Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2005-11-29
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-29
Wortprotokoll
Frau Fehr fordert natürlich in ihrer Motion nicht nur ein Bundesamt, sondern - wenn Sie es genau ansehen - eine eidgenössische Familienpolitik, welche die kantonale Hoheit in diesem Bereich ablöst. Das ist eigentlich das Ziel der Motion; die Forderung nach einem Bundesamt ist der Vorwand, um dann auch eine eidgenössische Familienpolitik einzurichten. Die Frage, die wir uns in diesem Zusammenhang im föderalistisch aufgebauten Staat Schweiz zu stellen haben, lautet ja immer, ob die unteren Einrichtungen nicht in der Lage sind, eine geeignete, zweckmässige Politik in diesem Bereich zu führen. Meine Antwort auf diese Frage lautet natürlich, dass eine Verschiebung der Kompetenz nicht nötig ist, dass die Kantone und Gemeinden in der Familienpolitik zuständig bleiben sollen, weil dort diese Aufgabe zweckmässig gelöst wird und weil dort auf der sozialpolitischen Ebene viel weniger Effizienzverluste zur verzeichnen sind, als dies beim Bund der Fall wäre.
Die Unterschiede unter den Kantonen sind noch längst kein Grund, einfach eine zentralistische Politik einzurichten; das ist nicht genügend begründet. Im Gesundheitswesen zum Beispiel ist immer mehr sichtbar, dass es zweckmässig wäre, die kantonalen Hoheiten mit 26 kantonalen Systemen etwas zurückzubinden und die dortigen Probleme einer zentralen Lösung zuzuführen, weil diese kantonalen Hoheiten dort für die künftige Aufgabenbewältigung hemmend sind und zudem wegen Abgrenzungsschwierigkeiten unnötigerweise Milliarden von Franken verschlingen. Dort braucht es eine eidgenössische Politik.
Bei der Familienpolitik sieht es anders aus: Wir haben funktionstüchtige kantonale Strukturen. Ich habe das schon vorhin bei der Kinderzulagenvorlage erwähnt. Der Koordinationsbedarf, der dadurch entsteht, wird heute auf Bundesebene durch die Zentralstelle gewährleistet. Die internationalen Beziehungen werden gepflegt und mit rahmenbildenden Verträgen begleitet. Aber dafür braucht es kein Bundesamt und keine eidgenössische Familienpolitik.
Es ist mir auch nicht bekannt, dass die Verfassung den Bund auffordert, in der von Frau Fehr geäusserten Richtung tätig zu werden. Die Verfassungsgrundlage fehlt. Es ist im Gegenteil so, dass die Verfassung in Artikel 46 besagt: "Der Bund belässt den Kantonen möglichst grosse Gestaltungsfreiheit." Wenn Sie, Frau Fehr, eine eidgenössische Familienpolitik wollen, dann müssen Sie ehrlicherweise sagen, dass wir auf Verfassungsebene eine Grundlage schaffen müssen, die diese Ausrichtung, die Sie hier ausgeführt haben, zum Ziel hat. Dann können wir über die Grundlage diskutieren und führen nicht auf dem Weg des Hintertürchens hier eine eidgenössische Familienpolitik ein. Die Probleme der Familie werden nicht durch neue Bundesämter gelöst. Es ist ja die abnehmende Partnerfähigkeit, die vor allem daran schuld ist, dass hier grosse Schwierigkeiten entstehen, und das kann nicht durch neue Bundesstellen gelöst werden.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.