Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-01
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Der Bundesrat ist der Meinung, das sei eine dringende Vorschrift. Sie wurde bis zum Bundesgerichtsentscheid angewendet. Das Bundesgericht hat dann gesagt, es brauche eine gesetzliche Grundlage, also müssen wir eine solche schaffen. Sie müssen sehen, es geht nicht um die ordentlichen Rechtsmittel, sondern wir haben eine andauernde Flut von neuen Wiedererwägungsanträgen. Das ist heute ein Drittel aller Eingänge, es sind 2500 bis 3000 Anträge pro Jahr. Sie blockieren die Tätigkeit der Asylrekurskommission. Kaum sind die Anträge abgewiesen, kommen neue. Die Wiedererwägungsanträge dürfen aber nicht ein Mittel sein, das eingesetzt wird, um möglichst lange mit Sozialhilfe hier bleiben zu können. Das ist das Problem. Seit dem Bundesgerichtsentscheid, der uns gezwungen hat, Sozialhilfe auch bei einem ausgesetzten Vollzug auszurichten, ist ihre Zahl eben angeschwollen, das ist das Problem.
Sie müssen aber keine Bedenken haben, dass damit Unfug getrieben wird. Es geht nur um Fälle, die definitiv erledigt sind und bei denen nach allen ordentlichen Verfahren klar ist, dass die Leute zurück müssen. Es geht nur um diese Fälle. Die Bedenken, wie sie jetzt Frau Langenberger und Frau Amgwerd vorgebracht haben, sind nicht am Platz, da können Sie beruhigt sein. Man geht bei der individuellen Behandlung relativ weit, insbesondere bei Kindern. Man geht aber bei den Kindern nicht nur weit, indem man ihnen eine besondere Behandlung angedeihen lässt, wie Frau Heberlein gesagt hat, also mit einer Verbeiständung usw., sondern wir haben dort auch ausserordentlich grosszügige Aufnahmekriterien für die vorläufige Aufnahme. Es geht also nicht einmal darum, dass wir sie anders behandeln - mit Sozialhilfe und Nothilfe -, sondern es geht darum, dass man sie sogar vorläufig aufnimmt: In allen Fällen, in denen es kein Beziehungsnetz im Heimat- und Herkunftsland und auch keine ausreichende staatliche Auffangstruktur gibt, die einen genügenden Schutz des Kindswohls gewährleisten kann, erfolgt die vorläufige Aufnahme. Wo die Gefahr des Zwangs zur Prostitution oder zur Kinderarbeit besteht, wo die Gefahr besteht, dass es keine staatlichen Schutzmechanismen gibt - dies betrifft Polizei, Gerichte, soziale Dienste -, erfolgt eine vorläufige Aufnahme. Überall, wo kein Zugang zu ausreichender Ausbildung und kein soziales Netz im Heimatstaat vorhanden sind, dass also das wirtschaftliche Minimum nicht mehr gesichert ist, erfolgt nicht eine soziale Behandlung, sondern sogar eine vorläufige Aufnahme. Man geht hier relativ weit.
Jedes Ding hat auch seine Nachteile; es führt natürlich dazu, dass wir relativ viele junge Männer haben, die behaupten, sie seien 17-jährig, damit sie bevorzugt behandelt werden. Aber es braucht dort eine besondere Behandlung durch die Kantone, welche das individuell machen. Die Aufnahmekriterien für die vorläufige Aufnahme sind zudem grosszügig.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zuzustimmen, damit wir die rechtliche Grundlage für eine Praxis haben, die sich bewährt hat.