Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-12-12
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-12
Wortprotokoll
Das Plenum der Finanzkommission hat sich am 18. November mit 13 zu 8 Stimmen gegen diese Motion ausgesprochen. Ich versuche, in geraffter Form ihre Überlegungen darzulegen; sie stimmen weitgehend mit dem überein, was von der Gegnerschaft hier schon vorgetragen worden ist.
Es geht erstens um eine wesentliche Änderung der Finanz- und Steuerpolitik unseres Landes. Zweitens ist festzustellen, dass eine Reihe der verschiedenen Anliegen bei der Steuersache in Volksabstimmungen verworfen worden ist: im Jahre 2000 die Energievorlagen und 2001 mit einer Zweidrittelmehrheit die Kapitalgewinnsteuer. Die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurde in der Vernehmlassung vernichtend abgelehnt.
Drittens ist die direkte Bundessteuer, das ist bereits ausgeführt worden, bereits heute eine progressive Reichtumssteuer: Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 200 000 Franken, etwa 1,5 Prozent der Steuerpflichtigen, bezahlen über einen Drittel des gesamten Aufkommens der direkten Bundessteuer. Erlauben Sie mir auch einen Einschub bezüglich der Ausführungen über die Abstimmung im Kanton Obwalden vom letzten Wochenende: Es waren immerhin die Obwaldner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die diese Vorlage gutgeheissen haben. Nach meinem Wissen sind es nicht nur Millionäre und Grossverdiener, die da so entschieden haben.
Viertens hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer - das wurde auch schon ausgeführt - auf Bundesebene mehrere Anläufe nicht überlebt. Wir müssen auch feststellen, dass die Entwicklung in den Kantonen klar gegenläufig ist. Auch hier gilt: Es sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Kantone, die sich souverän und überlegt mehrheitlich gegen Schenkungs- und Erbschaftssteuern aussprechen.
Auf die Gegenseite, auf die Ausgabenseite, hat Herr Bundesrat Merz bereits verwiesen. Auch diese Überlegungen haben die Mehrheit der Finanzkommission überzeugt. Es wurde beispielhaft aufgezeigt, dass ein Ausgabenwachstum bei Bildung und Forschung von 6 Prozent in den Jahren 2006 bis 2010 über 1 Milliarde Franken kosten würde, ein Wachstum im öffentlichen Verkehr von 3 Prozent gegen 600 Millionen und die gewünschte Steigerung in der Entwicklungshilfe nochmals 450 Millionen Franken. Das ergäbe ein Ausgabenwachstum von über 2 Milliarden Franken in den Jahren 2006 bis 2010. Dem würden dann gerade einmal, entsprechend dem Vorschlag in der Motion, Einsparungen von 500 Millionen Franken beim Militär, also beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, gegenüberstehen.
Aus diesen Überlegungen heraus, die vor allem auch finanzpolitischer Art waren, ist die klare Mehrheit der Finanzkommission - 13 zu 8 Stimmen - zum Schluss gekommen, dass diese Motion nicht angenommen werden kann.