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Brunner Toni · Nationalrat · 2000-09-19

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-19

Wortprotokoll

Wir wollen die Vorlage zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden endlich zu einem guten Ende führen. Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Weil das Parlament nicht in der Lage oder vielleicht nicht willens war, diese Vorlage schnell zu bewältigen, erachte ich es als richtig, Ihnen noch einmal kurz die Geschichte der parlamentarischen Beratung in Erinnerung zu rufen und auf einige aktuelle Punkte hinzuweisen.

Nachdem der Sturm Lothar vor knapp neun Monaten in unserem Land gewütet hatte, präsentierte der Bundesrat in der Frühjahrssession seine Vorlage, die Massnahmen für insgesamt vier Jahre vorsah. Die Vorlage des Bundesrates stützte sich auf Artikel 28 des Waldgesetzes, welcher ausserordentliche Vorkehrungen bei Waldkatastrophen regelt.

Unser Rat änderte zugunsten der Waldbesitzer das bundesrätliche Konzept und hiess einen Antrag Binder gut, der eine Entschädigung an den Wertverlust des Holzes zugunsten der Waldeigentümer vorsah, und zwar im Umfang von 120 Millionen Franken. Daraufhin verweigerte der Ständerat die abschliessende Beratung der Vorlage und teilte diese in eine dringende, also in die Sofortmassnahmen für das Jahr 2000, und in eine weniger dringende auf, nämlich in spätere Massnahmen für die Jahre 2001-2003. Diese Vorlage erhielt also zwei Teile. Heute beraten wir in diesem Rat über den zweiten, den so genannt weniger dringenden Teil dieser Lothar-Vorlage.

Unserem Rat blieb wohl oder übel nichts anderes übrig, als vorerst den dringenderen ersten Teil in der Frühjahrssession zu verabschieden. Den ganzen Rest hat man uns ja vom Ständerat her vorenthalten. So verabschiedeten wir hier in diesem Rat in der Frühjahrssession sozusagen nur eine Minivariante der Lothar-Vorlage.

Die Finanzierung der in der Verordnung festgelegten Massnahmen wurde mit einem Finanzierungsbeschluss über 24,5 Millionen Franken festgelegt; dies vorab für die Lagerung von Holz, die Planung von Waldreservaten und zusätzliche Subventionstatbestände bei den Investitionskrediten. Der übrige Mittelbedarf für die Schäden des Sturmes Lothar wurde durch Umlagerungen der ordentlichen Kredite freigesetzt und entsprechend den bestehenden Artikeln des bestehenden Waldgesetzes auch gesprochen.

In der Sommersession behandelte der Ständerat den seiner Ansicht nach eben weniger dringenden Teil der Vorlage, und entgegen unserem Rat war die Kleine Kammer nicht damit einverstanden, den geschädigten Waldbesitzern 120 Millionen Franken zweckgebunden als Flächenentschädigung zuzugestehen. Für Härtefälle wurde auf den Elementarschädenfonds verwiesen, der seinerseits bereit war, neu 30 Millionen Franken an geschädigte Privatwaldbesitzer auszubezahlen.

Im Übrigen entspricht die ständerätliche Vorlage, wie sie in der Sommersession verabschiedet wurde, in grossen Teilen der bundesrätlichen Vorlage vom Frühling; sie deckt doch sehr viel davon ab. Unsere Kommission, die UREK des Nationalrates, hat sich Ende August mit der ständerätlichen Vorlage auseinander gesetzt, ist grosso modo auf deren Linie eingeschwenkt, hat die ursprüngliche Entschädigung von 120 Millionen Franken als Flächenentschädigung an die Waldbesitzer fallen gelassen und stattdessen beschlossen, den Elementarschädenfonds zusätzlich mit höchstens 30 Millionen Franken zu unterstützen, um den privaten Waldbesitzern an ihren Wertverlust auch eine angemessene Entschädigung auszurichten. Dies stellt denn auch in der jetzigen Vorlage noch eine der Hauptdifferenzen zum Ständerat dar und bedarf einer Klärung durch unseren Rat.

Gestützt auf unseren im Frühling im Rat getroffenen Entscheid, den Waldbesitzern eine Entschädigung für den Wertverlust zukommen zu lassen, wäre es eigentlich nur folgerichtig, wenn heute das Plenum in diesem Punkt unserer Kommission folgen würde.

Kurz zu einigen Punkten auf der uns vorliegenden Fahne, die wir heute materiell nicht mehr behandeln werden, weil die Differenzen ausgeräumt werden konnten:

In Artikel 2 der Verordnung ist die Möglichkeit der Lagerung von Holz definitiv verankert. Die Möglichkeit, vom Bund subventionierte Holzlager zu errichten, hat bei den Kantonen grossen Anklang gefunden. 18 von 23 Kantonen, die vom Sturm Lothar betroffen waren, haben Lager errichtet, seien dies Nasslager oder Folienlager. Das meiste Holz auf [PAGE 893] Nasslagern - das qualitativ sehr gutes Rundholz ist - ist bereits verkauft. Mit der Auflage, dass das Holz eben nass gelagert werden muss, damit der Wert erhalten bleibt, konnten die Verkäufer den Umständen entsprechend relativ anständige Preise für dieses Holz lösen. Damit konnte ein totaler Einbruch des Holzpreises verhindert werden.

Artikel 4bis, der die Bestimmung betreffend die Beiträge an finanziell stark belastete Kantone enthält, ist vom Ständerat übernommen worden. Somit besteht auch in diesem Punkt keine Differenz mehr zum Ständerat.

Zu Artikel 7 betreffend Ausnahmebewilligung für Holztransporte: Mit dem Antrag der Minderheit Kunz besteht zwar noch eine Differenz, aber im Wesentlichen konnte man sich in der Kommission mit der Version des Ständerates einverstanden erklären. Der Ständerat hat in Artikel 7 eine Präzisierung vorgenommen. Nach heutiger Praxis sind die Kantone für die Bewilligung der Abtransporte des Holzes zuständig. Es sind aber vor allem zu Beginn der Lothar-Transporte grosse Probleme zeitlicher und administrativer Art aufgetreten. Um zu vermeiden, dass ein Transportunternehmer mehreren Bewilligungen für den Abtransport von Lothar-Holz nachlaufen muss, hat der Ständerat in seiner Version präzisiert, dass allein "der Kanton, in welchem das Holz vom Lagerplatz abtransportiert wird", für die Erteilung der Ausnahmebewilligung zuständig ist. Im Bedarfsfall hört der bewilligende Kanton andere Kantone an, die beim Transport durchfahren werden.

Diese Lösung ist sicherlich begrüssenswert, vor allem, wenn sie in der Praxis auch wirklich durchgezogen wird und die Geduld und Nerven der Transporteure nicht noch mehr strapaziert werden. Es ist klar, dass die SBB nicht in der Lage sind, allfällige Transporte zu übernehmen. Sie wären schlicht überfordert.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.