Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-05
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-05
Wortprotokoll
Diese Position umfasst Ausgleichszahlungen für Mehrkosten für das versetzbare Personal, das für die Ausübung seiner Tätigkeit ins Ausland gesandt wird. Die Ausgleichszahlungen beruhen auf eindeutigen Rechtsgrundlagen, welche die Ansprüche des Personals begründen.
80 Prozent des Kostenausgleiches sind kaufkraftbereinigt. Das heisst, dass eben allein aus dem Umstand höherer Lebenshaltungskosten in der Schweiz - im Vergleich zur überwiegenden Mehrheit der Einsatzorte im Ausland - jährlich etwa 6 Millionen Franken Minderkosten entstehen. Das EDA hat gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan für die Jahre 2006 und 2007 dank der Verzichtplanung Kürzungen von 3 bzw. 3,5 Millionen Franken bereits vorgenommen. Wenn man hier weitere Kürzungen vornimmt, geht es bei den Ausgaben in diesem Bereich an die Substanz.
Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und sich dem Bundesrat anzuschliessen.