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Escher Rolf · Ständerat · 2005-11-30

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Ich will mich zu Anfang bei Ihnen entschuldigen: Ich werde eine doch etwas längere Einleitung machen, da es ja ein recht schwieriges Problem ist, und werde dann aber im ersten Umgang auch auf Artikel 3 Buchstabe dsexies zu reden kommen.

Der Nationalrat hat bei der ersten Differenzbereinigungsberatung in der letzten Session keinen wesentlichen Schritt für eine Differenzbereinigung getan. Der Ständerat könnte jetzt ein Gleiches tun und sich auch verweigern, aber das wäre nicht ständerätlicher Art. Ihre Kommission hat nun - wie wir meinen - massgebliche Schritte hin zu einer Konsenslösung getan. Dies nicht nur bei weniger wichtigen Differenzen, sondern auch bei der matchentscheidenden Differenz. Wo liegt diese?

Die matchentscheidende Differenz liegt einzig bei der Festlegung des schnellen Bitstromzuganges. Und wo liegen die Unterschiede zwischen der nationalrätlichen und der ständerätlichen Auffassung? Sie liegen erstens in der Definition des schnellen Bitstromzuganges - Artikel 3 Buchstabe dsexies - und zweitens in der Frage, ob der schnelle Bitstromzugang eine ordentliche, dauerhafte Zugangsform oder eben eine ausserordentliche, zeitlich beschränkte Zugangsform sein soll.

Zur Definition: Es geht um die Frage, welche Leitungen Dritten für den schnellen Bitstromzugang zugänglich gemacht werden sollen. Das sind entweder alle dafür geeigneten Leitungen, wer immer auch deren Eigentümer ist, wie dies der Bundesrat mit seiner Botschaft beantragt hat und wie der Ständerat dies in der Sommersession beschlossen hat; man spricht dabei von Technologieneutralität. Oder es soll eben nur eine Leitungstechnologie zur Verfügung gestellt werden, eine eher veraltete Technologie: die Technologie der Doppelader-Metallleitung, oft auch Kupferleitung genannt, wie dies der Nationalrat im Herbst 2004 beschlossen und in der Herbstsession 2005 nochmals bestätigt hat. Er hat sich also gegen die Technologieneutralität entschieden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen nun eine wesentliche Annäherung hin zur nationalrätlichen Fassung: Die Kommission akzeptiert grundsätzlich die technologieneutrale Lösung, aber nicht eine derart rigide wie der Nationalrat, sondern mit bescheidenen Ausnahmen; ich komme darauf zurück.

Wenn der schnelle Bitstromzugang gesetzlich definiert ist - und das passiert in Artikel 3 Buchstabe dsexies -, dann geht es um die Frage: Soll dieser schnelle Bitstromzugang als ordentliche Zugangsform in den Katalog der Zugangsformen von Artikel 11 Absatz 1 aufgenommen werden, und zwar als dauerhafte Öffnungsform, so, wie das der Bundesrat und der Ständerat in der Sommersession entschieden haben und wie dies Ihnen Ihre Kommission heute ein weiteres Mal beantragt? Oder soll der schnelle Bitstromzugang nur während sehr kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden? Dann ist das eine ausserordentliche Zugangsform, welche als Übergangsbestimmung in Artikel 68a zu regeln ist, so, wie das der Nationalrat einmal beschlossen und ein zweites Mal bestätigt hat, und so, wie Ihnen die Kommissionsminderheit dies beantragt.

Nun wieder zurück zu Artikel 3 Buchstabe dsexies: Die nationalrätliche Fassung enthält folgende Elemente: Geöffnet wird auf der Doppelader-Metallleitung, nur auf dieser Technik und nur von den 1400 Anschlusszentralen zu den Hausanschlüssen, und es gibt einige Millionen von Hausanschlüssen. Aber diese alten Doppelader-Metallleitungen wurden bereits teilweise von der Swisscom ersetzt, und das wird auch in Zukunft geschehen. Sie werden ersetzt, sei es auf der ganzen Länge zwischen den Anschlusszentralen und den Hausanschlüssen oder sei es teilweise zwischen diesen beiden Punkten.

Da schlägt Ihnen die Kommission vor, dass grundsätzlich zwischen den Anschlusszentralen und den Hausanschlüssen der schnelle Bitstromzugang zu gewähren ist, auch wenn die Kupferleitung ganz oder teilweise ersetzt wurde, beispielsweise durch ein modernes Glasfaserkabel. Ein solches Glasfaserkabel hat aber eine viel grössere Übertragungskapazität; diese soll gemäss Ansicht der Kommission nicht geöffnet werden, sondern nur die ursprüngliche, kleinere Kapazität der ehemaligen Kupferleitung.

Die Kommission macht hier also einen recht grossen Schritt in Richtung der Lösung des Nationalrates; sie ersucht Sie - mit 9 zu 3 Stimmen -, so zu beschliessen.

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