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preparatory:AB 60056

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-05

Wortprotokoll

506 Bundesamt für Bevölkerungsschutz

506 Office fédéral de la protection de la population

[VS]

Antrag der Kommission

3180.000 Dienstleistungen Dritter

Fr. 4 163 500

3600.002 Schweizerischer Zivilschutzverband

Fr. 0

[VS]

Antrag Banga

3600.002 Schweizerischer Zivilschutzverband

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Fr. 235 000) [PAGE 1704]

Schriftliche Begründung

Der willkürlich zustande gekommene Antrag hätte seiner Kurzfristigkeit wegen die sofortige Auflösung des Verbandes zur Folge. Damit würde der Zivilschutz als Partner im Bevölkerungsschutz nachhaltig geschwächt. Angesichts seiner Bedeutung in der Katastrophenbewältigung und in der Unterstützung der Gemeinwesen (zum Beispiel Grossanlässe, Sportveranstaltungen) haben die Kantone und Gemeinden ein grosses Interesse an einer Vertretung des Zivilschutzes gegenüber dem Bund.

[VS]

Antrag Leu

3600.002 Schweizerischer Zivilschutzverband

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Fr. 235 000)

Schriftliche Begründung

Auch wenn die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz auf die Kantone übergegangen ist, bleibt dem Bund eine Koordinationsaufgabe. Der Schweizerische Zivilschutzverband nimmt einen Teil dieser Aufgaben wahr.

Eine Streichung dieses Bundesbeitrags hätte den Verlust dieser Anwaltschaft zur Folge. Davon wären 120 000 Eingeteilte im Zivilschutz betroffen. Die Streichung dieses Beitrags im Budget 2006 lässt keine Zeit für eine Neuorientierung des Verbandes und einen kontrollierten Ausstieg aus dem Leistungsauftrag des Bundes für die Herausgabe der Zeitschrift "action".

[VS]

Antrag Donzé

3600.002 Schweizerischer Zivilschutzverband

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Fr. 235 000)

Schriftliche Begründung

1. Zustandekommen dieses Antrages ist rein willkürlich.

2. Beitrag beruht auf Leistungsvertrag zwischen Babs und SZSV.

3. Beschluss hätte nicht nur die Einstellung der Fachzeitschrift "Action", sondern die Auflösung des Verbandes zur Folge (über 90 Prozent der finanziellen Mittel des Verbandes).

4. Rolle des Verbandes entspricht der Koordinationsaufgabe des Bundes.

5. Angehörige des Zivilschutzes hätten keine Anwaltschaft mehr gegenüber der Bundesverwaltung.

6. Das Babs würde ein konstruktiv-kritisches Gegenüber verlieren.

7. Grosser Schaden bei unbedeutender Einsparung.

8. Streichung im Budget ist falscher Weg, lässt keine Chance für eine Neuorientierung.

9. Missachtung der Effizienzsteigerung und Synergien, die im Bevölkerungsschutz XXI erzielt wurden.

10. Äusserst schlechtes Signal im Blick auf die Aufgaben, die der Zivilschutz zu übernehmen hat (zum Beispiel Rückzug Armee von Sportveranstaltungen).

[VS]

Proposition de la commission

3180.000 Prestations de service de tiers

Fr. 4 163 500

3600.002 Union suisse pour la protection des civils

Fr. 0

[VS]

Proposition Banga

3600.002 Union suisse pour la protection des civils

Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= Fr. 235 000)

Développement par écrit

(voir version allemande)

[VS]

Proposition Leu

3600.002 Union suisse pour la protection des civils

Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= Fr. 235 000)

Développement par écrit

(voir version allemande)

[VS]

Proposition Donzé

3600.002 Union suisse pour la protection des civils

Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= Fr. 235 000)

Développement par écrit

(voir version allemande)

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