Lauri Hans · Ständerat · 2005-11-29
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-29
Wortprotokoll
Als Kommissionspräsident lege ich doch Wert darauf, zu Beginn der Debatte hier auch noch das eine oder andere beizufügen.
Herr Lombardi hat auf die Vorgeschichte dieses Geschäftes hingewiesen. Er hat insbesondere gesagt, dass in unserem Rat das Projekt bereits seit dem Jahr 2003 bekannt und teilweise auch pendent ist. Ich muss Ihnen auch aus der Sicht der Kommission gestehen, dass es störend ist, wenn wir in einem solchen Geschäft, das doch eine gewisse politische Bedeutung hat, wie wir inzwischen erfahren haben, unter Zeitdruck gesetzt werden. Und wir stehen heute unter Zeitdruck, zumindest dann, wenn wir sagen, wir wollen nicht den von Kollege Altherr vorgezeichneten Weg gehen, sondern jetzt diese Chance nutzen, um zu Beginn des nächsten Jahres die Ausbrucharbeiten, die dann noch ohne erhebliche Mehrkosten gemacht werden können, zu vollziehen. Das stört, und das muss ich hier deutlich kritisieren.
Ich muss weiter deutlich kritisieren, dass der Bundesrat in seinem Entscheid zugunsten von Porta Alpina eine Finanzierung in Aussicht gestellt hat, die ich als nicht in Ordnung bezeichnen muss. Es ist meines Erachtens nicht in Ordnung, wenn ein Projekt gestartet wird und man weiss, dass man es nur vollenden kann, wenn das Parlament dann im Sommer 2006 einen Nachtragskredit bewilligt; denn damit erodiert unsere Budgethoheit. Das war auch der Grund, weshalb die Finanzkommission eigentlich überhaupt auf dieses Geschäft aufmerksam geworden ist; sonst wäre sie unter Umständen gar nicht darauf gestossen. Die Finanzkommission hat den Vertreter des Seco gefragt, ob es wirklich so sei, dass sie aus ihrem Kredit diese zweite Tranche für den Bau nicht finanzieren können. Die Antwort war klar: Sie könnten nicht, weil der Kredit schon vollständig gegenüber Dritten verpflichtet sei, also Rechtsverpflichtungen des Bundes gegenüber Dritten bestünden. Ich will das vom Betrag her nicht dramatisieren, aber es ist vom Ablauf her nicht in Ordnung, wie das geschehen ist. Und dieser Zeit- und Entscheiddruck ist ganz sicher auch politisch nicht sehr geschickt.
Die Finanzkommission war sich bewusst, dass es bei weitem nicht nur um ein finanzpolitisches Geschäft geht, sondern es geht insbesondere um ein verkehrs- und regionalpolitisches Geschäft. In diesen Bereichen fühlt sie sich aber nicht so sehr zu Hause. Das ist auch der Grund, weshalb ich diesen Zeitablauf vorhin deutlich kritisiert habe. Im Normalfall hätte ein solches Geschäft in den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen der Räte seinen Lauf genommen, und wir hätten uns dann allenfalls mit einem Mitbericht zu den finanziellen Konsequenzen äussern können. Ich sage das hier nur, um vorgreifend zu verhindern, dass Sie mir dann sagen, die Finanzkommission habe hier etwas usurpiert, das ihr nicht zusteht - sie hat das nicht getan.
Sie hat sich aber immerhin an ihrer letzten Sitzung von gestern mit einem zusätzlichen Bericht des Bundesrates zu den betrieblichen Aspekten auseinander gesetzt. Sie verlangte diesen Bericht vor drei Wochen, als sie sich zuerst einmal grundsätzlich gegen das Projekt entschied, aber mit einer bestimmten Unsicherheit - deshalb die Anforderung dieses zusätzlichen Berichtes. In der Kommission waren die Meinungen eben betont kontrovers. Darauf hat Herr Kollege Lombardi hingewiesen. Ich will dies trotzdem noch einmal ganz kurz Revue passieren lassen, damit das dann in den Materialien vollständig enthalten ist.
