Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2005-12-08
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-08
Wortprotokoll
Wenn hier intellektuelle Redlichkeit in Zweifel gezogen wird, müssen sich diejenigen, die den Bericht studieren, immerhin auch die Frage gefallen lassen: Äussern Sie sich zu Fakten, die im Bericht stehen, oder bringen Sie eigene Gesichtspunkte?
Der Bericht hat folgende Punkte klar geäussert: Die offenen Fragen, zugespitzt in der Frage der Gleichbehandlung beider Anbieter, können klar beantwortet werden. Die Frage der Gleichbehandlung kann klar mit Ja beantwortet werden. Wenn man dem einen Bewerber ein Modell aus seiner Palette zur Offerierung vorschlägt, dem anderen Bewerber ein Modell aus seiner Produktepalette, dann ist das absolut gleichwertige, wenn auch nicht gleiche Information. Mindestens das müsste der unterscheiden können, der den Bericht liest.
Als Subkommission haben wir in Bezug auf das Verfahren auch festgehalten, dass Verbesserungen notwendig sind. Wir haben das in Bezug auf den Planungsstab der Armee festgestellt. Das VBS hat unseren Standpunkt entgegengenommen und gesagt, es würde entsprechend handeln. Wir haben weiter festgestellt, dass bezüglich Preis nicht das beste Angebot herausgeholt worden ist. Aber genau das können wir korrigieren. Wir unterbreiten ja gerade den Antrag, bezüglich Preis zu korrigieren. Auf die Gleichbehandlung haben diese Feststellungen keinen Einfluss. Das müssten diejenigen, die mit intellektueller Redlichkeit operieren, vielleicht doch zur Kenntnis nehmen.
Es ist hier noch ein anderer Aspekt zu erwähnen. Gewisse Leute haben es verstanden, durch gezielte Einspeisung von Einzelinformationen aus Teilbereichen, die dann zielbewusst [PAGE 1781] aufgebläht werden, das Verfahren in Zweifel und in die Länge zu ziehen. Auch hier haben wir eine Verantwortung. Es geht nicht an, auf solche Weise einen Ablauf, der parlamentarisch zu bewältigen ist, immer wieder zu stören, immer wieder in Zweifel zu ziehen, immer wieder mit halbfertigen Informationen in irgendeiner Art und Weise aufzubauschen.
Das ist mehrmals geschehen. Das war bereits der Fall bei der ersten sogenannt "neutralen Dokumentation", die sich später dann als Firmendokumentation herausgestellt hat. Das ist erneut in den letzten Tagen geschehen - in einem Zusammenhang, über den beide Bewerber haargenau Kenntnis hatten, nämlich dass dasjenige, was in der Offerte über den Simulator steht, nicht dem entspricht, was der Simulator kostet, wenn er aufgestellt und eingerichtet ist, weil zur Montage Logistik dazukommt, die aus unserem eigenen Land stammt.
Das weiss jeder Bewerber. Und wenn jetzt einer kommt und erneut Misstrauen sät und behauptet, er sei ungleich behandelt worden, dann ist hier festzustellen: Das ist schlicht und einfach nicht wahr.
Zur Weko: Wenn angesichts der Weko-Voruntersuchung vom Parlament juristische Disziplin gefordert wird, möchte ich demjenigen, der so argumentiert, immerhin eines in Erinnerung rufen: Die Armasuisse ist kein Unternehmen des öffentlichen Rechtes. Sie ist eine Bundesstelle. Wer hier juristische Belehrungen präsentiert, müsste das immerhin erwähnen. Es ist klar so, dass der Entscheid zum Rüstungsprogramm auf Antrag des Bundesrates durch das Parlament zu fällen ist. Wenn jetzt wieder ein erneuter Versuch gestartet wird mit dem Ziel, den Entscheid zu verzögern, indem die Zuständigkeit des Parlamentes für diesen Rüstungsentscheid bestritten wird - dann ist dazu festzuhalten, dass solches zwar möglich ist. Aber Rüstungsentscheide liegen in der Verantwortung des Parlamentes. Der Entscheid ist zu treffen, er ist richtig zu treffen, und das Parlament ist fähig, diesen Entscheid zu treffen; es soll ihn jetzt auch treffen. Wir wollen doch kein Verbandsbeschwerderecht gegen Parlamentsentscheide.
Vor zwei oder drei Tagen hat dieses Parlament im Rahmen der Budgetberatung entschieden, dass die Verfahren des VBS zur Projektierung, Erprobung und Beschaffung von Material mittels Entzug finanzieller Mittel kürzer gehalten werden sollen. Das heisst doch nach Adam Riese, dass diese Verfahren gestrafft, dass sie konzentriert werden müssen. Genau das ist bezüglich der Helikopter gemacht worden. Es ist erstmals ein gekürztes Verfahren zur Anwendung gelangt. Dazu hat man auch Erfahrungen sammeln können, welche das gewählte Verfahren verbessern werden. Das Verfahren ist jedoch korrekt abgewickelt worden. Das haben die Nachprüfungen eindeutig ergeben.
Wenn man einerseits verlangt, das Verfahren zu straffen, andererseits aber - wenn man es erstmals gestrafft hat - wieder verlangt, es müsse wieder erweitert werden, dann darf vielleicht auch einmal an so etwas wie parlamentarische Logik erinnert werden.
Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen: das heisst, den Kredit von 310 Millionen Franken freizugeben, weil die offenen Fragen geklärt sind, aber den Simulator für den Cougar - der im nächstjährigen Rüstungsprogramm steht, jetzt aber gemeinsam mit dem Simulator für den Eurocopter ausgeschrieben wird - bezüglich seiner Kosten in die Vorlage mit einzubeziehen, weil die Berechnung des Helikopterantrages zu hoch ausgefallen ist. Hier bekommen wir für das gleiche Geld mehr und gleich Gutes.