Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-12-01
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-01
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat dieses Jahr das Budget und den Finanzplan wesentlich intensiver beraten als in den vergangenen Jahren. Die Subkommissionen haben je zweimal getagt: In einer ersten Sitzung Ende August/Anfang September liessen wir uns über die Budgets der einzelnen Departemente und Ämter informieren. Die Subkommissionen begehrten dabei zahlreiche Zusatzberichte an, die dann die Grundlage bildeten für Anträge in einer zweiten Subkommissionssitzung Ende Oktober/Anfang November. Die Plenarkommission befasste sich an drei Sitzungen mit dem Budget; vom 16. bis 18. November führte sie die Detailberatung durch.
Diese äusserst intensive, zeitaufwendige Befassung mit dem Voranschlag war nur möglich, weil der Bundesrat dieses Jahr den Budgetentwurf bereits am 24. August verabschiedet hat. Bundesrat und Verwaltung ist für dieses frühere Verabschieden der Budgetbotschaft zu danken. Nach der in der Herbstsession verabschiedeten Revision des Finanzhaushaltgesetzes wird der Bundesrat auch künftig das Budget jeweils bis Ende August des Vorjahres vorzulegen haben.
Nun zum Voranschlag 2006: Der Bundesrat legt ein schuldenbremsenkonformes Budget vor, das aber weiterhin ein Defizit von 697 Millionen Franken in der Finanzrechnung aufweist. Das sind 198 Millionen Franken weniger, als die Schuldenbremse erlauben würde. Dem Voranschlag liegt ein Wirtschaftsszenario mit einer Wachstumsrate des realen Bruttoinlandproduktes von 1,8 Prozent und einer Teuerung von 1,1 Prozent zugrunde. Die Einnahmen wachsen im Vorjahresvergleich um 2,8 Prozent; sie nehmen damit im Vergleich zur unterstellten Wirtschaftsentwicklung leicht unterproportional zu.
Die Ausgaben wachsen gemäss bundesrätlichem Voranschlag um 0,6 Prozent und liegen damit unter der angenommenen Teuerung von 1,1 Prozent. Die Personalausgaben sind zum zweiten aufeinander folgenden Jahr rückläufig; erwähnenswert ist, dass der Bundesrat selber die höchste Reduktion gegenüber seinem Beschluss vom 24. August beantragt hat, indem er seinen Antrag auf die Rückerstattung der Sozialhilfe für Asylsuchende von 629 auf 559 Millionen Franken reduziert hat.
Die Finanzkommission hat das Defizit alsdann in einer langen Debatte um rund 152 Millionen auf jetzt noch 544 Millionen Franken reduziert. Der Ständerat hat eine Defizitreduktion von 88,5 Millionen Franken beschlossen.
Die beiden Finanzkommissionen haben sehr unterschiedliche Wege gewählt. Die ständerätliche hat nur wenige Änderungen vorgenommen, was dann gegenüber den Anträgen Ihrer Finanzkommission zu zahlreichen Differenzen führen wird.
Unsere Debatte bei der Detailberatung verlief zum Teil sehr animiert, auch emotional. Sie finden auf der Fahne zum Zahlenteil 40 Minderheitsanträge. Zudem wurden weitere 27 Einzelanträge nachgereicht. Auf der Fahne finden sich aber auch etliche Änderungen, die sich aufgrund von Umverteilungen zwischen einzelnen Positionen ergeben, die mit keiner eigentlichen Kürzung oder Aufstockung verbunden sind. So wurde die Bundesratsreserve im Personalbereich im Finanzdepartement und im UVEK von der Kommission verteilt auf die einzelnen Ämter, was zu Kürzungen bei den Personalpositionen in den Generalsekretariaten und umgekehrt zu Aufstockungen bei den einzelnen Ämtern führt. Diese Beträge wurden bei Positionen, zu denen einzelne Kürzungsanträge vorliegen, bei der Mehrheits- und der Minderheitsposition aufgerechnet.
Bei einigen der gekürzten Positionen wurde dies im Einvernehmen mit der Verwaltung gemacht. So finden sich etwa beim Finanzdepartement einige Positionen, bei denen von der Verwaltung zu hoch budgetiert wurde und wo dies mit deren Einverständnis auf die richtige Höhe reduziert werden konnte. Auch das Bundesgericht hat selber mögliche Kürzungen vorgeschlagen. Die vielen Minderheitsanträge zeigen aber auch, dass bei vielen Positionen keine Einigkeit herrscht.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen denn auch mit lediglich 7 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen Zustimmung zum Bundesbeschluss I über den Voranschlag 2006. Dieses Resultat zeigt mit aller Klarheit, dass für die einen zu viel, für die anderen zu wenig gespart wurde bzw. dass zu wenige Ausgaben gekürzt wurden.
