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Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-12-15

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Auch die FDP-Fraktion bittet Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Der Bundesrat kommt in seinen Abklärungen zum Schluss, dass dem Hauptanliegen der Gesetzesrevision, die Euro 2008 ordnungsgemäss durchzuführen, grundsätzlich auch durch interkantonale Kooperation Rechnung getragen werden könnte. Es sei aber abgesehen von den zeitlichen Dimensionen auch der Fall nicht auszuschliessen, dass die Kantone bei einer Zunahme von sportlichen Veranstaltungen mit internationalem Charakter selbst mit interkantonaler Unterstützung bei einer Teilnahme vieler Personen aus dem Ausland nicht mehr in der Lage wären, für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Demzufolge haben auch fast alle Kantone ausdrücklich und nicht nur implizit gewünscht, dass diese drei Massnahmen bundesrechtlich geregelt werden.

Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als vertretbar, trotz der kontroversen Beurteilung über die verfassungsmässige Zuständigkeit in diesen drei Gebieten Massnahmen vorzuschlagen, möchte diese aber befristen.

Ich betone aber ausdrücklich unter Hinweis auf Seite 5623 der Botschaft, dass der Bundesrat so vorgeht, weil nicht alle Zweifel an der Kompetenz des Bundes ausgeräumt werden können, und nicht, weil die Verfassungslage klar so ist. Mit anderen Worten: Die Frage lässt er offen.

Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der Fassung der Mehrheit, welche auf einen Antrag unseres Kollegen Burkhalter zurückgeht, gefolgt werden sollte. Da, wie wir vorhin von Herrn Kollege Schenk gehört haben, im Jahr darauf, 2009, wiederum eine internationale Sportveranstaltung in unserem Land abgehalten werden soll, ist es umso sinnvoller, diese Befristung zu streichen. Wir fordern aber gleichzeitig die Kantone auf, sich darüber einig zu werden, ob sie mit einem Verzicht auf eine eigene Lösung, z. B. auf dem Wege des Konkordates, die Bundeskompetenz implizit anerkennen oder doch an die Erarbeitung eines eigenen Weges herangehen wollen. Schliesslich ist es uns selbst unbenommen, während der Dauer dieses Gesetzes entweder den Bundesrat aufzufordern, eine entsprechende Verfassungsgrundlage zu schaffen, oder mittels einer parlamentarischen Initiative diesen Weg selbst zu beschreiten.

Folgende drei Einwände, die nun aus der Mitte Ihres Rates vorgebracht worden sind, möchte ich wie folgt entkräften:

1. Herr Kollege Vischer hat ausgeführt, die Verfassungslage sei klar. Das ist einfach seine Meinung, das ist seine [PAGE 1955] Behauptung. Aber diese Behauptung ist so richtig, wie das Gegenteil richtig sein kann: Es ist offen.

2. Frau Menétrey-Savary hat mir vorgeworfen, ich hätte mich gegen eine sachliche Ausdehnung gewehrt. Das ist richtig: Ich bin gegen eine sachliche Ausdehnung und will keine Bundessicherheitspolizei, kein Bundespolizeigesetz. Aber die sachliche Ausdehnung ist nicht identisch mit der zeitlichen Ausdehnung. Das ist eine andere Dimension. Hier sprechen wir nicht vom selben.

3. Herr Sommaruga legt die alte Platte der Verfassungswidrigkeit oder gar der EMRK-Inkonformität auf. Herr Kollege Sommaruga, ich bitte Sie um Beispiele der Verfassungswidrigkeit der Gesetzesrevision, die wir heute durchberaten haben. Es geht hier nicht um die materielle Verfassungsmässigkeit, die ist überall gegeben: Artikel 36 der Bundesverfassung lässt überall Grundrechtseinschränkungen im Ausmass dieses Gesetzes zu. Fraglich ist bloss die formelle Verfassungsmässigkeit, und die ist, wie gesagt, nicht geklärt. Aber die Zuständigkeitsregelung finden Sie nicht in der EMRK. Das ist binnenstaatliches Recht, und die EMRK hat hier nichts zu suchen.

Wir wehren uns auch energisch gegen den mindestens unterschwellig geäusserten Vorwurf von Bundesrat Blocher, wir nützten hier die fehlende Verfassungsmässigkeit aus: Nein, es sind die genannten Gründe, die uns zur Forderung nach Streichung der Befristung führen. Die Frage muss definitiv geregelt werden, sei es auf der Ebene der Kantone, sei es auf der Ebene des Bundes. Wir wollen mit der Streichung der Befristung keinen Schwebezustand, aber diese Frage muss später irgendeinmal definitiv geregelt werden. Es ist jedoch nicht nötig und nicht sinnvoll, dies bereits bis 2008 zu erledigen, weil im Anschluss an die Euro 2008, wie erwähnt, andere Veranstaltungen stattfinden, die dieses Gesetz notwendig machen.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen.