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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-01

Wortprotokoll

Wesentlich ist aus Sicht des Eidgenössischen Finanzdepartementes, dass wir diesen Finanzplan nicht innerhalb von kurzer Frist überarbeiten müssen, denn das wäre eine Energieinvestition am falschen Ort. Ich sage Ihnen auch, warum: Die Philosophie, die der Bundesrat diesem Finanzplan zugrunde legt, ist folgende: Wir sagen, er sei das zentrale finanzpolitische Planungs- und Steuerungsinstrument. Massstab für die Erstellung der Finanzplanung ist die Schuldenbremse. Sie gilt zwar gemäss Verfassung und Gesetz nur für das Budget eines Jahres, aber es ist einfacher, wenn wir schon den Horizont von vier Planungsjahren unter den Vorschriften der Schuldenbremse erstellen. Das Herunterbrechen auf das Budgetjahr ist dann einfacher, und wir bekommen eine gewisse Kontinuität in die Finanzplanung.

Mit diesen Aussagen möchte ich zum Ausdruck bringen, dass der Bundesrat, zusammen mit den Finanzkommissionen, das Instrument der Finanzplanung aufwerten will. Sie werden es dann erleben, wenn wir nachher das Budget behandeln, wo Sie mit 90 Anträgen konfrontiert sind: So kann es ja wahrscheinlich kaum weitergehen. Wir müssen mehr Gewicht auf die Finanzplanung legen und die Finanzplanung dann von Jahr zu Jahr auf das Budget herunterbrechen. Wir müssen eine Gleichwertigkeit dieser beiden Instrumente erzielen. Diese Einsicht teilt der Bundesrat mit beiden Finanzkommissionen; das muss künftig so spielen. Dazu müssen wir noch ein paar Massnahmen ergreifen.

Und jetzt wende ich mich an diejenigen unter Ihnen, die diesen Finanzplan kritisieren: Sein Aufbau ist ja so, dass wir erst einen Textteil und dann einen Zahlenteil haben. Dieser Zahlenteil ist, teilweise aus der Natur der Planung heraus, eben nicht gleich gestaltet wie der Zahlenteil im Budget. Beim Budget haben wir das Schwergewicht natürlich bei den einzelnen Kreditpositionen, weil Sie in Wahrnehmung Ihrer Budgethoheit über jede einzelne dieser Positionen beschliessen müssen, währenddem die Planung teilweise volkswirtschaftliche, funktionale und sachausgabenbezogene Kriterien in den Vordergrund stellt.

Das müssen wir nun anpassen, und damit komme ich eigentlich zu den Anpassungen methodischer Art, die ich Ihnen heute unterbreiten möchte und die der Bundesrat in die Finanzkommissionen, damit in das Parlament und in die heutige Diskussion eingibt.

1. Wir wollen Ihnen künftig eine engere Verknüpfung zwischen Sach- und Finanzpolitik präsentieren. Die engere Verknüpfung zwischen Sach- und Finanzpolitik soll geschehen, indem wir Aufgabenportfolios erstellen. Wir sind hier schon sehr weit vorangekommen; wir werden etwa 40 Aufgabenbereiche definieren, nach ihrer Dimension, nach ihrer möglichen Entwicklung und ihrer Einbettung in den Gesamthaushalt. Damit wollen wir die Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik verstärken.

2. Wir wollen, dass Sie künftig in der Finanzplanung eine bessere Vergleichbarkeit zum Budget haben, dass Sie die Zahlen am gleichen Ort wiederfinden. Das erhöht die Transparenz und braucht gewisse Umschichtungen in der Darstellung der Zahlen zwischen Finanzrechnung, Finanzplanung und Budget.

3. Wir wollen den Planungshorizont ausweiten; heute beträgt er vier Jahre. Sie können auf diese vier Jahre hinaus gewisse Prognosen machen, aber schon wenn man die Teuerung, die Inflation oder das Bruttoinlandprodukt prognostizieren muss, wird es im vierten Planungsjahr schwierig, um nicht zu sagen spekulativ. Deshalb müssen wir den Planungshorizont aufgliedern in die Planungsjahre und - daran anschliessend - in Szenarien. Diese Szenarien kann man überall dort machen, wo man heute schon weiss - wie zum Beispiel bei der Entwicklung der Demografie -, dass wir auf lange Planungshorizonte hinaus rechnen können. Diese Abgrenzung zwischen Finanzplanung und Szenarioplanung werden wir Ihnen ebenfalls unterbreiten.

