Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-12-12
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-12-12
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen zunächst für die breite Zustimmung zur Verlagerungspolitik danken. Es ist richtig: Die Verlagerungspolitik ist ein Auftrag der Verfassung, ein Auftrag, den die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieses Landes immer wieder festgehalten haben, ein Auftrag, den wir gemeinsam erreichen möchten. Es ist auch richtig, dass wir im Transitbereich diesbezüglich Erfolge zu verzeichnen haben; dort wurden die Anteile zulasten der Strasse erhöht, auch in absoluten Zahlen. Es ist jedoch nicht richtig, dass dies zulasten des Wagenladungsverkehrs erreicht worden wäre. Über den Wagenladungsverkehr sprechen wir heute.
Es ist unbestritten - ich glaube, auch das in sämtlichen Fraktionen -: Da ja nicht jedes Haus einen Bahnanschluss hat, könnte es nicht einmal das Idealziel sein, dass sich der gesamte Binnengüterverkehr auf der Schiene abspielt. Nach welchen Kriterien aber hat sich der Wagenladungsverkehr im Verhältnis zur Strasse zu positionieren? Bis jetzt war der Wagenladungsverkehr subventioniert, und der Anteil wurde via Trassenpreise gesteuert. Ich erinnere daran, dass im Jahre 2002 noch 65 Millionen Franken an Subventionen in den Wagenladungsverkehr gegangen sind. Es wurde dann von uns - ich mache jetzt überhaupt keine Schuldzuweisungen, ich sage einfach: von uns, von der Politik - vorgesehen, dass diese Subvention langsam zurückgefahren wird. Sie, das Parlament, haben den Betrag zum Teil, gegen den Antrag des Bundesrates, nochmals erhöht. Das war im Jahre 2005 der Fall. Wir, der Bundesrat, wollten nur 40 Millionen Franken; Sie haben dann aber wieder auf 58 Millionen Franken aufgestockt.
Für das Jahr 2006 wollten wir ursprünglich 40 Millionen Franken, Sie aber sind jetzt noch weiter heruntergegangen und haben 20 Millionen Franken vorgesehen. Ich möchte daran erinnern, dass es hier, in diesem Rat, zwei Anträge [PAGE 1823] gab: Es gab den Antrag der Minderheit Vollmer, die 38 Millionen Franken mehr wollte, sodass wir im Gesamten denselben Betrag wie 2005, also 58 Millionen Franken, gehabt hätten. Das haben Sie mit 103 zu 82 Stimmen abgelehnt.
Es gab den Antrag Teuscher. Frau Teuscher wollte plus 70 Millionen Franken, also im Ganzen 90 Millionen. Diese 90 Millionen Franken hätten genau dem entsprochen, was die SBB benötigten, wenn sie diese bisherige Dienstleistung im Wagenladungsverkehr fortführen wollten. Dieser Antrag wurde deutlich - mit 103 zu 35 Stimmen - abgelehnt. Ich möchte Ihnen das in Erinnerung rufen.
Der Wille des Parlamentes ist es, dass SBB Cargo in diesem Bereich eigenwirtschaftlich arbeitet. Es ist eine politische Vorgabe, und an diese muss sich SBB Cargo halten. Würden Sie ihr - theoretisch - 50 Millionen Franken zur Verfügung stellen, dann würde ihr Abbau ungefähr 1 Prozent betragen. Sie stellen ihr aber 20 Millionen zur Verfügung. Da beträgt der Abbau nun 5 Prozent, wie bekannt gegeben wurde.
Ihr Entscheid, dass die SBB in diesem Bereich eigenwirtschaftlich arbeiten sollen, ist verständlich. Ich kritisiere diesen Entscheid nicht. Es wurde im Ständerat ausführlich dargetan, was es für die Zukunft von SBB Cargo bedeuten könnte, wenn sie langfristig nicht eigenwirtschaftlich arbeiten und dann von einem Tag auf den anderen von der Politik im Stich gelassen würde. Es wurde gesagt, dass das bedeuten könnte, dass SBB Cargo dann auch zu einem Übernahmekandidaten für ein ausländisches Eisenbahn-Transportunternehmen würde. Die Diskussion im Ständerat wurde unterbrochen; sie ist noch im Gang.
Wenn Sie in Ihrer Mehrheit - es ist ja immer eine Mehrheit; ich weiss, das sind nicht alle - von SBB Cargo Eigenwirtschaftlichkeit verlangen, so stellt sich die Frage: Wie geht sie vor? Nun hat sie zunächst einmal bekannt gegeben, dass sie einen Abbau von 5 Prozent vornehmen müsse, weil ihr die an sich benötigten 90 Millionen Franken nicht zur Verfügung ständen.
