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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-12-07

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-07

Wortprotokoll

Namens der Minderheit - die nur wegen des Stichentscheides des Präsidenten zu einer Minderheit geworden ist - beantrage ich Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und diese Differenz zu beseitigen.

Wir haben uns schon letztes Mal, also in der ersten Runde, über diesen Zusatz des Nationalrates unterhalten. Der Nationalrat hatte seinerzeit mit 94 zu 65 Stimmen diesen Zusatz beschlossen. Jetzt, in der zweiten Runde, hat er mit 95 zu 63 Stimmen an seinem Entscheid festgehalten. Unsere Beratungen und Erwägungen, die gegen diesen Beschluss des Nationalrates ins Feld geführt wurden, haben im Nationalrat keinen Widerhall gefunden; die Mehrheitsverhältnisse haben sich in der Grossen Kammer in keiner Art und Weise verändert. Wir haben diesen Beschluss - das möchte ich vielleicht auch noch kurz in Erinnerung rufen - im ersten Umgang mit 23 zu 16 Stimmen abgelehnt.

Worum geht es? Es geht um die Frage - und da muss ich gegenüber dem Kommissionsreferenten etwas präzisieren -, ob die Weko auch im unterschwelligen Bereich die Möglichkeit haben soll, Entscheide letztinstanzlicher kantonaler Instanzen beim Bundesgericht wegen Beschränkung des freien Zugangs zum Markt anzufechten. Es geht ausschliesslich um diese Frage.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist es so, dass im überschwelligen Bereich die Weko bei wichtigen, grundsätzlichen Fragen an das Bundesgericht gelangen kann. Im unterschwelligen Bereich hat die Weko dagegen kein Rechtsmittel zur Verfügung. Ich bitte Sie noch einmal, in Erinnerung zu behalten, dass es um Beschränkungen des freien Zugangs zum Markt geht und um nichts anderes. Da stellt sich doch die Frage, ob nicht auch in diesem, also im unterschwelligen Bereich, wo es pro Jahr um Vergabungen in einer Grössenordnung von immerhin 10 Milliarden Franken geht, eine gewisse einheitliche Rechtsprechung über die Weko - also über das Recht der Weko, einen Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen - herbeigeführt werden soll.

Die Minderheit ist der Auffassung, dass dies so sein sollte. Dieses Recht der Weko kann eine gewisse präventive Wirkung entfalten. Schliesslich darf nicht vergessen werden, dass es in diesem Bereich oft kleine Unternehmen sind, die nicht berücksichtigt werden - vielleicht zu Recht, vielleicht aus diskriminierenden Gründen -, die nicht die Mittel haben, diesen Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Es sind sehr viele kleine Unternehmen, die darauf angewiesen [PAGE 1049] sind, dass die Weko ein Auge auf den freien Marktzugang hat.

Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen. Ich meine, dass hier der Nationalrat einen guten Entscheid getroffen hat. Wer für einen möglichst offenen Marktzugang für alle eintritt, auch im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen, der müsste dieses Zeichen setzen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Weko, wenn sie dieses Recht auch im unterschwelligen Bereich bekommt, Dutzende von Beschwerden einreichen wird. Aber sie wird vielleicht den einen oder anderen präjudiziellen Entscheid herbeiführen. Das wäre für die Regelungen über den freien Marktzugang vorteilhaft.

Ich bitte Sie also aus diesen Überlegungen, der Minderheit zuzustimmen und dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz zu beseitigen. Der Nationalrat hat zweimal mit satter Mehrheit an seiner Auffassung festgehalten.

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