4. Wir möchten und müssen die Mehr- und Minderausgaben verfeinern. Wir müssen Ihnen die zu erwartenden und vor der Türe stehenden Einnahmen und Ausgaben differenzierter und teilweise auch ausgiebiger darstellen.

Das hat zur Folge - damit komme ich auf die drei bisherigen Punkte zurück -, dass die Anpassungen des Finanzplanes, die wir üblicherweise im Februar an die Hand nehmen, schon in wenigen Wochen stattfinden müssen. Dort müssen wir gewisse Anpassungen vornehmen, um die Versprechungen, die ich Ihnen hier gegeben habe, einzuhalten.

Wir werden uns über die Prognosen noch einmal Gedanken machen müssen, obwohl wir ja seit Jahren mit bewährten Instituten erfolgreich zusammenarbeiten. Wir werden selbstverständlich die Mehrwertsteuersituation hinterfragen. Wir haben jetzt eine Erhöhung um 0,8 Prozent in Zusammenhang mit der IV in der Planung. Das Volk hat das abgelehnt, und jetzt ist es wahrscheinlich richtig - auch angesichts der Vernehmlassungsantworten, die dazu eingegangen sind -, dass wir diese Mehrwertsteuererhöhung aus der Planung herausnehmen. Das sind für das Jahr 2009 immerhin zweieinhalb Milliarden Franken.

Dann kommt der Einbau der Motionen Loepfe und Schweiger. Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen: Diese Motionen sind eigentlich für uns erst seit der Herbstsession verbindlich, denn erst in der Herbstsession haben Sie definitiv darüber entschieden. Aber den Finanzplan und das Budget hat der Bundesrat schon im August verabschiedet. Er konnte das mit anderen Worten gar nicht berücksichtigen, das Ganze war schon gedruckt. Es ist selbstverständlich, dass wir jetzt diese Motionen berücksichtigen werden, wobei wir auch da noch einen gewissen Diskussionsbedarf haben.

Die Frage wird nämlich sein: Wie behandeln wir Mehrwertsteuereinnahmen oder dann -nichteinnahmen? Das sind ja im Grunde genommen Transferbeiträge, die ungefiltert durch den Bundeshaushalt hindurchfliessen und gerade wieder in den AHV/IV-Fonds hineingehen. Dann müssen wir selbstverständlich auch sehen, dass sich die Motionen Loepfe und Schweiger auf die Jahre 2004 bis 2008 beziehen, aber unser Finanzplan auf die Jahre 2007 bis 2009. Es ist eine rollende Planung, wir unterbreiten Ihnen den Finanzplan ja jedes Jahr wieder von neuem.

Abschliessend darf man doch sagen: Was heute im vorliegenden Finanzplan stimmt, ist erstens, dass die Ausgaben künftig weniger wachsen als die Einnahmen. Das ist ein wichtiges Prinzip, um die Stabilisierung des [PAGE 1645] Bundeshaushaltes zu erreichen, und dieses Prinzip finden Sie in dieser Finanzplanung. Zweitens möchte ich auch da künftig das Prinzip der Gegenfinanzierung verwirklicht sehen. Immer dann, wenn wir Mindereinnahmen oder Mehrausgaben haben, muss in der Finanzplanung gesagt werden, wie wir diese Ausfälle gegenfinanzieren. Das ist in dieser Finanzplanung vorgesehen.

Mit diesen Zusicherungen muss ich jetzt eigentlich sagen: Es ist mir egal, ob Sie den Finanzplan zur Kenntnis nehmen oder nicht. Ich kann damit leben, wenn wir uns materiell in diesen Punkten finden und wenn Sie mich jetzt nicht beauftragen - das wurde von Herrn Zuppiger ja ausdrücklich gesagt -, diese Fassung, die schon im August gedruckt wurde, noch einmal zu überarbeiten, sondern sagen: Wir nehmen alle diese materiellen Änderungen zur Kenntnis, der Bundesrat wird sie ab dem kommenden Jahr mit der neuen Fassung präsentieren. Wenn Sie das so interpretieren, dann ist es eine gewisse Abweichung zum Antrag - das werden Sie mir zugestehen müssen -, dann ist es eine authentische Interpretation Ihres Antrages. Damit kann ich leben, damit habe ich kein Problem.

Ich muss sagen, in diesem Sinne kann man eigentlich dem Antrag zustimmen oder nicht. Lieber hätte ich natürlich, Sie würden ihn ablehnen, damit wir nachher diese Aufgaben im genannten Sinne an die Hand nehmen und Ihnen im nächsten Jahr einen neuen Finanzplan unterbreiten können.