Herr Binder hat gesagt, dieses Vorgehen sei zu kritisieren; das sei eigentlich, wie wenn man eine Handgranate in einen Teich werfe. Diese Handgranate - um bei Ihrem Vergleich zu bleiben - musste SBB Cargo deswegen werfen, weil sie uns, Bundesrat und Parlament, vor die Entscheidung gestellt hat: Wollen wir ihr diese 90 Millionen Franken nächstes Jahr doch noch zur Verfügung stellen? Sie musste diesen Entscheid sofort haben.
Der Bundesrat hat sich entschieden, wie Sie wissen. Er ist nicht der Meinung, dass man hier diese 90 Millionen Franken geben kann - das kann ich nun wirklich interpretieren. Er ist sich gewiss, dass das Parlament in seiner Mehrheit auch dieser Meinung ist, sonst hätten Sie ja den entsprechenden Anträgen in der Budgetdebatte zugestimmt.
SBB Cargo musste das ja sofort wissen. Hätten wir gesagt, wir geben diese 90 Millionen Franken, dann hätte sie nicht in Verhandlungen mit einzelnen Firmen treten müssen. Jetzt, nachdem SBB Cargo weiss, dass wir ihr Angebot auch mit dem Abbau von 5 Prozent immer noch als flächendeckend erachten und keine Subventionen geben, muss sie diese Veränderung in Einzelgesprächen mit den Kantonen und mit ihren Kunden vornehmen.
Ich muss auch sagen, dass Herr Nordmann von SBB Cargo bei der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs gewesen ist und dort informiert hat. Vertreter der Kantone - also alle Chefbeamten der Ämter für den öffentlichen Verkehr - waren zweimal bei SBB Cargo. SBB Cargo hat auch mit 550 Kunden geredet, bevor dieser Entscheid kundgetan wurde. Nun folgen Einzelgespräche.
Nach welchen Kriterien erfolgen diese Gespräche? Da wurden jetzt auch wieder verschiedene Kritiken vorgebracht. Zunächst einmal habe ich die Kritik von Frau Simoneschi zur Kenntnis genommen. Die Verantwortlichen von SBB Cargo sagen mir aber, es treffe nicht zu, was in den Tessiner Zeitungen steht, wonach all diese Zustellpunkte geschlossen werden. Ihr Konzept sei es vielmehr, dass alle zehn Kilometer ein Zustellpunkt garantiert bleibt. Nun kann ich in dieser Situation nur sagen, dass es einerseits Aufgabe von SBB Cargo und andererseits natürlich auch von mir sein wird, mit Ihnen über vernünftige Kriterien zu sprechen, damit das Gleichbehandlungsprinzip auch im Kanton Tessin gilt. Das ist ganz selbstverständlich.
Ich habe von Einzellösungen gesprochen. Beispielsweise ist auch in den Medien die bange Frage gestellt worden, ob für Camille Bloch im Berner Jura die Zustellung abgebaut wird oder nicht. Da haben Verhandlungen stattgefunden, und es ist eine Lösung gefunden worden. Statt dass jetzt der Transport der Haselnüsse für die Ragusa-Schokolade allwöchentlich kiloweise per Bahn erfolgt, erfolgt er einfach in zeitlich etwas gestreckteren Abständen, aber mit demselben Resultat.
Oder ein anderes Beispiel: Es gibt verschiedene Gemeinden am Zürichsee. Die SBB hatten bis jetzt mit jeder einzelnen Gemeinde je einen Vertrag für den Abtransport von alten Zeitungen, von Altpapier. Das hat sich nicht mehr rentiert. Jetzt haben sie einen neuen Vertrag mit sämtlichen Gemeinden zusammen gemacht, wonach sie diese Transporte am selben Tag für alle Gemeinden machen. Eine ganz einfache Massnahme, aber die Zustellung ist immer noch garantiert.
Das heisst, das geht jetzt in diesem Stile weiter. Aber es ist hier natürlich auch die Flexibilität der Kunden gefordert. Dieser Prozess ist im Gang. Bereits in 70 Punkten konnten hier Lösungen gefunden werden.
SBB Cargo befindet sich in einem Zielkonflikt, der ihr von der Politik selbst gegeben wird, und bemüht sich, nach Treu und Glauben vorzugehen. Es wurde zu Recht gesagt, dass gerade die Frage der Übergangslösung sehr, sehr wichtig ist. Es geht nicht an, dass hier von einem Tag auf den anderen gestoppt wird und allfällige Investitionen dann in den Sand gesetzt würden. Dem ist von SBB Cargo ein Hauptaugenmerk zu widmen.