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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-12-07

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-07

Wortprotokoll

Es gibt durchaus Gründe, weshalb man der Mehrheit folgen kann. Herr Kollege David, Sie entschuldigen, aber Ihre Ausführungen waren nicht sehr aufschlussreich, weshalb ich das nachholen möchte.

Wir haben beschlossen, dass wir dem Bundesrat folgen wollen; dies hat seine Gründe. Wir haben entschieden, dass die neue Serv eigenwirtschaftlich zu arbeiten hat. Dies bedingt, wie bei jeder Versicherung, primär Fachwissen über die Risiken in Exportmärkten, in einzelnen Branchen, ja bei einzelnen Schuldnergruppen, sowie Kenntnisse im Bereich von Exportfinanzierung und überhaupt von Exportgeschäften. Dies war ja auch der Grund, weshalb wir im Ständerat im ersten Durchgang beschlossen haben, dass sich der Verwaltungsrat aus 7 bis 9 Mitgliedern zusammenzusetzen hat, dass aber auch Fachkompetenz in den Bereichen Finanzierung, Versicherungen, Export und Entwicklungspolitik zu berücksichtigen sei.

Leider ist uns der Nationalrat nicht gefolgt, weshalb wir zum bundesrätlichen Entwurf zurückgegangen sind, nämlich: "Der Verwaltungsrat setzt sich aus 7 bis 9 Mitgliedern zusammen." Obwohl die Serv auch der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen dient, ist sie weder ein subventions- noch ein arbeitsmarkt-, noch ein regionalpolitisches Instrument. Sie ist schlicht und einfach eine Versicherung, die durch Prämien zur Abdeckung der im Gesetz aufgezählten Risiken finanziert und nach versicherungstechnischen Prinzipien konzipiert ist. Wenn nun das oberste Leitungsgremium als einziges einschränkendes Kriterium die angemessene Vertretung der Sozialpartner nennt, erhält das Gesetz für mich automatisch den Auftrag, Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Ich denke, das ist nicht so.

Schliesslich ist die Formulierung des Bundesrates auch deshalb angemessen, weil der Bundesrat im Sinne des Gesetzesauftrages ohnehin dafür sorgen muss, dass der Verwaltungsrat die Ziele des Gesetzes erreicht. In diesem Sinne kann der Bundesrat Sozialpartner - d. h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer - auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Gesetz in den Verwaltungsrat wählen; er muss es aber nicht. Was also ohne Erwähnung sicher klarer im Vordergrund stehen wird, sind das Gesetz und dessen Ziele.

Deshalb bitte ich Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und lediglich zu vermerken, dass sich der Bundesrat aus 7 bis 9 Mitgliedern zusammenzusetzen hat. (Zwischenruf Schweiger: Nicht der Bundesrat!) Entschuldigung, der Verwaltungsrat! (Heiterkeit) Ich habe aber die Anzahl der Bundesräte immerhin erhöht und sie nicht verkleinert.

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