Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-05
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-05
Wortprotokoll
Ich möchte die Frage von Herrn Vischer, "Handhabe des fürsorgerischen Freiheitsentzuges. Studie", beantworten. Es ist richtig, dass im November 2005 unter dem Titel "Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken der Schweiz" eine Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums, das zum Bundesamt für Statistik gehört, erschienen ist. Sie erweckt den Eindruck, dass erhebliche kantonale Unterschiede bei Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken bestehen. An der Spitze liegen demnach die Kantone Zürich, Bern, Zug, Solothurn, Aargau und Tessin. In diesen Kantonen gehen gemäss dieser Untersuchung mindestens 26 Prozent der Eintritte in eine psychiatrische Klinik auf einen fürsorgerischen Freiheitsentzug zurück.
Die Verfasser der Studie führen selber an, dass diese Unterschiede hauptsächlich auf eine unterschiedliche Datenerfassung zurückzuführen seien. Dies erklärt auch, weshalb beispielsweise der Kanton Genf keinen fürsorgerischen Freiheitsentzug ausweist und der Kanton Neuenburg in drei Jahren lediglich 32. Bereits das Ergebnis ohne Kommentar zeigt, dass das nicht stimmen kann, denn wir wissen ja, dass auch im Kanton Genf fürsorgerische Freiheitsentzüge angeordnet werden und im Kanton Neuenburg wesentlich mehr als 32 in drei Jahren. Der besagten Studie lässt sich kein Hinweis darauf entnehmen, dass die Bestimmungen über den fürsorgerischen Freiheitsentzug in den Kantonen inhaltlich unterschiedlich oder falsch angewendet würden, weil die Daten entweder nicht, unvollständig oder vollständig erfasst werden.
Ich muss Herrn Vischer sagen, dass eine Studie, die auf verschiedenen, unter den Kantonen überhaupt nicht vergleichbaren Daten beruht, natürlich unbefriedigend ist. Für den Bundesrat besteht jetzt kein Handlungsbedarf, aber er wird im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Vormundschaftsrechtes eine bessere Datenerfassung und Datenqualität rund um den fürsorgerischen Freiheitsentzug prüfen, damit auch solche vergleichenden Studien auf gleichen Datenerfassungen basieren.