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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2005-12-14

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ein Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist eine einfache, direkte, aber auch wirkungsvolle Massnahme, um die preisliche Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Beherbergungsleistungen kurzfristig zu verbessern. Die in der Vergangenheit beschlossene Einführung des Sondersatzes und die anschliessenden Bestätigungen bzw. Verlängerungen dieses reduzierten Tarifes waren denn jeweils ausdrücklich befristet. Diese Befristung war und ist richtig. Es ist mir und Ihnen allen klar, dass der Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Hotellerie gegenüber der internationalen Konkurrenz kein stichhaltiges Argument für einen permanenten Tourismussondersatz bildet. Denn sogar mit dem Normalsatz wäre die steuerliche Belastung von Übernachtungsdienstleistungen in der Schweiz umsatzsteuerlich immer noch geringer als in vielen Ländern, darin stimme ich durchaus mit meinem Vorredner Gysin Remo überein. Der Sondersatz eignet sich aber nicht dazu, grundsätzliche strukturelle Defizite des Tourismus zu beheben. Dafür müssen andere Massnahmen in der Tourismusförderung und im Tourismusgesetz ergriffen werden.

Es gab aber sehr wohl gute Gründe, den Sondertarif einzuführen und ihn bis heute am Leben zu erhalten. Der Tourismus ist eine schnelllebige Branche. Sind die Angebotspreise überhöht, so fehlen die Touristen sehr rasch, und damit fehlt auch die ausreichende Wertschöpfung. Eine Erhöhung des Steuertarifes und somit der Preise wäre in der elastischen Tourismusnachfrage massiv zu spüren, in der Ökonomie würde man in diesem Fall von einem negativen Angebotsschock sprechen. Ein reibungsloser Übergang vom Sondersatz zu einem neuen Steuersatz muss also gesichert sein, sonst drohen der gesamten Tourismusbranche in der Schweiz Rückschläge.

Damit würden auch alle anderen Tourismusfördermassnahmen untergraben, was sicher nicht im Sinne der Erfinder ist. Die negativen Auswirkungen machen nicht bei der Tourismusbranche Halt; sie werden auf die Gastronomie, das Verkehrs- und Transportgewerbe, den Detailhandel, Kultur, Sport, Unterhaltung usw. überschwappen.

Dieser angesprochene Übergang war in der Vergangenheit nicht gewährleistet. Vor drei Jahren beispielsweise war nicht klar, wie sich das neue Tourismusgesetz für die Hotellerie präsentieren würde. Es war nicht klar, ob tatsächlich wirksame Entlastungen beschlossen würden, welche eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes kompensieren könnten. Im schlechten Fall wären keine Entlastungen für die Beherbergungsbranche beschlossen und wäre gleichzeitig der Steuersatz angehoben worden. Dann hätte dies zu den vorhin beschriebenen negativen Auswirkungen geführt. Unter diesen Umständen wäre es meines Erachtens verantwortungslos gewesen, den Sondersatz aufzuheben.

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Aber auch heute gibt es wichtige Gründe, weshalb der Sondersatz für weitere fünf Jahre gewährt werden sollte, auch wenn das einige Kolleginnen und Kollegen ganz anders sehen. Sie sagen, die 150 Millionen Franken im Jahr, welche der reduzierte Mehrwertsteuersatz kostet, seien falsch eingesetzt, ja, diese Massnahme sei sogar nutzlos und bringe die Hotellerie keinen Schritt weiter. Ich wundere mich über solche Aussagen, wie sie mein Kollege vorhin vorgebracht hat. Es ist einfach, diese Behauptungen aufzustellen, die nicht widerlegbar sind, weil wir das Rad der Zeit nicht zurückdrehen können. Niemand weiss, was ohne Sondersatz gewesen wäre. Tourismusexperten und Parlamentsmehrheit waren jedenfalls der Auffassung, die Beherbergungsbranche brauche diese Fördermassnahme.

Ich finde es auch von der Gegnerschaft erneut verantwortungslos, aus einer Art Trotzreaktion heraus das Scheitern von vor drei Jahren jetzt um jeden Preis wettmachen zu wollen. Die Gründe, weshalb der Sondersatz nochmals verlängert werden soll, sind heute nämlich ganz andere als vor drei Jahren. Waren es damals die insgesamt schlechte Verfassung der Hotellerie sowie das Warten auf das neue Tourismusgesetz, so verbieten heute anstehende Veränderungen in der Mehrwertsteuergesetzgebung die Abschaffung des Sondersatzes, weil wir der Hotelleriebranche ansonsten innert weniger Jahre zwei Systemanpassungen aufbürden würden.

Ich gebe ganz offen zu, dass die WAK-Mehrheit sehr wahrscheinlich nicht aus vollster innerer Überzeugung gehandelt hat, wenn sie Ihnen heute die Verlängerung des Sondersatzes zur Annahme empfiehlt. Hier wird vielmehr aus der Not eine Tugend gemacht, der Not gehorchend und nicht dem eigenen Triebe. Der Bundesrat hat bekanntlich eine umfassende Revision und Vereinfachung der Mehrwertsteuergesetzgebung in Angriff genommen, unter anderem wegen dieser und anderer Ausnahmen. Es darf damit gerechnet werden, dass hier relativ rasch gehandelt wird und die heutige Tarifstruktur, wenn ich dem so sagen darf, grundlegend überarbeitet wird.

Das Thema Einheitssatz wird in diesem Zusammenhang immer wieder aufgeworfen. Würde also der Sondersatz abgeschafft und sagen wir in vier Jahren ein neuer, einheitlicher Mehrwertsteuersatz eingeführt, dann hätte die Beherbergungsbranche ein echtes Problem, und zwar bei den Umstellungskosten. Nur schon die letzte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozent hatte enorme Umstellungskosten zur Folge. Wir können nicht über Jahre hinweg sagen, die Hotellerie müsse mit Sondermassnahmen gestützt werden, und dann einen Sondersatz bei der Mehrwertsteuer einführen, um ihr danach einen derartigen Nackenschlag zu verpassen.

Ich möchte zum Abschluss meiner Ausführungen eine treffende Beschreibung des Verhältnisses zwischen Hotelier und Mehrwertsteuer aufgreifen, welche Bundesrat Merz anlässlich der WAK-Beratungen gemacht hat: Diese Branche habe schon heute tagaus, tagein viel mehr mit Fragen zur Mehrwertsteuer zu tun, als ihr lieb sei.

Wenn Sie morgen in einem Hotel übernachten, schwitzt der Hotelier Blut, bis er Ihre Rechnung geschrieben hat: Das Frühstück kostet 7,6 Prozent Mehrwertsteuer, die Beherbergungstaxe aber liegt tiefer. Die Zeitung, die Sie am Morgen lesen, kostet 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, und wenn Sie im Wellnessraum waren, sind es wieder 7,6 Prozent, und wenn am Abend ein Pianist spielt, sind es 0 Prozent, obwohl der Hotelier wegen des Vorsteuerabzuges trotzdem 7,6 Prozent bezahlen muss. All diese Dinge müssen mittels Informatik erfasst werden. Das kostet Geld. Wir können dieser Branche nicht zumuten, diese Anpassungen in den nächsten vier Jahren zweimal - nämlich heute und in vier Jahren nochmals - vorzunehmen.

Aufgrund meiner Ausführungen bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit der WAK zu folgen und somit für die Verlängerung des Sondersatzes im Sinne einer Übergangslösung zu stimmen.