Wenig bestritten sind die anderen Bundesbeschlüsse zum Voranschlag. Der Bundesbeschluss II zum FinöV-Fonds passierte mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, der Bundesbeschluss III, der Voranschlag zum ETH-Bereich, mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Bundesbeschluss IV, Alkoholverwaltung, mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Zum Finanzplan: Die Finanzkommission hat sich verschiedentlich mit dem auch heute kurz andiskutierten Finanzplan auseinander gesetzt, aus der Erkenntnis heraus, dass beim Budget nur noch wenige Änderungen möglich sind. Es ist eine bekannte Tatsache, dass die langfristige Finanzpolitik nicht in der Finanzkommission stattfindet, sondern in den Fachkommissionen. Deren Anträge an den Rat und die Ratsentscheide fliessen dann in den Finanzplan ein. Die [PAGE 1647] Subkommissionen hatten den Auftrag, sich speziell mit den längerfristigen finanziellen Perspektiven der Departemente und Ämter zu befassen. Sie taten dies insbesondere auch in der ersten Subkommissionssitzung, die primär der Information über Budget und Finanzplan gewidmet war. Der Finanzplan 2007-2009 steht im Zeichen der konkreten Umsetzung des ab 2006 wirkenden Entlastungsprogramms 2004 sowie der Aufgabenverzichtplanung.
Der Ausgabenplafond der Schuldenbremse beträgt im Jahr 2007 rund 54 Milliarden, im Jahr 2008 rund 57,5 Milliarden und im Jahr 2009 rund 60,5 Milliarden Franken. Im Jahr 2007 wird erstmals ein Budget vorgelegt werden müssen, welches der reinen Regel der Schuldenbremse entspricht, denn im Voranschlag 2006 lässt der Abbaupfad noch eine Erhöhung des Ausgabenplafonds um 1 Milliarde Franken zu. Während der ganzen Finanzplanperiode werden die Vorgaben der Schuldenbremse zwar eingehalten, aber die Reserve ist äusserst bescheiden. So schreibt der Bundesrat im Finanzplan auf Seite 9 selbst, dass die Vorgaben der Schuldenbremse in den Jahren 2007 und 2008 nur knapp eingehalten werden können.
Besorgniserregend ist aber insbesondere die lange Liste möglicher Mehrausgaben auf Seite 16 des Finanzplans. Dies ruft in Erinnerung, dass der strukturelle Ausgleich des Haushaltes trotz der zwei Entlastungsprogramme, der Verwaltungsreform und der Aufgabenverzichtplanung nicht gesichert ist. Das strukturelle Gleichgewicht des Bundeshaushaltes zu erhalten ist eine Daueraufgabe des Parlamentes. Ansonsten sind weitere Entlastungsprogramme unumgänglich.
Erlauben Sie mir noch eine eher persönliche Schlussbemerkung, die aber sicher auch im Sinne der Kommission ist, nämlich vier Schlussfolgerungen aus einer gewissen Diskrepanz zwischen den intensiven, zeitaufwendigen Bemühungen der Finanzkommission und dem letztlich bescheidenen Kürzungspotenzial von 152 Millionen Franken, was gerade einmal 3 bis 4 Promille aller Ausgaben entspricht. Davon rühren 70 Millionen Franken allein aus einer Kürzungsofferte des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes.
1. Mit dem EP 2004 und dem EP 2003 sowie mit früheren Bemühungen im Budgetierungsprozess ist der Handlungsspielraum des Parlamentes offensichtlich klein geworden. Dies gilt umso mehr, als der Hauptteil der Ausgaben gebundene Ausgaben sind.
2. Weiteres wird nur über eine Verwaltungsreform und über die Aufgabenverzichtplanung zu erreichen sein.
3. Es ist zu anerkennen, dass der Bundesrat und die Verwaltung gute Arbeit geleistet und die Vorgaben der Finanzkommission und des Parlamentes beherzigt haben.
4. Die Finanzen, das ist auch in der vorgängigen Diskussion klar geworden, können mit dem Budget nicht gesteuert werden. Nötig ist eine intensivere, weitsichtigere und transparentere Finanzplanung, wie sie von Herrn Bundesrat Merz skizziert und für 2006 versprochen worden ist. Der Finanzplan muss zum eigentlichen Führungsinstrument entwickelt werden, und zusammen mit dem neuen Rechnungslegungsmodell wird er eine vernünftige, effizientere Budgetierung ermöglichen.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie höflich um Eintreten auf den Voranschlag 2006.