Brändli Christoffel · Ständerat · 2005-11-30
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-30
Wortprotokoll
Naturgefahren und Naturereignisse sind für den ländlichen Raum, und insbesondere für das Berggebiet an sich, nichts Aussergewöhnliches. Das Aussergewöhnliche der jüngsten Unwetter war das Schadenausmass, und zwar bezogen auf die davon betroffene Fläche und auf die verursachte Zerstörung. Leben in den Bergen - ich habe darauf hingewiesen - ist immer mit Risiken verbunden. So wurde beispielsweise der Kanton Graubünden in den letzten zwanzig Jahren gleich viermal von [PAGE 954] ausserordentlichen Unwetterereignissen betroffen: 1987 war es das Puschlav; 1999 waren es Lawinen im ganzen Kanton; 2002 waren es Murgänge im Bündner Oberland; jetzt, in diesem Sommer, waren das Prättigau mit Klosters und das Engadin im Raum Susch betroffen.
Es darf positiv vermerkt werden, wie dieses jüngste Ereignis bewältigt wurde. Ich glaube, es ist hier am Platz, dass man allen Beteiligten, all jenen, die im Einsatz standen - ich betone: inklusive des Bundesrates -, für die Art und Weise dankt, wie an die Bewältigung herangegangen wurde. Überall im Lande haben sich Freiwillige und lokale Rettungsdienste mutig, überlegt und solidarisch dafür eingesetzt, Menschenleben zu retten, noch grösseren Schaden zu verhindern und verursachten Schaden zu bewältigen. Man ist dann erstaunt, wenn man in den Medien die Kritiken liest, gerade in einem Jahr, in welchem in Nachbarländern, aber auch sonst auf der Welt enorme Ereignisse eingetreten sind. Wenn man Vergleiche anstellt über den Organisationsgrad, die Art der Bewältigung von Krisen, dann, meine ich, dürfen wir durchaus etwas stolz sein darauf, wie das hier abgelaufen ist.
Man geht heute gemeinhin davon aus, dass die Hochwassergefahr, aber auch die Gefahr von Rutschungen und Steinschlägen noch zunehmen werden. Begründet wird diese Annahme mit dem Ansteigen der Temperaturen und damit auch mit der Zunahme der Niederschlagsintensitäten. Dabei gilt es zu beachten, dass Lawinen, Rutschungen, Hochwasser und Murgänge alles Naturgefahren sind, welche direkt oder indirekt mit Wasser zu tun haben. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist die: Wie viel ist uns die Sicherheit wert? Und: Wie viel sind wir bereit, dafür zu bezahlen? Man wird sich für eine Strategie entscheiden müssen, die sich aus einer Vielzahl von Elementen zusammensetzt. In Stichworten geht es um eine umfassende Gefahrenanalyse und Risikokommunikation; es geht um raumplanerische Massnahmen, um organisatorische und bauliche Massnahmen und um ein Ereignismanagement.
Das Instrument der Raumplanung hat dabei in unserem Land eine besonders hohe Bedeutung. Eine solche Planung, die ihren Namen verdient, nimmt die Naturgefahren ernst und belässt Freiräume für Naturereignisse überall dort, wo Lawinen, Steinschlag oder Murgänge drohen. Voraussetzung dafür ist ein Gefahreninformationssystem mit Ereigniskataster, Gefahrenkarten und Risikoanalysen. Zu Recht erwarten die Kantone vom Bund, dass er, will er die Qualität der Gefahreninformationssysteme sicherstellen, auch in Zukunft Beiträge daran leistet.
Sodann möchte ich die Schutzwaldpflege ansprechen. Es ist dies ein zentrales Element, ein Element, das in den letzten Jahren wahrscheinlich etwas vernachlässigt wurde. Die Schweizer Gebirgswälder schützen Zehntausende von Menschen, Verkehrsanlagen, Infrastrukturen und Gebäude. Die Erhaltung des Schutzwaldes ist der bedeutendste und gleichzeitig günstigste Schutz vor Naturgefahren. Das neue Waldgesetz des Bundes, das im Moment in der Vernehmlassung ist, muss die Erhaltung des Schutzwaldes sicherstellen. Für eine kontinuierliche und glaubwürdige Pflege unserer Schutzwälder sind wir verpflichtet, die notwendigen Mittel zusammen mit den Kantonen und Gemeinden bereitzustellen. Die Finanzierung des Schutzes vor Naturgefahren, insbesondere die Schutzwaldpflege, aber auch Hochwasserschutzmassnahmen, stellt eine grosse Herausforderung dar und ist eine Aufgabe von nationaler Bedeutung.
Zu guter Letzt werden wir, auch wenn wir die Priorität der Prävention einräumen, auch in Zukunft bauliche Schutzmassnahmen zum Schutze von Verkehrsträgern und Siedlungen benötigen. Im Vordergrund werden dabei der Unterhalt und die Erneuerung bestehender Objekte stehen. Jedes neue Ereignis zwingt uns aber oft zu Folgeprojekten, seien dies Lawinenverbauungen, Sperren, Dämme oder Schutzgalerien. Wenn wir in diesem Land für die Bevölkerung des Berggebietes die Voraussetzungen schaffen wollen, dass sie dort leben und arbeiten kann, stehen wir in der Verantwortung und in der Verpflichtung, den Schutz vor Naturgefahren zu einer prioritären Staatsaufgabe zu machen.
Es ist für mich unverständlich und unerklärbar, dass beispielsweise im Strassenwesen inskünftig keine Mittel mehr für den Schutz der Verkehrsträger vor Naturgefahren zur Verfügung stehen sollen. Also, wenn man Besiedlung im Berggebiet will, muss natürlich auch die Erreichbarkeit sichergestellt werden! Wir werden uns bei der Anschlussgesetzgebung zum NFA darüber unterhalten müssen. Ich bin überzeugt davon, dass die künftigen Herausforderungen durch Naturgefahren den Bund in die Pflicht nehmen, dem Schutz der Bevölkerung eine höhere Priorität einzuräumen, als dies bislang der Fall war. Damit kritisiere ich nicht, dass man nichts getan habe, aber ich meine, dass wir diesen ganzen Aufgaben gerade im Hinblick auf die allfällige Zunahme von Gefahren eine besondere Beachtung schenken müssen.
In diesem Sinne möchte ich dem Bundesrat nochmals für die Antwort und für die Arbeit danken, die hier im Zusammenhang mit der Bewältigung der Unwetterereignisse in diesem Jahr geleistet wurde.