Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-12-01
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-01
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Wir machen hier Differenzbereinigung in einem Gesetz, das ausserordentlich stark referendumsbedroht ist, und die Referendumsabstimmung steht uns ins Haus so sicher wie das Amen in der Kirche. Nun müssten jene, die das Referendum ergreifen wollen - und meine Bewegung gehört ja zu jenen -, eigentlich sagen: Jetzt laden wir da noch richtig auf, damit wir dann am Ende möglichst viele Referendumsgründe haben! Das ist nicht meine Politik. Ich versuche, so gut das geht, noch etwas zu mildern, noch mit ganz feinem Schleifpapier einige Kanten und Ecken dieses sehr scharfen Gesetzes etwas zu brechen.
Bei dieser konkreten Geschichte hier, Artikel 82 Absatz 1bis, hat der Nationalrat nun - Sie haben es von der Kommissionssprecherin gehört - entgegen seinen früheren Beschlüssen eine neue Verschärfung eingebaut. Ich habe bereits in der Kommission festgehalten: Mein Hauptmotiv, mich hier in diese Debatte noch einmal mit wehender Fahne einzumischen, ist eigentlich eine Intervention des Städteverbandes, der auf Nachteile bei Einführung dieser Bestimmung hingewiesen hat. Ich habe den Eindruck, wir haben ein Asylgesetz vorliegen, das bereits präventiv gewisse Wirkung im Sinne der Autoren entfaltet hat, und es ist nicht nötig, dass wir die Verschärfung dieses Gesetzes noch komplett auf die Spitze treiben.
Ich möchte es mit dieser politischen Begründung bewenden lassen und Sie dringend bitten, in Erwägung zu ziehen, an diesem kleinen Beispiel vielleicht doch noch dazu beizutragen, dass auch jene, die grösste Bedenken haben gegen dieses Gesetz, es vielleicht dann doch in der Anwendung noch leicht erträglicher finden.
Insofern bitte ich Sie, diesen beigefügten Absatz 1bis wieder zu streichen.