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Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-12-05

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-05

Wortprotokoll

Ich bin für Eintreten, und ich stimme auch dem vom Bundesrat beantragten Rüstungsprogramm ohne Vorbehalt zu. Wenn ich mich dennoch zu Wort melde, so sind es zwei Gesichtspunkte, die mich dazu veranlassen, nämlich einerseits die Botschaft des Bundesrates - ich spreche nicht direkt zum Rüstungsprogramm, sondern die Botschaft des Bundesrates veranlasst mich zu einer Intervention - und anderseits auch die Diskussionen rund um dieses Geschäft.

Zum ersten Punkt: Im vergangenen Jahr haben wir im Zusammenhang mit der Beschaffung der zwölf Genie- und Minenräumpanzer die Frage diskutiert, was im Bereich Verteidigung zwingend zu dem für einen allfälligen Aufwuchs erforderlichen Aufwuchskern gehöre. Wir haben den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, uns diesbezüglich einen Bericht zu unterbreiten, und zwar einen Bericht, der im Rahmen des Armeeleitbildes zu einer Grundsatzdiskussion hätte führen sollen. Diese Motion ist dann im Nationalrat, im Umfeld der Diskussionen um das Transportflugzeug, aus Abschied und Traktanden gefallen. Aber aus meiner Sicht ist diese Diskussion notwendiger denn je.

Ich erinnere im Weiteren an das Entlastungsprogramm 2004. Dort haben wir im Zusammenhang mit den Einsparungen bei der Armee einen Absatz 3bis in Artikel 4a im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes aufgenommen, wonach die Kürzung im Jahre 2008 unter dem Vorbehalt steht, "dass die Bundesversammlung bis spätestens 2006 über allfällige Änderungen der Rechtsgrundlagen zu Organisation, Einsatz und Ausbildung der Armee entscheiden kann". Im Weiteren ist in grundsätzlicher Hinsicht auf Artikel 149 Absatz 2 des Militärgesetzes zu verweisen. Danach konsultiert der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen, bevor er grundlegende Änderungen in den Bereichen der Ausbildung, des Einsatzes und der Organisation der Armee einführt.

Sie werden sich nun möglicherweise fragen, was mich zu diesen Hinweisen veranlasst. Der Bundespräsident hat bereits im Rahmen der Ziele des Bundesrates kurz Stellung genommen, aber ich sage es hier jetzt trotzdem noch einmal. Die Antwort auf die Frage, weshalb ich das thematisiere, ist ganz einfach. Es sind die Ausführungen des Bundesrates in Ziffer 1.2 seiner Botschaft. Dort steht nämlich unter anderem lapidar Folgendes: "Am 8. September 2004 wurden vom Bundesrat Beschlüsse über die Entwicklung der Armee im Hinblick auf die Jahre 2008 bis 2011 gefasst. In der Folge wurde das VBS vom Bundesrat beauftragt, verschiedene Massnahmen zu prüfen .... Am 11. Mai 2005 hat der Bundesrat entschieden, welche Massnahmen diesbezüglich zu treffen sind und wie sie zwischen 2008 bis 2011 umgesetzt werden sollen." Wenn man das so liest, kann man es nur in der Weise interpretieren, dass für den Bundesrat alles entschieden und dass für das Parlament nichts mehr zu diskutieren und zu entscheiden sei.

Ich weiss es, Herr Bundespräsident, Sie haben im Rahmen der Beratung des Rüstungsprogramms zu erkennen gegeben, dass dies nicht Ihrer Auffassung entspricht. Sie haben das auch heute bestätigt. Aber ich sage es trotzdem: Ich halte heute und jetzt der guten Ordnung halber fest, dass das Parlament und insbesondere die SiK im Sinne der vorangegangenen Darlegungen erwarten, dass die parlamentarischen Gremien umgehend in die Fragen der Gewichtung der Armeeaufträge sowie der weiteren Transformation der Armee und der sich allenfalls daraus ergebenden Konsequenzen bezüglich Rüstung, Ausbildung, Einsatz und Organisation der Armee mit einbezogen werden. Das hat Kollege Schwaller bei den Zielen auch gefordert, und ich unterstreiche das. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, Herr Bundespräsident, dass in den Zielen steht, wir würden eine Botschaft erhalten. Aber mir geht es nicht nur um die Gesetzesänderung, sondern es geht hier um viel Grundsätzlicheres. Es geht darum, dass wir uns umfassend mit diesen Fragen beschäftigen können.

