Fetz Anita · Ständerat · 2005-12-06
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-06
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen "kältestens" - um auf den Ausdruck des Kommissionssprechers zurückzukommen -, diese Bestimmung nicht anzunehmen.
Hier geht es darum, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht bei eingeschränkter Kognition - die Mehrheit will ja die Rechtskognition einschränken - nur noch Verfahrensfragen beurteilen dürfte. Es könnte jedoch nicht mehr Sachverhaltsprüfungen der Vorinstanz überprüfen. Gerade im Sozialversicherungsrecht lassen sich aber der Sachverhalt und das Verfahren kaum voneinander trennen; sonst landen Sie ständig bei ungerechten Beurteilungen. Im Nationalrat hat sogar die Kommission für Rechtsfragen während der Debatte einstimmig einen eigenen Antrag gestellt, um die Einschränkung der Kognition zu verhindern. Die Begründung war das ausgewogene Ganze, welches das Bundesgerichtsgesetz nach den Beratungen in der Kommission darstellte. Zur Erinnerung: Das war Anfang dieses Jahres, in der Sommersession 2005 fand die entsprechende Schlussabstimmung statt. Es ging bei diesem Kompromiss zugunsten des Bundesgerichtsgesetzes um drei Punkte: erstens um die Kognition, zweitens um die Streitwertgrenze, die es braucht, um ans Bundesgericht zu gelangen, und drittens um die Kostenpflicht. Das war ein ausgewogenes Ganzes, hinter dem auch der Bundesrat und die Mehrheit dieses Plenums standen.
Wir brauchen im Ständerat selbstverständlich nicht auf die Meinung unserer Schwesterkommission im Nationalrat zu hören; wir sind auch nicht dazu verpflichtet, einen einmal gefällten Beschluss ein paar Monate später wieder umzustossen. Aber dennoch bitte ich Sie dringend, den errungenen Kompromiss beizubehalten und die Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes nicht einzuschränken, denn ich meine, das würde einer Bankrotterklärung des Gesetzgebers nahe kommen. Oder, wie das juristische Kollegen von mir ausdrücken: "Es grenzt an ein treuwidriges Vorgehen" - übrigens ohne einen Hauch von Verfahrensstraffungspotenzial.
Das ist die eine Seite; sagen wir: Es ist die politisch-gesetzgeberische Seite dieser Kognition. Das andere aber sind die inhaltlichen Auswirkungen, und diese halte ich nun für sehr gravierend; sie können für behinderte Leute sehr stossend sein. Erst mit der vollen Kognition kann das Eidgenössische Versicherungsgericht seine Rolle wirklich voll wahrnehmen. Es ist keineswegs offensichtlich, dass die Aufgabe der Tatsachenprüfung das Gericht spürbar entlastet. Das ist einfach eine Annahme. Einerseits gibt es sehr wenige Fälle, in denen es ausschliesslich darum geht. Fällt die Kognition andererseits weg, werden die Richter die vorgängig schlecht beurteilten Fälle eher schlecht als recht auffangen müssen, indem sie an der Grenze der Rechtskognition arbeiten, weil sie nämlich zwischen Hammer und Amboss stehen: einerseits ein sachgerechtes Urteil zu fällen und andererseits keine freie Kognition zu haben.
Kurz zusammengefasst: Erst die volle Kognition hat eine präventive Wirkung für eine gute Arbeit der letzten kantonalen Instanz. Das ist eben auch nicht zu übersehen. Denn diese ist sich bewusst, dass der Sachaspekt des Urteils ebenfalls untersucht werden kann. Mit der vollen Kognition kann man auch Fälle lösen, in denen sonst ein Nachgeschmack von Ungerechtigkeit bleibt, weil eben der Sachverhalt und die Verfahrensfrage für eine gerechte Beurteilung nicht getrennt werden dürfen. In Klammern: Ich finde es sowieso immer sehr, sehr schwierig bei den juristischen Verfahren, wenn man Sachinhalte und Verfahren trennt. Im Bereich der IV ist die Arbeitsunfähigkeit eine grundlegende Tatsache, auf die die letzte Instanz zurückkommen können sollte.
Ein letzter Punkt, der für meinen Antrag spricht, die volle Kognition zu erhalten: In diesen Rechtsbereichen, also in den [PAGE 1019] Bereichen, wo bei der IV entschieden wird, muss man auch der schwachen Position jener Rechnung tragen, die der Gerichtsbarkeit unterworfen sind. Das war jetzt die juristische Formulierung. Konkret gesagt: Es handelt sich hier um Leute, behinderte Leute, die ihre Rechte geltend machen können müssen und das auch sollen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und die volle Kognition im Gesetz zu belassen. Oder ein bisschen anders ausgedrückt - so, wie das Vertreter der universitären Lehre und der kantonalen Justiz letzte Woche an einer Medienkonferenz ausgedrückt haben -: "Wir hoffen, dass der Ständerat auf den Weg eines sorgfältig und verfassungsmässig handelnden Gesetzgebers zurückfindet und seinem Ruf als Chambre de Réflexion gerecht wird."
Ich bin gespannt, ob die Herren Professoren und Richter mit ihrer Hoffnung auf die Chambre de Réflexion Recht haben werden. Ich habe mich bei einer Beurteilung neutral zurückgehalten und bitte Sie jetzt einfach, der Kommissionsminderheit zuzustimmen und die volle Kognition im Gesetz zu behalten.