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David Eugen · Ständerat · 2005-12-07

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-07

Wortprotokoll

Dieses Gesetz hat zum Ziel, die Wohnverhältnisse der Bergbevölkerung zu verbessern. Nutzniesser der Mittel, die hier eingesetzt werden, sind in erster Linie einkommensschwache Haushalte, deren Mitglieder zur Hauptsache in der Landwirtschaft tätig sind. Mit diesem Gesetz, das im Jahre 1998 auch evaluiert worden ist, kann die Wohnqualität dieser Bevölkerungsgruppe wesentlich verbessert werden. Es trägt auch dazu bei, dass sich die Abwanderung aus dem Berggebiet ins Talgebiet in Grenzen hält. In diesem Zusammenhang dient es auch dem verfassungsmässigen Ziel einer dezentralen Besiedlung.

Wie Sie wissen, hat nun im Rahmen des NFA eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen stattgefunden, wonach diese öffentliche Aufgabe zu jenen der Kantone gehört. Da der NFA aber noch nicht umgesetzt ist und dieses Gesetz am 31. Dezember 2005 ausläuft, stellt sich die Frage, was in der Übergangszeit zu geschehen hat.

Die Kommission ist einhellig der Meinung, dass dieses Gesetz entsprechend dem bundesrätlichen Entwurf zu erstrecken ist, bis die neue Aufgabenverteilung gemäss NFA umgesetzt ist. Das finden Sie dann auch in Artikel 21 des Gesetzes, der einzigen Bestimmung der Vorlage, festgehalten.