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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2005-11-30

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 9 Absatz 2bis der Minderheit zu folgen, d. h., dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Wir haben im Nationalrat an dieser Stelle eine Differenz geschaffen, weil wir klären wollten, welche Kompetenzen die Weko haben sollte. Sie sehen, dass der Ständerat beschlossen hat, dem Bundesrat zuzustimmen. Man hat darüber diskutiert, ob die nationalrätliche Fassung von Absatz 2bis Sinn mache oder nicht. Es ist offensichtlich so, dass diese Bestimmung mehr Ungewissheiten als Klärung bringt. Dem Amtlichen Bulletin des Ständerates ist zu entnehmen, dass es bei dieser Differenz darum geht, gewisse Fragen abzuklären. Die Weko hat ja im Bundesgerichtsgesetz ein Beschwerderecht ab einem bestimmten Schwellenwert bekommen, und dort ist auch klar, dass die Weko ein Recht zur Beschwerde hat, wenn es um grundsätzliche Fragen geht. [PAGE 1621] Das sieht man in der nationalrätlichen Fassung alles nicht. Der Wortlaut ist sehr verwirrlich, und deshalb bitte ich Sie, den zweiten Satz zu streichen. Ich wäre auch froh, wenn mir jene, die für die Mehrheit sprechen, sagen könnten, was sie genau wollen. Das wurde in der ständerätlichen Diskussion nicht geklärt. Welche Rechtsmittel soll denn die Weko zusätzlich bekommen, und in welchem Verhältnis stehen deren Befugnisse zum Bundesgerichtsgesetz?

Wenn Sie hier eine einfache und schlanke Fassung des Gesetzes haben wollen, sollten Sie hier nicht der Weko Kompetenzen zuschanzen, von denen man nicht weiss, ob sie ihr überhaupt zustehen und was das genau bedeutet.

Ich bitte Sie im Sinne der Minderheit, von diesem Satz abzusehen, weil er nur Kompliziertheiten bringt und der Ständerat nicht gewillt ist, uns zu folgen. Schaffen Sie deshalb diese Differenz aus dem Raum!