Ich schliesse dieses Thema mit der Erinnerung an das Votum von Kollege Thomas Pfisterer in Zusammenhang mit der Immobilienbotschaft ab. Er hat dort die Frage gestellt: "Erleben wir einen schleichenden Umbau der Armee an Parlament und Volk vorbei?" Nein, das kann ja nicht sein; aber diese Frage müssen wir beantworten.

Zum zweiten Punkt: Was nun die Rüstungsbotschaft im Detail anbelangt, gibt es eine Pièce de Résistance, nämlich die Beschaffung der Transporthelikopter. Kollege Maissen hat eingehend dargelegt, weshalb die Mehrheit der Kommission der Auffassung ist, dass keine Gründe vorliegen, welche ein Eintreten ausschliessen würden. Ich beschränke mich deshalb auf drei Aspekte - nicht in Bezug auf das heutige Rüstungsvorhaben, sondern in Bezug auf die Zukunft. Wir müssen nämlich noch etwas dazulernen, und das scheint mir das Entscheidende zu sein.

Als Erstes möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Mitglieder des Parlamentes im Zusammenhang mit solchen Rüstungsbeschaffungen wieder vermehrt ihrer Rolle bewusst sein sollten. Es ist selbstverständlich legitim und nötig, sich eingehend mit den Vorlagen auseinander zu setzen, aber es führt zu weit und es kann nicht Sache des Parlamentes sein, sich gleichsam mit jeder Schraube auseinander zu setzen und jeden technischen Aspekt zu hinterfragen und in Zweifel zu ziehen. Zu beherzigen gilt es auch die Feststellung des Präsidenten der Subkommission des Nationalrates, der uns, der SiK-SR, erklärt hat, in der SiK-NR habe das Beratungsverfahren enorm darunter gelitten, dass einzelne Kommissionsmitglieder von einem Bewerber mit einbezogen und informiert worden seien. Damit sei auch gesagt, dass zwar nicht alles, was für einen Beschaffungsantrag spricht, von vornherein falsch ist, dass aber auch nicht alles, was seitens des unterlegenen Bewerbers an Kritik und Mängeln vorgetragen wird, von vornherein richtig ist.

Zum zweiten Gesichtspunkt; er ist von Vorrednern auch schon angetönt worden: Es geht darum, die Lehre daraus zu ziehen, dass das jetzt gewählte Verfahren im Zusammenhang mit dem Transporthelikopter verbesserungswürdig ist. Auch wenn zu begrüssen ist, dass die Evaluationsdauer nicht mehr zehn Jahre beträgt, erscheint die im vorliegenden Fall aufgewendete Zeit als sehr, sehr kurz. Man wird den Eindruck nicht los, dass die Aus- und Aufarbeitung der diversen Unterlagen während den verschiedenen Verfahrensstadien unter dem grossen Zeitdruck gelitten haben. Es gilt deshalb für die Zukunft als Erstes einen adäquaten Mittelweg zu finden; denn es darf nicht in Kauf genommen werden, dass die zeitliche Komponente zulasten der Sorgfalt geht.

Zum dritten Aspekt: Bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial - das haben wir gehört - orientiert sich das VBS in erster Linie am Markt, und das ist zweifellos richtig. Im Falle des Transporthelikopters muss man jedoch feststellen, dass das gewählte Verfahren mit grösster Wahrscheinlichkeit negative finanzielle Auswirkungen hat. Ich teile die Auffassung der Subkommission des Nationalrates, wonach in Zukunft als Erstes lediglich "best offers" verlangt werden sollten. Anschliessend wären diese auszuwerten, die definitiven Kriterien zu formulieren und dann erst die Anbieter zur Einreichung einer "final offer" aufzufordern. Weil von den Bewerbern in einem Schritt eine "best and final offer" verlangt wurde, liegt die Vermutung nahe, dass nicht der beste Preis erzielt werden konnte.

Lediglich am Rand ist noch zu bemerken, dass auch die Dokumentationen seitens der Armee sowie die Entscheidungsmatrix verbesserungswürdig sind. [PAGE 1003]

Es ist zu hoffen, dass die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Beschaffung des Transporthelikopters einen Lerneffekt auslösen und die Erkenntnisse in künftige Beschaffungsvorhaben einfliessen. Das gilt auch für die Kommunikation sowie die Abfassung der Botschaft; denn spätestens seit dem Rüstungsprogramm 2004 sollte man sich im VBS - nicht nur beim Herrn Bundespräsidenten, sondern im VBS als Ganzem - bewusst sein, dass Rüstungsprogramme nicht mehr einfach durchgewinkt werden.