Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-11-30
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Ich habe die Begründung des Kommissionssprechers zur Kenntnis genommen und muss [PAGE 942] feststellen, dass die Kommission eigentlich wieder am Ausgangspunkt ist, wie das beim Antrag in der ersten Beratung war. Ich bedaure das ausserordentlich, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen bin ich der Auffassung, dass eine Aufsicht in derart sensiblen Bereichen, wie wir sie hier behandeln, durch eine möglichst unabhängige Instanz und nicht durch eine Verwaltungsstelle wahrgenommen werden sollte. Das ist meine tiefste Überzeugung; aber darüber kann man sich streiten, das ist klar. Für mich sollte eine unabhängige Instanz zuständig sein und nicht jemand, der in eine Verwaltung eingeordnet und damit auch weisungsgebunden ist.
Zweitens hat Herr Pfisterer ausgeführt, dass sich die Kommission wieder auf das Kriterium der formalen Abgrenzung zwischen redaktionellem Teil auf der einen Seite und Werbung auf der anderen Seite konzentriert hat. Ich meine, in der Theorie sei eine solche Abgrenzung ohne weiteres möglich. Wenn ich aber neue Werbeformen sehe, die geschickt mit Programmen verknüpft werden, dann frage ich mich, ob dieses formale Kriterium in Zukunft wirklich anwendbar ist oder ob es nicht vielmehr dazu führt, dass wir just Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Programmaufsicht und Aufsicht über Werbung und Sponsoring haben werden, wie das heute zum Teil schon vorkommt. Ich frage mich, ob es nicht dazu führt, dass durch die neuere Entwicklung diese Abgrenzungsschwierigkeiten sich noch erhöhen werden. Ich kann dem Konzept der Kommission nicht folgen, weil ich nicht davon überzeugt bin, dass diese Kriterien, wie sie von der Kommission offenbar als entscheidend für das Konzept angesehen werden, auch in Zukunft tragfähig und anwendbar sein werden.
Ich habe hier keine andere Möglichkeit, als das zur Kenntnis zu nehmen. Ich könnte den Antrag stellen, dass wir am ersten Beschluss des Ständerates festhalten. Nachdem aber offenbar die geschlossene Kommission gegen das Konzept ist, das wir damals - letztlich auch im Hinblick darauf, dass eine neue Lösung gesucht wird - beschlossen haben, meine ich, dieser Antrag hätte wahrscheinlich keine grosse Chance.
Ich appelliere deshalb an den Nationalrat, vielleicht in der letzten Runde noch einmal sein Konzept zu überdenken und eine Vermittlungslösung zu entwickeln, die dann auch unserer Kommission ein Einlenken ermöglichen sollte.
Ich will nur noch zwei Passagen aus unserer Diskussion anlässlich der ersten Beratung in diesem Rate erwähnen: Wir hatten ja damals auch einen Antrag David zu beurteilen, der in eine ähnliche Richtung wie mein Antrag ging. Kollege David hat damals ganz klar betont, dass es ihm ebenfalls um die Unabhängigkeit der Instanz geht, welche diese Aufsicht ausübt. Ich habe es einleitend gesagt: Im Konzept, das die Kommission jetzt vorschlägt, haben wir diese Unabhängigkeit nicht, weil wir eine Verwaltungsstelle als zuständig erklären.
Zum Zweiten möchte ich kurz zitieren, was Herr Bundesrat Leuenberger damals gesagt hat. Er hat ausgeführt: "Wir möchten, dass künftig die UBI für alle Fragen der Programm- und Werbeaufsicht zuständig ist. Ich widerspreche nur dem Vorschlag, dass die freie Willensbildung als Entscheidkriterium genommen wird. Das finde ich ungeschickt." Aus diesen Äusserungen von Herrn Bundesrat Leuenberger schliesse ich, dass er eigentlich mit dem Konzept, mit einem materiellen Abgrenzungskonzept, einverstanden gewesen wäre, dass er jedoch das Konzept der Willensbildung als Entscheidkriterium nicht gutheissen konnte, weil das zu wenig griffig sei. Das Bundesgericht übrigens verwendet just dieses Kriterium.
Ich bedaure es, dass die Kommission nicht einen Schritt weiter gegangen ist. Vielleicht ergibt sich dieser Schritt in der letzten Differenzbereinigungsrunde.