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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2005-11-29

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-29

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Motion um eine wirklich haarsträubende Praxis, die so nicht fortgesetzt werden sollte und die der Bundesrat selber auch im Rahmen der 11. AHV-Revision korrigieren wollte. Allerdings - das wissen Sie - ist dieses Anliegen dann aus anderen Gründen nicht zum Ziel gelangt. Es geht um folgende Praxis: Wenn jemandem im Alter von z. B. 58 oder 60 Jahren gekündigt wird und gemäss einem Vorsorgereglement die theoretische Möglichkeit besteht, dass eine Vorsorgeeinrichtung eine Frühpensionierung vorsehen kann, dann fällt diese Person nach neuesten Bundesgerichtsentscheiden nicht mehr unter das Freizügigkeitsgesetz, sondern sie wird sozusagen zwangspensioniert. Das heisst also, dass ich mit 58 Jahren eine Rente erhalte, allerdings eine versicherungstechnisch stark gekürzte Rente; mein Versicherungsschutz, der eigentlich ab 65 Jahren beginnen sollte, wird ausgehöhlt. Zudem wird, auch wenn ich eine Arbeit suche, die Arbeitslosenversicherungsrente gekürzt. Das ist unglaublich, aber das ist die Interpretation des Bundesgerichtes.

Der Bundesrat selber hat im Rahmen der 11. AHV-Revision diese Praxis wie gesagt korrigieren wollen, und wir möchten Herrn Couchepin und seine Kollegen und seine Kollegin herzlich dazu einladen, sie zu korrigieren. Ich meine, dass Zwangspensionierungen, die den Vorsorgeschutz aushöhlen, in diesem Land nichts zu suchen haben. Sie widersprechen auch allen Anliegen des Bundesrates, wonach die Beschäftigten bis ins Alter von 65 Jahren oder, wie ich Sie verstehe, Herr Couchepin, sogar von 67 Jahren arbeiten sollen. Deshalb geht es nicht an, dass die Vorsorge "gekidnappt" und anstelle der Arbeitslosenversicherung eingesetzt wird und dass diese Leute dann eigentlich mit zum Teil minimalen Renten auf die Strasse gestellt werden und so ihren Vorsorgeschutz substanziell verlieren.