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Stahl Jürg · Nationalrat · 2005-12-15

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-15

Wortprotokoll

Dieses Gesetz sieht jetzt bereits verschiedene Massnahmen vor, die wir beschlossen haben. Eine weitere Massnahme kommt jetzt hinzu; es ist unbestritten die strengste, die sensibelste und auch die letzte Massnahme, die dann eingesetzt wird, wenn sonst nichts geholfen hat.

Die SVP-Fraktion ist insbesondere davon überzeugt, dass diese Massnahme eine wichtige - wie gesagt: letzte - Massnahme ist. Über die Frage der Zeitdauer - 24 oder 48 Stunden - herrschen unterschiedliche Meinungen. Man muss sich aber im Klaren sein: In der Kommission wurden auch Anträge diskutiert, die 72 Stunden forderten. Es wurden auch Anträge diskutiert, die keine zeitliche Limite beinhalteten. Ich glaube, es ist grundsätzlich wichtig, dass wir diese Massnahme umsetzen können und dass wir sie mit einer Maximaldauer versehen.

Wichtig ist dann auch - und das sieht die Minderheit Aeschbacher vor -, dass eine richterliche Überprüfung nach 24 Stunden möglich ist. Weil einige Vorredner vielleicht einen falschen Eindruck hinterlassen haben, ist es hier ebenso wichtig, zu betonen, dass diese Massnahme nur bei Jugendlichen ab 15 Jahren greift. Die Kategorie der 12- bis 15-Jährigen, die jetzt auch ab und zu das Thema war, ist von dieser Massnahme nicht betroffen.

Trotzdem ist es vielleicht auch wichtig, hier einmal Folgendes zu sagen: Man muss leider feststellen - das belegen auch die Zahlen betreffend weit über hundert Fälle, gravierende Fälle, in den letzten 18 Monaten -, dass 12- bis 15-Jährige in den Stadien erhebliche Sachschäden verursachen. Es ist nicht so, dass sie gegen Menschen Gewalt anwenden, aber in einer feigen Haltung verursachen sie in der Anonymität Schäden bei Sachen, die Drittpersonen gehören. Das muss hier auch einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden.

Ziel ist es schlussendlich auch, mit dieser Massnahme die Jugendlichen und die Personen, die diese Gewaltbereitschaft haben, davon abzuhalten, das zu tun. Frau Menétrey-Savary, ich muss Ihnen schon sagen: Die Attraktivität, dass sie es tun, ist eben heute vorhanden - weil eben nichts passiert, wenn sie es machen. Ich habe die grosse Hoffnung, dass die Polizei oder die Kantonspolizisten diese Massnahme möglichst wenig und möglichst selten anwenden müssen. Aber mit dem BWIS schaffen wir es eben, die Leute davon abzuhalten und solche Handlungen möglichst unattraktiv zu machen. Das muss schlussendlich unser gemeinsames Ziel sein - ich hoffe, ich habe da die Zustimmung aller.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Antrag Huguenin abzulehnen. Bei der Frage der Maximaldauer - 24 oder 48 Stunden - werden einige 48 Stunden bevorzugen. Ich glaube aber, wichtig für uns alle ist, dass wir diese Massnahme umsetzen und mit dieser Massnahme eine präventive Wirkung erzielen können.