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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-12

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-12

Wortprotokoll

Die Einführung einer Quellensteuer für alle Arbeitnehmenden würde das bestehende Steuersystem kaum vereinfachen, sondern - entgegen den Bestrebungen des Bundesrates - eher komplizierter machen. Einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand müssten vor allem die Unternehmen hinnehmen; aber auch die Steuerpflichtigen und die Verwaltung hätten zusätzlichen Aufwand, zumindest in den Fällen, in welchen Wohnsitz und Arbeitsstätte der Arbeitnehmenden nicht im selben Kanton lägen. Die Quellenbesteuerung würde auch insofern den administrativen Aufwand vergrössern, als für die übrigen Einkünfte - wir denken vor allem an Vermögenserträge - und für das Vermögen so oder so jährlich eine Steuererklärung auszufüllen wäre und eine ordentliche Veranlagung sowie natürlich anschliessend das Inkasso durchgeführt werden müssten.

Trifft der von Ihnen genannte Debitorenverlust von 110 Millionen Franken im Jahr 2006 tatsächlich ein, dann entspräche dies 0,8 Prozent der budgetierten Einnahmen des Bundes aus der direkten Bundessteuer. Die Einführung einer Quellensteuer dürfte die Debitorenverluste der Gruppe der Unselbstständigerwerbenden verringern. Doch das Inkassoproblem bestünde bei juristischen Personen und bei Selbstständigerwerbenden eben weiterhin. Ebenso gäbe es Debitorenverluste, weil und wenn nicht alle Arbeitgeber die einbehaltene Quellensteuer abliefern würden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die zum Quellensteuerabzug verpflichteten Arbeitgeber nach geltendem Recht für ihre Umtriebe eine Bezugsprovision einbehalten dürften. Diese würde zwischen 2 und 4 Prozent des gesamten Quellensteuerbetrages ausmachen.

Der Bundesrat prüft derzeit eine grundlegende Reform des Steuersystems. Eine isolierte Prüfung der vorgeschlagenen Quellensteuer - basierend auf dem heutigen System - jetzt vorwegzunehmen wäre nicht opportun. Erst wenn ein bestehendes Steuersystem auf mögliche Reformoptionen untersucht worden ist, soll auch die Möglichkeit der Einführung alternativer Bezugssysteme geprüft werden. Dann wäre aber in der Tat eine Quellenbesteuerung zu prüfen.