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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-01

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-01

Wortprotokoll

1. Es geht nicht um die 50 oder mehr Beschäftigten allein, ein Betrieb muss noch andere Bedingungen erfüllen, damit er als grosses Unternehmen gilt: Bilanzsumme und Umsatz, das sind weitere Kriterien, nicht die Arbeiterzahl allein.

2. Herr David, Sie haben die Aufsichtsstelle nicht bekämpft: nicht, weil Sie für den amerikanischen Druck sind, sondern weil das von den Schweizern verlangt wird. Es sind die schweizerischen Unternehmen, die benachteiligt sind, wenn die Prüfungsergebnisse in den USA nicht anerkannt werden. Ich bin nicht dafür bekannt, dass ich ausländischem Druck nachgebe, aber wenn es jetzt ein schweizerisches Interesse ist, dass wir ein Erfordernis erfüllen, damit nicht am Schluss Amerikaner schweizerische Unternehmen überprüfen oder die Abschlüsse nicht anerkannt werden - da, muss ich Ihnen sagen, ist es in unserem ureigenen Interesse, das zu tun. Ich muss Ihnen sagen, die EU wird die Forderungen des Sarbanes-Oxley-Act erfüllen, sie wird sie erfüllen müssen.

Wir machen das Minimum. Ich habe hier im Rat gesagt, dass ich Ihnen nie eine Aufsichtsstelle für die Revisionsstellen vorschlagen würde, wenn das alles nicht wäre. Darum wollen wir ja die Aufsichtsstelle ausserordentlich klein halten - nur das Minimum, das wir erfüllen müssen. Aber Sie können jetzt nicht sagen, wir hätten Freude an einer weiteren Regulierung. Sie haben diese ja auch nicht bekämpft, weil Sie wissen, dass es leider notwendig ist.

Fünf oder sieben Jahre: Wenn Sie sagen, das sei eine Kostenfrage - es geht ja nur um Personen, Sie müssen nicht ganze Revisionsstellen auswechseln -, dann sage ich Ihnen: Nein, das ist es nicht. Ich habe - ich sage es zu Ihnen als ehemaliger Unternehmer - die Revision alle fünf Jahre neu ausgeschrieben und den Wechsel der Revisionsstelle auch vorgenommen, weil ich in Bezug auf die Abhängigkeit von der Buchhaltung usw. immer gesagt habe, dass ich als Verwaltungsratspräsident diese nahen Verbindungen hier nicht möchte, und weil ich am Schluss wirklich wissen musste, wo etwas falsch ist. Aber fünf oder sieben Jahre ist nicht eine so wesentliche Frage. Ich sage nur, wenn Sie nachher das Gesetz wieder ändern müssen, weil das eine Bedingung wird - und diesen Druck sehen wir -, dann macht das keinen grossen Sinn.

Ich bitte Sie also, bei den fünf Jahren zu bleiben, weil es für die Zukunftsentwicklung und für das Ansehen der Revisionen besser ist; davon bin ich überzeugt.

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