Messmer Werner · Nationalrat · 2005-12-13
Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Ich wollte zu diesem Thema der demokratischen Mitwirkung eigentlich noch nichts sagen, aber ich muss jetzt doch eine Bemerkung machen, vor allem aufgrund der Aussage von Kollega Kunz: Er hat ja eigentlich die Frage aufgegriffen, was passiere, wenn ein Eigentümer nicht einverstanden sei oder in der Minderheit sei und überstimmt werde. Herr Kunz hat gesagt, dann werde der Eigentümer gezwungen oder er werde allenfalls enteignet. Diese Aussage muss korrigiert werden. Wenn wir von den Nationalpärken sprechen, haben wir zu berücksichtigen, dass es in den Nationalpärken, die ja in den Gebirgen liegen, kaum Privatland gibt. Hier kann die Frage der Enteignung nicht aufkommen. Also geht es bei dem, was jetzt zur Diskussion steht, lediglich um das Thema der regionalen Naturpärke. Bei diesen braucht es keine Enteignung, weil jeder Besitzer, ob gross oder klein, Besitzer bleibt. Das Thema Enteignung in einen Zusammenhang mit regionalen Naturpärken zu bringen, ist also falsch, und die entsprechende Aussage muss korrigiert werden.
Wenn Sie sich in einem regionalen Naturpark befinden, den die Bevölkerung möchte, dann betreiben Sie offenbar schon sehr weitgehend eine solche Art der Landwirtschaft, sodass sie in einen solchen Park hineinpasst, und es wird an Ihrer Tätigkeit gar nicht so viel geändert, im Gegenteil: Es entsteht ja gerade für jene eine Chance, die weiterhin in einem solchen Park wirtschaften können, und es entsteht speziell für die Landwirtschaft eine Chance. So gesehen, Herr Kunz und Kollegen, müssten Sie eigentlich froh sein, wenn Sie allenfalls von einer Gemeindeversammlung überstimmt werden und dann in einem solchen Park leben können. Sie gehören dann nämlich zu den Privilegierten.
Nun noch eine Bemerkung zum Rückweisungsantrag der Minderheit Brunner Toni: Es war zwar rhetorisch sehr beeindruckend und sogar unterhaltend, aber letztlich ist es nichts anderes als ein Versuch, das Ganze noch einmal zu verzögern. Damit es etwas fachmännischer tönt, wird noch ein Bezug zur Regionalpolitik gemacht und mit dem Hinweis operiert, dass es vorwiegend ein Wirtschaftsförderungsinstrument sei. Hier muss ich etwas korrigieren: Es geht in erster Linie eben gerade nicht um Wirtschaftsförderung, sondern um Synergien. Ich wiederhole: Es geht um Synergien auf dem Fundament einer schützenswerten Natur. Das ist nicht dasselbe. Ohne ein solches Fundament macht alles andere eigentlich keinen Sinn.
Es funktioniert dann nicht, das Bild, das wir wollen, stimmt nicht. Also regeln wir jetzt eben mit dieser Revision zuerst, wie dieses Fundament gebaut werden muss; die Regelung, wie dieses Fundament aussehen soll, gehört eben darum in dieses Natur- und Heimatschutzgesetz, wie es vorliegt.
Seien Sie doch froh, dass in diesem Gesetz eben gerade keine Ansammlung von Verboten, Auflagen usw. mehr vorhanden ist, sondern dass es bewusst um Synergien zugunsten einer regionalen, gewerblichen Förderung zum Wohle [PAGE 1851] des Tourismus, zum Wohle der Landwirtschaft geht. So gesehen ist das eben nicht, wie Herr Brunner gesagt hat, der Beginn einer modernen Enteignung, sondern es ist der Beginn einer neuen Chance für regionale Entwicklungen.