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Widmer Hans · Nationalrat · 2005-11-29

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-29

Wortprotokoll

Sie wissen es vielleicht aus eigener Erfahrung: Filme, Videos, Fotos und Tondokumente sind wichtige Zeugen unserer jüngeren Vergangenheit. Ihre Bewahrung, Sicherheit und Erschliessung kann sehr gefährdet sein, und damit kann natürlich auch die Vermittlung der Inhalte dieser Dokumente an zukünftige Generationen nicht mehr gewährleistet sein. Eine Gesellschaft, welche bedeutsame Gedächtniselemente verlieren würde, ginge in der Tat ein grosses Risiko ein, nämlich das Risiko, auf einzelne Bausteine ihrer Identität verzichten zu müssen. Auch würde sie eine Verarmung des Kulturgutes in Kauf nehmen.

Die Erkenntnis dieser gesellschafts- und kulturpolitisch wichtigen Zusammenhänge führte im Jahre 1995 zur Gründung des Vereins Memoriav. Dieser Verein sorgt dafür, dass die Schweiz ihr audiovisuelles Gedächtnis nicht verliert. Damit erfüllt er eine Aufgabe von nationaler Bedeutung und von grossem öffentlichen Interesse; denn es wäre verheerend, wenn wir, gesellschaftlich gesehen, riesige Lücken in der Geschichte hätten. Der Bund hat daher Memoriav von Anfang an unterstützt, aber er hat dies ohne die ausreichenden gesetzlichen Grundlagen getan.

Diese Lücke soll nun durch die folgenden zwei Elemente geschlossen werden: einerseits durch das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an diesen Verein und andererseits durch den beantragten Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen von 11,7 Millionen Franken für die Jahre 2006 bis 2009. Die WBK hatte bereits in einer Motion (03.3441, Sicherung der audiovisuellen Quellen) vom 12. September 2003 gefordert, die genannte Lücke sei zu schliessen. Mit einem Ja zur Vorlage würden die Anliegen dieser Motion erfüllt.

Obwohl Eintreten in der Kommission ohne Gegenantrag beschlossen wurde, musste die Verwaltung noch einige Fragen beantworten.

Erwähnen möchte ich insbesondere die Frage der Mitgliederbeiträge, welche in Artikel 3 des Bundesgesetzes behandelt wird. Es soll - das betrifft eine weitere Diskussion - im Leistungsauftrag klar formuliert werden, dass der Bund und Memoriav zusammen nur 50 Prozent der Projekte finanzieren, nicht mehr. Auch sollen sich die Kantone weiterhin, und [PAGE 1580] hoffentlich noch in vermehrtem Masse, beteiligen. Auf keinen Fall darf es zu einer Konfusion zwischen der Finanzierung des Vereins einerseits und der Finanzierung der verschiedenen einzelnen Aktivitäten anderseits kommen.

Kritisiert wurden unter anderem auch die verhältnismässig hohen Verwaltungskosten sowie die Ausgabensteigerung, die aber mit der Zunahme der zu bewältigenden Projekte erklärt werden können.

Mit besonderem Nachdruck wurde darauf hingewiesen, dass im Komitee genügend Frauen Einsitz zu nehmen hätten, was jetzt durchaus noch nicht der Fall ist. Auch das Anliegen des Gedächtnisses der ganzen Frauengeschichte, der Gender-bestimmten Geschichte, ist unbedingt in den Leistungsauftrag aufzunehmen.

Die Kommission stimmte dann nach diesen Diskussionen in der Gesamtabstimmung dem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Dem Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen an den Verein Memoriav in den Jahren 2006-2009 wurde einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, dasselbe auch hier zu tun, denn das Anliegen verdient es.