Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2005-12-01
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-01
Wortprotokoll
Je vous présente une deuxième "fleur à cueillir", pour reprendre les jolis termes de notre collègue de Buman.
Sie haben soeben fast einstimmig der Verlängerung der Bundeshilfe für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen zugestimmt. Ich danke Ihnen dafür, ich finde das wichtig. Ein noch grösserer Handlungsbedarf für die Wohnraumförderung besteht ausserhalb der Berggebiete. Sie ist staatspolitisch nötig, sozialpolitisch dringend und wirtschaftspolitisch wichtig.
Staatspolitisch nötig ist die Aufnahme der Wohnraumförderung ausserhalb der Berggebiete, weil das Volk mit der neuen Bundesverfassung den Bund beauftragt hat, den Wohnbau, den Erwerb von Wohn- und Hauseigentum sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnbaus zu fördern. Damit sind die zahlreichen, für die Geschichte des Wohnbaus in der Schweiz wichtigen Wohnbaugenossenschaften angesprochen. Diese haben das Verdienst, in hundert Jahren Selbsthilfe preisgünstige Mietwohnungen oder Eigentum mit tragfähigen Strukturen und viel sozialer Integration aufgebaut zu haben.
Die Zielgruppen des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) sind klar definiert: Es geht um die Interessen von Familien, von betagten, bedürftigen und behinderten Menschen. Das Volk hat in der Bundesverfassung auch das Sozialziel verankert, wonach sich der Bund dafür einsetzt, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können.
Mit dem NFA hat das Volk definiert, dass die Wohnraumförderung ausserhalb der Berggebiete Bundesaufgabe bleibt und dass nur die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten an die Kantone übergehen wird. Staatspolitisch war es daher schon problematisch, mit dem EP 2003 aus dem neuen, guten WFG - das nichts, aber auch gar nichts mehr mit dem alten Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) zu tun hat - das Herzstück zu entfernen.
Meine parlamentarische Initiative verlangt, dass die Rechtsgrundlage wieder geschaffen wird, die nötig ist, um die Direktdarlehen, das wirksame Fördermittel aus dem WFG, einsetzen zu können. Da es im Gegensatz zu den Finanzhilfen für die Berggebiete beim WFG um rückzahlbare Darlehen geht, liegt die maximale Belastung für den Bund bei weniger als 10 Millionen Franken pro Jahr für allfällige Zinsausfälle oder Zinsdifferenzen. Zum Vergleich: Die Verpflichtungskredite für nichtrückzahlbare Finanzhilfen für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten betrugen in den letzten drei Jahren 9 bis 10 Millionen Franken. Beim neuen WFG geht es nicht mehr um A-fonds-perdu-Beiträge wie beim Gesetz fürs Berggebiet oder beim alten WEG.
Sozialpolitisch ist diese Massnahme dringend. Sie wissen: Die Hochpreisinsel Schweiz ist vor allem eine Insel der hohen Mietzinse. Die Wohnungsnot, die vor allem die Ballungsgebiete, die Agglomerationen, betrifft, wo die Arbeitsplätze sind, heizt die Mietzinse zusätzlich an. Wir hatten im letzten Jahr eine Steigerung der Mietzinse um 2,6 Prozent, und das bei einem Rekordtief bei den Hypothekarzinssätzen. Hohe Mietzinse sind denn auch die Hauptursache für die Zunahme der Zahl von Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezügern und -bezügerinnen. Aber es kann ja wohl keine liberale Idee sein - und damit richte ich mich vor allem an die liberalen und radikalen Kräfte in diesem Parlament -, dass immer mehr Menschen von der Sozialhilfe oder von Ergänzungsleistungen abhängig sein sollen.
Es erregt Besorgnis, dass gerade auch immer mehr junge IV-Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Dazu hat mir gestern Nachmittag der Sachbearbeiter Wohnungsvermittlung von Procap, dem ehemaligen Schweizerischen Invalidenverband, aus Olten geschrieben: "Da rollstuhlgängige Wohnungen fast ausnahmslos in Neubauten zu finden sind, gibt es vor allem im Raum Zürich und Basel kaum rollstuhlgängige Dreieinhalb- und Viereinhalbzimmerwohnungen mit einem Mietzins von unter 2000 Franken. Für IV-Vollrentner ist es dort meist fast aussichtslos, eine rollstuhlgängige Wohnung zu finden. Für behinderte AHV-Rentner kommt erschwerend dazu, dass die AHV im Gegensatz zur IV keine baulichen Anpassungen finanziert."
Wenn Sie die Staatsquote senken wollen, müssen Sie den gemeinnützigen Wohnungsbau revitalisieren. Was Herr Kurt Bieder, freisinniger Baudirektor der Stadt Luzern, mit eindrücklichem Zahlenmaterial beweist, belegt auch eine Studie des Kantons Zürich: Die Einsparungen der öffentlichen Hand bei der Sozialhilfe und bei den Ergänzungsleistungen, die sich aus öffentlich geförderten Mietwohnungen im Tiefpreissegment für Familienwohnungen, Alterswohnungen und Wohnungen für Behinderte ergeben, sind wesentlich höher als die für öffentliche Wohnraumförderung eingesetzten Mittel. Beziehen Sie diese Studie! Ein Verzicht auf Fördermassnahmen hingegen führt nachgewiesenermassen zu Mehrausgaben bei der Sozialhilfe.
Auch wirtschaftspolitisch gesehen ist es wichtig, dass die Darlehen des Bundes wieder fliessen können, weil der Markt keine Wohnbauten mit tiefen Zinsen für die tiefen Einkommen baut.
Ich bitte Sie zusammen mit der Minderheit der WAK, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit dieses wichtige Anliegen auch von der Kommission des Ständerates vorgeprüft werden kann.