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Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-12-06

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-06

Wortprotokoll

Frau Langenberger und Herr Bieri haben die Vorlage in inhaltlicher Hinsicht dargelegt, da gibt es nichts mehr zu bemerken. Wenn ich dennoch etwas feststellen möchte, so sind es zwei grundsätzliche Beurteilungen:

1. Ich bin der Meinung, dass mit dieser Verfassungsänderung eine bemerkenswerte parlamentarische Leistung verbunden ist. Es war das Parlament, Herr Bundesrat, das diese Leistung vollbracht hat. (Heiterkeit)

2. Ich bin entgegen der Auffassung von Herrn Stadler der Meinung, dass hier tatsächlich eine bildungspolitische Weichenstellung vorliegt. Ich habe mich auch von Frau Nationalrätin Kathy Riklin inspirieren lassen, die im Nationalrat erklärte, es gebe selten Momente, wo dieses Parlament grosse Würfe mache. Heute ist ein solcher Moment. Ich kann mich dem von Frau Riklin Gesagten anschliessen.

Was vorliegt, ist das Resultat einer intensiven parlamentarischen Arbeit. Sie kennen die Ausgangslage der diversen [PAGE 1029] parlamentarischen Initiativen, Motionen usw. Was aber entscheidend war, ist, dass sich beide Räte zusammenfanden, um die verschiedenen Gleise in richtiger Art und Weise zusammenzuführen, darauf einzuspuren und ein kohärentes Ganzes zu schmieden. In diesem Sinne handelt es sich um ein vorbildliches Vorgehen der beiden Räte und - entscheidend - der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Es gibt die Finanzdirektorenkonferenz, diese ist fast nicht zu übertreffen, aber es gibt auch die EDK, und die EDK hier in eine Lösung einzubinden, mit der ihr auch etwas weggenommen wird, war nicht selbstverständlich. Deshalb bin ich der Meinung, diese Verbundleistung sei beispielhaft und vorbildlich und wäre auch in anderen politischen Bereichen gelegentlich wünschenswert, so auch, wenn ich an das KVG denke.

Eine weitere Bemerkung: Die Rolle des Ständerates im Bereich des Hochschulartikels war notwendig. 1999 sagte ja bekanntlich der Ständerat im Zusammenhang mit dem Universitätsförderungsgesetz ganz klar, es sei ein Hochschulartikel vorzulegen. Der Bundesrat schloss sich dem an, mit einer etwas ambivalenten Haltung und Vorbehalten. Er übernahm die Aufgabe. Das Echo, das er erhielt, war nicht sehr erfreulich, und dann verlor er den Mut. Wenn nicht wiederum aus der Mitte des Ständerates nachgestossen worden wäre - ich denke an die parlamentarische Initiative Plattner -, dann wären wir nicht dort, wo wir heute sind. Was will ich damit sagen? Dass es richtig und notwendig war, hier, im Bereiche der Hochschulverfassung, das Heft in die Hand zu nehmen.

Noch ein Wort zur bildungspolitischen Weichenstellung, Kollege Stadler: Wenn Sie den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates zur Hand nehmen, finden Sie einen ganz interessanten zweiten Abschnitt "Stationen der eidgenössischen Bildungspolitik". Ich empfehle Ihnen, diese Stationen einmal nachzulesen. Sie werden dann unschwer feststellen, dass das, was wir heute verabschieden wollen und woran wir jetzt sind, tatsächlich eine bildungspolitische Weichenstellung ist: Weil man sich in diesem Land mit Regelungen im Bildungsbereich auf der Bundesebene stets sehr, sehr schwer getan hat, ist es eine Weichenstellung, wenn es uns jetzt gelingt, eine neue Verfassungsgrundlage für einen qualitativ hochstehenden, durchlässigen und effizient koordinierten Bildungsraum Schweiz zu schaffen. In diesem Sinne bin ich eben doch der Meinung, dass diese neue Bildungsverfassung - vor diesem Hintergrund - in der Geschichte dieses Landes ein grosser Wurf ist.

Noch eine weitere Bemerkung: Es handelt sich hier um einen ganz, ganz heiklen Bereich im Verhältnis Bund/Kantone. Das Verhältnis Bund/Kantone in Bildungsfragen ist wahrscheinlich so sensibel wie selten in einem Bereich. Hier gilt der Grundsatz "So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig". Ich meine, entsprechend diesem Grundsatz sei eine ausgewogene Lösung zustande gekommen.

Ich warne davor, das Fuder zu überladen. Es sind ja keine solchen Anträge gestellt worden, aber das wäre verheerend gewesen. Die Erfahrungen können Sie hier in diesem Büchlein nachlesen.

Ich meine, dass wir mit der im NFA vorgespurten Lösung - ich denke an Artikel 48a - ein Mittel erhalten haben und mit der Bildungsverfassung noch ausbauen, das tatsächlich einen kooperativen Föderalismus erlaubt. Primär gefordert sind, das muss man sagen, die Kantone, auch wenn der Bund mehr Steuerungsmechanismen erhält. Wir werden von der Bundesebene her nur eingreifen, wenn die Kantone diese Koordinationsaufgaben zusammen mit den Koordinationsorganen nicht schaffen. Es kann keine Rede davon sein, dass hier primär der Bund eingreift, sondern es ist Sache der Kantone. Aber entscheidend ist, dass wir eingreifen können.

Wir haben somit einen gangbaren Mittelweg zwischen Bildungshoheit der Kantone und vermehrten zentralen Steuerungskompetenzen gefunden. Vorzug dieser Vorlage ist eine kohärente und integrale Bildungsverfassung. Es ist eine Beschränkung der gesamtschweizerischen Koordination auf weniges, aber auf Wichtiges; auf zentrale Anliegen. Wie gesagt, schafft diese neue Bildungsverfassung die Verfassungsgrundlage für eine neue Ausrichtung der Bildungslandschaft.

Herr Stadler, die Diskussion über die Bildungsinhalte können wir jetzt nicht in dieser Debatte über die Ausgestaltung der Verfassung führen, sondern das muss im Anschluss an die Bildungsverfassung dann konkret in den Gesetzen, in den Kantonen geschehen.

Ich bin selbstverständlich für Eintreten und ersuche Sie, diese Vorlage entsprechend den Anträgen der Kommission zu verabschieden.