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AB 6035

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Vorstoss weder als Motion noch als Postulat zu überweisen. Es ist möglich, dass man gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln, welche ein Antibiotikaresistenzgen enthalten, gewisse Vorbehalte hat. Diese teile ich auch. Aber schauen Sie einmal die dritte Forderung dieses Vorstosses an. Man will auch die Freisetzung von weiteren gentechnisch veränderten Organismen so lange mit einem Moratorium einschränken, bis weitere Risikoabklärungen ihre Unbedenklichkeit erwiesen hätten.

Das ist genau das, was auch in den Ziffern 3 und 4 der Gen-Schutz-Initiative unter anderem gefordert worden ist. Die Bevölkerung hat 1998 mit 67 Prozent zu dieser Initiative nein gesagt. Die Befürworter haben nie medizinisch argumentiert. Sie haben immer nur mit der Freisetzung von Pflanzen, mit Pollenflug, mit der Würde von Tieren und Pflanzen argumentiert, und in Kenntnis dieser befürwortenden Argumente hat der grosse Teil der Bevölkerung nein gesagt.

Frau Gonseth hat gesagt, es gehe vor allem um die Risikoforschung. Wenn wir Risikoforschung betreiben wollen, dann müssen wir auch Freisetzungen in beschränktem Rahmen machen können. Wir dürfen hier keine Insel sein. Auch die EU-Kommission hat das erkannt; im April 2000 hat sie jede Art von Moratorium abgelehnt. Ich denke, wir werden im Rahmen der Gen-Lex-Umsetzung noch häufig Gelegenheit haben, uns dieses Problems anzunehmen.

Ich bitte Sie hier und zu diesem Zeitpunkt, den Vorstoss weder als Motion noch als Postulat zu überweisen.