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Binder Max · Nationalrat · 2000-09-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-19

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher oder Herr Hämmerle hat gesagt, ich hätte selbst gesehen, dass mein Antrag, der damals grossmehrheitlich angenommen wurde, zu Ungerechtigkeiten geführt hätte. Ich bin nicht der Meinung, dass er zu Ungerechtigkeiten geführt hätte, aber die Lösung wäre vielleicht nicht jeder Situation gerecht geworden.

Ich will Ihnen auch meine Interessen offen legen, vor allem auch zuhanden von Frau Teuscher: Ich bin Präsident des Waldwirtschaftsverbandes des Kantons Zürich, ich bin wenig Lothar-geschädigt, und insofern profitiere ich von diesen Massnahmen in keiner Art und Weise. Ich bin auch der Meinung, dass es gegenüber den geschädigten Waldbesitzern ein bisschen ungerecht ist, wenn man davon spricht, dass die Waldbesitzer Geld abholen wollten oder dass man die Schäden sogar vergolden wolle. Davon kann weit und breit keine Rede sein. Mit dieser Entschädigung geben Sie auch keine volle Entschädigung, sondern nur einen Anteil an einen Wertverlust, den die Geschädigten erlitten haben.

Bezüglich des Elementarschädenfonds möchte ich Ihnen nur so viel sagen: Ich bin nicht der Meinung, dass wir diesen Elementarschädenfonds plündern - sicher nicht angesichts dieses Vermögens. Ich bin aber klar der Meinung, dass der Elementarschädenfonds für nationale Ereignisse nicht alleine herhalten soll, sondern dass er vor allem für regionale und lokale Ereignisse der richtige Ansprechpartner ist. Dieses nationale Ereignis "Lothar" ist auch von der Nation, vom Bund mitzutragen. Ich bin der folgenden Meinung: Wenn wir beim Wald von einem öffentlichen Gut sprechen, das jederzeit und für jedermann öffentlich zugänglich sein soll und es laut Waldgesetz auch sein muss, dann ist es auch richtig, dass man für dieses öffentliche Gut und dessen Besitzer eintritt, wenn es diesem öffentlichen Gut schlecht geht, und zwar in einem Masse, das gerechtfertigt ist.

Wenn Sie die Zahlen anschauen, die der Elementarschädenfonds bezüglich der Anmeldung von Schäden präsentiert, dann sehen Sie - der Kommissionssprecher hat es erwähnt -, dass es knapp 15 000 Besitzer mit etwa 15 000 Hektaren sind. Von diesen 15 000 Hektaren werden sicher noch einige wegfallen, die dem Reglement des Elementarschädenfonds nicht standhalten. Insofern geht es hier nicht nur um Härtefälle, sondern es wird ganz klar nach dem Reglement des Elementarschädenfonds entschädigt. Wenn wir das zur Hand nehmen und diese 15 000 oder vielleicht 14 000 Hektaren mit diesen etwa 5000 Franken hochrechnen, die im Raum stehen - sie wurden nie festgeschrieben; es ist eine Idee, dass man einen Teil des Wertverlustes mit etwa 5000 Franken pro Hektare Vollschaden entschädigen solle -, dann kommen Sie in etwa auf 60 Millionen Franken.

Bei meinem Antrag damals, in der Frühjahrssession, habe ich damit gerechnet, dass etwa 20 000 Hektaren Wald geschädigt würden. Wir haben 6000 Franken pro Hektare angenommen und sind so auf diese 120 Millionen Franken gekommen. Übrigens war mein Antrag praktisch identisch mit dem Antrag Hämmerle, nach dem pro Kubikmeter 10 Franken entschädigt werden sollten - 12 Millionen Kubikmeter mal 10 Franken gibt eben auch etwa diese 120 Millionen Franken. Damals hatte Herr Hämmerle also eigentlich genau die gleiche Absicht wie ich, nur wollte er die Entschädigung über die Kubikmeter, ich über die Fläche vornehmen lassen; insofern haben wir den Waldbesitzern im gleichen Mass helfen wollen. Das kommt nicht oft vor, aber offenbar immer öfter.

Die Bundeskasse greift nicht dem Elementarschädenfonds unter die Arme, dies in keiner Art und Weise. Der Elementarschädenfonds wäre heute selbstverständlich in der Lage, diese 30 Millionen Franken zusätzlich zu leisten. Dazu können wir ihn aber mit einem Entscheid heute nicht verpflichten. Deshalb ist es auch nicht so, Herr Aeschbacher, dass für den einzelnen Waldbesitzer die Höhe der Entschädigung überhaupt keine Rolle spielt. Bei 15 000 Hektaren spielt es tatsächlich eine Rolle, ob Sie 60 oder nur 30 Millionen Franken zur Verfügung haben.

Ich glaube, dass der Elementarschädenfonds eine sehr effiziente Auszahlungsmethode hat. Wir konnten uns von Herrn Waldburger, dem Direktor, sagen lassen, dass die Gelder bis Ende dieses Jahres an die Geschädigten ausbezahlt werden. Insofern, so meine ich, liegt hier eine gute Lösung vor.

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auch einer Verantwortung des Bundes diesen geschädigten Waldbesitzern gegenüber gerecht zu werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.