Marti Werner · Nationalrat · 2005-12-13
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Wenn wir in der KVF einen heftigen Streit haben, uns so richtig in den Haaren liegen - und das kommt nicht selten vor, möchte ich einmal sagen -, interveniert jeweilen meine geschätzte Kollegin Chiara Simoneschi und sagt: Ah, ihr in dieser Kommission, ihr seid immer so ideologisch! Genau diese Situation haben wir beim Nichteintretensentscheid der KVF-Mehrheit. Begründet wird dieser Nichteintretensentscheid nämlich hauptsächlich damit, dass mit dieser Vorlage neue Abgaben geschaffen würden und man deshalb dagegen sei. Ich möchte Ihnen deshalb drei Dinge darlegen: Ich möchte Ihnen als Erstes darlegen, dass diese Begründung falsch ist, denn es geht nicht nur um neue Gebühren. Ich möchte Ihnen als Zweites darlegen, dass der ideologische Entscheid der Mehrheit der Kommission zu den eigenen Ideologien dieser Mehrheit im Widerspruch steht. Und ich möchte Ihnen als Drittes darlegen, dass dieser Entscheid auch inkonsequent ist.
1. Mit dieser Vorlage werden nicht einfach nur neue Gebühren eingeführt. Denn es geht um zwei Dinge: Es geht nämlich einmal darum, dass die bisherigen Gebühren auf eine saubere rechtliche Grundlage gestellt werden. Da ist beim besten Willen niemand dagegen, es wird von allen sogar explizit befürwortet. Das Vernehmlassungsverfahren, das bis zur Beratung in der Kommission durchgeführt wurde, womit auch einem Wunsch des Ständerates entsprochen wurde, hat dies klar zum Ausdruck gebracht. Weiter - das ist richtig - geht es um neue Gebühren. Wir wollen, dass mit dieser Vorlage eine Rechtsgrundlage für Aufsichtsgebühren geschaffen wird. Wenn nun gesagt wird, insbesondere die Luftfahrtbranche sei nicht in der Lage, derartige Gebühren zu bezahlen, dann betrifft dies nicht die Frage der Rechtsgrundlage an sich, sondern es betrifft schlussendlich die Frage der Höhe dieser Gebühren. Dann ist es nicht eine Frage, die mit einem Nichteintretensentscheid beantwortet werden muss, sondern es ist eine Frage, die im Vollzug beantwortet werden muss.
2. Wenn die Mehrheit unserer Kommission Eintreten auf diese Vorlage ablehnt, dann steht sie aber auch in Widerspruch zu ihren eigenen Prinzipien. Denn eines dieser Prinzipien lautet: Wer besondere Leistungen des Staates verlangt oder beansprucht, soll diese auch bezahlen. Bei Gebühren, die einem Unternehmen auferlegt werden, ist es ja nicht so, dass dieses Unternehmen die Gebühren einfach bezahlt, sondern es muss und es wird diese Gebühren auch auf seine Konsumenten überwälzen.
Da muss ich Sie fragen: Weshalb soll ich, wenn ich als Skitourist mit meinen Fellen auf einen Berg steige, mit meinen Steuergeldern die Aufsicht über die Seilbahnen bezahlen, die ich gar nicht benutze? Dann ist es doch viel gerechter, wenn der Skifahrer, der ein Skiliftbillett löst, dies mit seinem Billett bezahlt. Weshalb soll ich, wenn ich mit dem Zug nach München fahre, die Aufsicht über die Luftfahrt von Zürich nach München mit meinen Steuergeldern bezahlen? Das soll doch jener mit seinem Flugticket bezahlen, der von Zürich nach München fliegt! Gerade dies will man mit dieser Vorlage umsetzen. Ich denke, gerade dies ist ein Prinzip, das die Mehrheit der Kommission auch immer wieder bejaht hat, nur wird es in diesem Falle jetzt abgelehnt. Damit dieses Prinzip durchgesetzt werden kann, braucht es die entsprechende Grundlage.
3. Der Nichteintretensentscheid der Mehrheit der Kommission ist schliesslich inkonsequent, und er steht im Widerspruch zu früheren Entscheiden. Nur ein kleines Beispiel aus der Budgetdebatte: In der Budgetdebatte ist gesagt worden, das ARE müsse seine Leistungen, die es gegenüber den Kantonen erbringe, in Rechnung stellen. Im Budget ist aber auch klar zum Ausdruck gebracht worden, dass dazu die rechtliche Grundlage fehlt. Diese rechtliche Grundlage will man heute wieder schaffen, die Kommission will darauf aber nicht eintreten. Das war nur ein kleines Beispiel.
Das grosse Beispiel ist dasjenige des Bazl. Da haben wir alle zusammen zu Recht eine verstärkte Aufsicht über den Luftverkehr verlangt. Das bedarf entsprechender finanzieller und personeller Mittel. Die Vorlage des Bundesrates haben wir erhalten. Der Personalbestand ist massiv aufgestockt worden. Wir haben dazu Ja gesagt, auch in Kenntnis dessen, dass diese zusätzlichen Kosten zum Teil über das Budget und zum Teil über Gebühren - eben mit diesen vorgesehenen Aufsichtsgebühren - bezahlt werden sollen. [PAGE 1836] Wenn Sie heute Nichteintreten beschliessen, dann sind Sie inkonsequent. Ich ersuche Sie, diese Inkonsequenz dann nicht bei der Budgetberatung zu beklagen und infrage zu stellen.
Eine letzte Inkonsequenz, wenn Sie an diesem Nichteintretensentscheid festhalten, besteht darin, dass die KVF praktisch im gleichen Zeitpunkt, in dem sie diese Vorlagen beraten hat, auch eine Petition beraten hat, welche verlangte, dass bei den Jugendkontos von Postfinance keine Gebühren erhoben werden sollten. Dort haben die Kommission und auch Ihr Rat gesagt: Doch, hier sind die Gebühren berechtigt. Wenn Sie nun Nichteintreten beschliessen, beim Postkonto aber Gebühren beschlossen haben, dann sagen Sie nichts anderes als das: Die Kleinen packt man, und die Grossen lässt man laufen.
Ich möchte Sie deshalb wirklich ersuchen, auf diese Vorlage einzutreten. So trocken sie vielleicht tönt - "Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK" -, so politisch ist ihr Inhalt. Wenn Sie diesen politischen Entscheid so fällen, bringen Sie eben gerade dies zum Ausdruck, und das kann nicht die Haltung dieses Rates sein.
Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Minderheit - bei einem Verhältnis von 9 zu 16 Stimmen in der Kommission -, aber auch im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.