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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2000-09-19

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Das Postulat fordert im Prinzip zwei Sachen: erstens einen Anschluss zur A1 - konkret: Gossau-Ost - und zweitens die Klassierung der Ortsumfahrung Herisau als Nationalstrassenzubringer.

Ein Anschluss Gossau hat zwar verschiedene Vorteile. Es stimmt, es würde eine Entlastung von Winkeln geben, es würde eine Entlastung vom Zentrum Gossau geben, von den Lastwagen aus dem Industriegebiet Gossau-Ost, und es würde eine Entlastung Gossau vom Verkehr aus dem Appenzellerland geben. Es hat aber auch Nachteile: Es ist ein neuer Eingriff in die Landschaft, bedeutet neue Immissionsquellen, es bedeutet ganz klar eine Attraktivitätssteigerung der Strasse gegenüber der Bahn - mit Konsequenzen für Siedlungsplanung, Luftreinhaltung usw.

Die Prüfung eines Anschlusses soll nicht a priori verunmöglicht werden, allerdings muss eine Absprache mit dem Kanton St. Gallen und insbesondere mit der auch von den negativen Folgen betroffenen Standortgemeinde Gossau stattfinden. Diese Vorabklärungen wurden bis jetzt nicht gemacht. Es gibt viele Begehren für neue Anschlüsse, auch im Kanton St. Gallen. Das Postulat, das nun vorliegt, ist nur aus Sicht des Appenzellerlandes formuliert. Der Bundesrat aber hat die gesamtschweizerische Situation zu beurteilen. Mit der Überweisung dieses Postulates würden wir wieder ein Präjudiz schaffen, und das soll verhindert werden.

Zur zweiten Forderung des Postulates: Es ist richtig, dass sehr teure Umfahrungsvarianten evaluiert werden. Das Problem ist, dass bei den Variantenstudien die Kosten offenbar keine Rolle spielen. Es kommt mir vor, wie wenn ich eine Reise plane, die meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt, und zur Finanzierung meine Eltern anpumpe.

Dass Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden keine Nationalstrassen haben, ist durch ihre Lage bedingt. Ich frage Sie: Soll Rapperswil respektive der Kanton St. Gallen nur deshalb nicht zu einer vom Bund finanzierten Umfahrung kommen, weil es eben bereits eine Nationalstrasse im Rheintal gibt? Wie viele Kilometer Nationalstrasse ein Kanton besitzt, kann doch kein Argument dafür sein, dass der Bund eine Ortsumfahrung finanziert.

Jede Sache hat zwei Seiten. Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden können eigentlich froh sein, keine eigene Nationalstrasse mit den allseits bekannten Emissionen zu besitzen, dafür aber zehn ausserkantonale Anschlüsse benützen zu können, die nördlich und östlich um den Kanton verteilt sind. Der Anschluss an Appenzell ist gut.

Der Vergleich zu Arbon, den die Postulantin in ihrer Begründung erwähnt, hinkt, da auf dieser Strecke erheblich mehr Durchgangsverkehr vorhanden ist. Mit als Nationalstrassenzubringer konzipierten Strassen sind Verkehrsprobleme in den Ortschaften nicht zu lösen. Dies zeigt sich genau am Beispiel Arbon, wo gemäss Richtplan trotz des Nationalstrassenzubringers ein zusätzlicher Kerntunnel zur Umfahrung der Altstadt vorgesehen ist.

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen, weil die Verkehrsprobleme damit nicht gelöst werden und es sich um einen falschen Ansatz handelt. Verkehrsprobleme dürfen nicht einfach weiterhin mit Anschlüssen an das Nationalstrassennetz gelöst werden.

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