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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-12-08

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Wir fordern Sie also auf, die Bahnreform 2 voranzutreiben. Warum? Sie erinnern sich an den Zustand des öffentlichen Verkehrs etwa in den Achtzigerjahren. Man hat damals dem Steuerzahler milliardenschwere Defizite zugemutet. In dieser Situation wurde die Bahnreform mit dem Anspruch angestossen, gleich lange Spiesse zwischen Schiene und Strasse zu schaffen. Es ging und geht konkret um die Steigerung der Effizienz des öffentlichen Verkehrs, um die Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für die öffentliche Hand und um die Verbesserung der Wettbewerbsposition des öffentlichen Verkehrs; es sollten also mit gleichen Mitteln mehr Leistungen erbracht werden.

Nur vor diesem Hintergrund waren die grossen Investitionen der letzten Jahre in den öffentlichen Verkehr überhaupt verantwortbar. Die Bahnreform 1 ist auf den 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Sie hat eine teilweise Neuordnung der Marktregelung und eine Erneuerung der SBB gebracht. Sie hat aber von Anfang an eine Reihe von Lücken gehabt, und seither sind neue entstanden, dies nicht zuletzt durch die Entwicklung in unseren Nachbarländern und in der EU.

1997 wurde im Ständerat eine Motion überwiesen, deren Auftrag an den Bundesrat lautete, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Vorlage mit einer Bahnreform 2 zu kommen. Sie wäre an sich schon Anfang 2002 geschuldet gewesen. Es war also von Anfang an klar, dass die Bahnreform ein Prozess über Jahre ist, der schweizintern im Interesse der Privatbahnen, der Steuerzahler und der Regionen fortgesetzt werden muss. Aber es geht auch um das Verhältnis zur EU, es geht darum, die Kompatibilität zu erreichen und die Verlagerungspolitik fortsetzen zu können.

Die Bahnreform 2, die uns am Herzen liegt, soll vor allem eine Neuordnung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bringen. Die anderen Punkte hat der Kommissionspräsident erwähnt. Es geht jetzt darum, diese Reform als Prozess voranzutreiben. Das kann man nicht in einer einzigen Vorlage tun. Auch die Bahnreform 2 ist wahrscheinlich sinnvollerweise zu unterteilen. An den Bundesrat ergeht die Bitte, diesen Prozess in verkraftbaren Etappen zügig voranzutreiben; dies mit einem Zeitplan, wie wir ihn abgesprochen haben. Dabei gilt es offen für Korrekturen zu sein, denn wir werden auch in diesem Prozess Neues hinzulernen. So ist der Rückweisungsantrag letztlich zu verstehen.

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