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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-12-05

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-05

Wortprotokoll

Die vom Ständerat beim Bundesgericht beschlossenen Kürzungen haben wir in der Kommission nicht diskutiert; aber das wird vom Herrn Bundesgerichtspräsidenten anerkannt. Da muss ich Ihnen sicher empfehlen, dieser Kürzung zuzustimmen.

Beim Bundesstrafgericht bezog sich die Überlegung Ihrer Kommission darauf, dass das Bundesstrafgericht bei der Budgeteingabe von 15 bis 20 Fällen jährlich ausgegangen ist, dann aber auf der Basis von 20 Fällen hochgerechnet hat. Die Kommission war einhellig der Meinung, dass da ohne Schaden von der tieferen Position von 15 Fällen ausgegangen werden könne. Wir haben also nichts anderes als eine Korrektur der Schätzung vorgenommen.

Das sind so oder so unsichere Zahlen. Ist die Zahl zu hoch, bleibt Ende Jahr etwas Restanz; ist die Zahl zu tief, bleibt immer noch die Möglichkeit eines Nachtragskredites. Aber im Sinne der vorsichtigen Budgetierung angesichts der knappen Bundesfinanzen möchten wir Ihnen empfehlen, unserer Schätzungskorrektur zu folgen und ebenfalls 15 Fälle zugrunde zu legen und entsprechend dieser einstimmig, einhellig und unbestritten beantragten Kürzung Ihrer Kommission stattzugeben.

Der Antrag Föhn zum Bundesverwaltungsgericht lag der Kommission nicht vor. Da möchte ich Sie von mir aus bitten, dem Ständerat zu folgen. Ich weise auf das hin, was der Herr Bundesgerichtspräsident gesagt hat: Das Bundesverwaltungsgericht besteht noch gar nicht so lange, dass da über die Jahre erhebliche Kostensteigerungen hätten stattfinden können. Eine Grundausrüstung muss dem Bundesverwaltungsgericht wohl zuerkannt werden.