Föhn Peter · Nationalrat · 2005-12-16
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-16
Wortprotokoll
Entgegen dem Antrag des Büros beantrage ich, alle vorliegenden Motionen und Postulate abzuschreiben.
Weshalb? Es war nie, aber auch gar nie die Meinung, bei mehr als der Hälfte der persönlichen Vorstösse die Behandlungsfrist zu verlängern. Die neue Klausel im Parlamentsgesetz war nur für einzelne Motionen und Postulate gedacht. Und siehe da: Jetzt ist die Abschreibung von 9 Vorstössen vorgesehen, und die Behandlungsfrist von 14 Vorstössen will man verlängern. Man will also die Behandlungsfrist von mehr als der Hälfte der Vorstösse verlängern. Stellen Sie sich vor, wie die Arbeitsmenge der Verwaltung und unseres Parlamentes ansteigt, wenn jedes Mal ähnlich viele Vorstösse nicht abgeschrieben werden. Es liegt zudem keine einzige Begründung vor, obwohl es im Parlamentsgesetz heisst: "Ist eine Motion oder ein Postulat zwei Jahre nach der Einreichung vom Rat noch nicht abschliessend behandelt, so beschliesst der Rat auf begründeten Antrag des Büros, ob die Behandlungsfrist verlängert oder der Vorstoss ohne materielle Behandlung abgeschrieben wird."
Die Verlängerung der Behandlungsfrist jeder einzelnen Motion und jedes einzelnen Postulates müsste also begründet werden. Ich glaube, das Büro hat weit über das Ziel hinaus geschossen. Zumindest eine kurze objektive Begründung für die Verlängerung der Behandlungsfrist der einzelnen Vorstösse dürfte, ja muss verlangt werden. Wenn das Büro das in Zukunft nicht seriöser macht und nicht nur die [PAGE 1990] Behandlungsfrist einzelner Vorstösse verlängern will, werde ich in einer der nächsten Sessionen den Antrag stellen, zum alten Recht zurückzukehren.
Ich bitte Sie - dies ist im Sinne der Sache -, meinem Antrag zuzustimmen und alle persönlichen Vorstösse nach Ablauf der Zweijahresfrist abzuschreiben, wie wir es bis anhin gemacht haben.