Die Bedenken eines Teils der Kommission gehen dahin, dass Porta Alpina die volle Nutzung gemäss Konzept Neat gefährde. Die vorliegenden Informationen seien für einen Entscheid zugunsten der Vorinvestition nicht ausreichend, im Zentrum stehe aber nicht ein finanzpolitischer, sondern, wie ich eben gesagt habe, ein verkehrspolitischer Entscheid und damit die Frage nach dem Optimum hinsichtlich Verkehrsabwicklung im zukünftigen Basistunnel. Der angeforderte Bericht des Bundesrates hält dazu fest, dass sich der Betrieb der Porta Alpina mit dem Betriebskonzept der Neat, wie es heute geplant ist, bei einem pünktlichen Verkehr vereinbaren lässt. Bei Störungen der betrieblichen Abläufe aber ergeben sich gemäss SBB infolge der grossen Zugdichte rasch qualitative Probleme, und zwar insbesondere dann, wenn der Bund über das Minimalangebot hinaus zusätzliche Züge bestelle. Die langfristige Maximalnutzung des Gotthard-Basistunnels werde mit Porta Alpina aber erst nach dem zusätzlichen Ausbau der Zulaufstrecke eingeschränkt. Wenn es zur Konkurrenz zwischen Personen- und Güterverkehr käme, soll aus der Sicht des Bundesrates der Güterverkehr Vorrang haben.
Anwesend an unserer Sitzung war auch Hansjörg Hess, der Leiter Infrastruktur der SBB. Er bestätigte die Ausführungen im Wesentlichen, führte aber zusätzlich aus, dass es dann hinsichtlich der Kapazität sehr auf die Geschwindigkeit und die Zuglängen bei Vollbelastung des Basistunnels ankomme. Welche Entwicklungen in diesen Bereichen dereinst möglich seien, müsse heute offen bleiben. Weitere Belegungen zusätzlich zu der heutigen Planung seien deshalb nicht ausgeschlossen. Schliesslich obsiegte bei einer Mehrheit der Kommission nach längerem politischen Abwägen die Auffassung, doch zugunsten der Vorinvestition zu entscheiden, und damit die Überzeugung, es dürfe heute die Chance eines späteren Ausbaus trotz des Risikos eines späteren Verzichts auf den definitiven Ausbau, das durchaus gesehen wurde, nicht verpasst werden. Dieser Gedanke - die Chance heute, und damit an sich fast eine Art unternehmerisches Handeln - war für die Mehrheit der Kommission schliesslich entscheidend.
Nun komme ich zu vier Punkten, deren Präsentation hier auch wichtig ist, denn die Kommission hat nach ihrem Mehrheitsentscheid zusätzlich Folgendes ausgeführt:
1. Die Kommission war der festen Meinung, dass ein allfälliger späterer Ausbauentscheid nur auf der Basis einer Botschaft getroffen werden könne, welche die heute nicht abschliessend ausgeräumten Zweifel beseitigen würde.
2. Die Kommission war der Meinung, dass deshalb mit der Zustimmung zur Vorinvestition von 7,5 Millionen Franken in keiner Art und Weise ein Präjudiz für einen allfälligen späteren Vollausbau gesetzt werde. "Späterer" Vollausbau kann einiges heissen: Es kann heissen "im Rahmen der Fertigstellung des Tunnels", es kann aber auch heissen "dann, wenn man noch mehr weiss, wenn sich die Welt noch mehr verändert hat". Dieser Hinweis scheint mir wesentlich zu sein.
3. Die Kommission war der Meinung, dass bei einem späteren Konflikt zwischen der Bewältigung des Güterverkehrs und des Personenfernverkehrs einerseits sowie der Bedienung der Porta Alpina andererseits die Bedienung der Porta Alpina zweifelsohne zurückzustehen hätte.
4. Die Kommission war schliesslich der Meinung, dass das kreditrechtlich nicht überzeugende Vorgehen des Bundesrates bei der Finanzierung dieser Vorinvestition jetzt hier im Budgetprozess zu korrigieren sei. Deshalb: Aufstockung [PAGE 914] dieser IHG-Position beim Seco unter gleichzeitiger Kürzung im gleichen Ausmass bei anderen Positionen gemäss dem Grundsatzentscheid des Bundesrates.
Je nachdem, wie nun entschieden wird, müssen wir anders vorgehen: Wird gemäss Mehrheit der Finanzkommission entschieden, dann können wir, Herr Präsident, mit der Fortsetzung der Beratung der Fahne weiterfahren, denn dann entspricht die Fahne diesem Entscheid. Wenn gemäss dem Antrag Altherr entschieden wird, dann müssen wir beim Seco und beim EVD jetzt gewisse Korrekturen auf der Fahne vornehmen. So viel aus meiner Sicht.