aber - das ist aus dem Votum von Herrn Ruey deutlich hervorgegangen, und das müsste entscheidend sein - wollen die Selbstständigerwerbenden dem Familienzulagengesetz gar nicht unterstellt werden.
Selbstständigerwerbende sind keine Arbeitnehmer, sondern quasi ihre eigenen Arbeitgeber und daher zur Erfüllung ihrer familiären Verpflichtungen auf einen erfolgreichen Geschäftsgang ihrer selbstständigen Berufstätigkeit angewiesen. Freiberuflich tätige Personen tragen ein hohes Mass an Verantwortung; hier gebe ich Kollege Rossini absolut Recht. Sie müssen nämlich ihr privates Einkommen aufgrund der geschäftlichen Möglichkeiten selber festlegen und dabei den Bedürfnissen ihrer Familie voll und ganz Rechnung tragen. Aus der Sicht der Selbstständigerwerbenden wäre es daher widersinnig, wenn sie nun von Bundes wegen obligatorisch Monat für Monat Beiträge in eine Familienausgleichskasse entrichten müssten, um im Gegenzug dann Familienzulagen von der Ausgleichskasse sozusagen zurückerstattet zu erhalten.
Offenbar glaubt die Kommissionsmehrheit, bei der heutigen Regelung betreffend die Selbstständigerwerbenden eine Lücke entdeckt zu haben, die man im Sinne eines helvetischen Perfektionismus selbstverständlich - auch gegen den Willen der Betroffenen - schliessen müsse. Die FDP-Fraktion ist jedoch mit der Kommissionsminderheit und mit dem Ständerat der Auffassung, eine Unterstellung der Selbstständigerwerbenden sei abzulehnen.
Sie beantragt deshalb, die entsprechenden Bestimmungen zu streichen.