Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-13
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Ich blende Kommunikation und Aktienrecht aus und beschränke mich auf die Frage: Ergibt [PAGE 1114] das, was vom Bundesrat entschieden ist oder entschieden wird, wirtschaftlich Sinn?
Herr Jenny hat gesagt, dass der Bundesrat in diesen Belangen keine hohe Kompetenz geniesse. Ich glaube, relativ zum Parlament gesehen dürfte der Bundesrat geradezu geniehafte Züge haben, wenn es um die technischen und wirtschaftlichen Fragen der Telekommunikation geht. (Heiterkeit)
Trotzdem sind wir als Parlamentarier gefordert, uns hierzu eine Meinung zu bilden, und es besteht hier die Tendenz, bei dieser Meinungsbildung relativ fokussiert auf uns zu überlegen, was richtig ist und was richtig sein könnte. Was wir immer ausblenden, ist die Sicht über unsere Grenzen hinweg, und ich möchte ganz banal einige Plausibilitätsüberlegungen anstellen, die wir uns machen können und die meines Erachtens auch eine breite Öffentlichkeit sehr wohl zu machen bereit ist.
Zur ersten Plausibilität: Die irländische Gesellschaft wollte sich verkaufen, die dänische wollte sich verkaufen, die tschechische wollte sich verkaufen. Die Grossen wollen expandieren. Aus dieser Erfahrung können wir die doch an sich banale Tatsache ableiten, dass Telekommunikationsgesellschaften dann und nur dann erfolgreich sein können, wenn sie über eine gewisse Grösse und über eine gewisse internationale Ausbreitung verfügen. Telefongesellschaften, die klein sind und kein Geld haben, haben keine Überlebenschance. Die Swisscom ist klein, da können wir uns nichts vormachen. Irland und Dänemark sind nicht so viel kleiner als wir. Die Swisscom ist klein, hat aber im Moment Geld und könnte diese internationale Herausforderung annehmen.
Zur zweiten Plausibilität: Ich werfe wiederum einen Blick ins Ausland. Es gibt noch vier Telekommunikationsgesellschaften in Europa, die in Staatsbesitz sind. Wir alle, die wir schon irgendwo in der Welt herumgereist sind, wissen, dass in allen Ländern die Telekommunikation funktioniert und dass in Ländern, die noch nie Staatsgesellschaften hatten, zum Beispiel in Amerika, die telekommunikationsmässige Versorgung zumindest ebenso gut, wenn nicht besser ist als in der Schweiz. Auch hieraus können wir die Erkenntnis ziehen, dass es einer staatlichen Telekommunikationsgesellschaft nicht bedarf, um die Telekommunikation in einem konkreten Land gewährleisten zu können.
Zur dritten Plausibilität: Wenn die Swisscom klein bleibt und auf unser Land fokussiert ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass angesichts der ganzen internationalen Verhältnisse und angesichts der Konkurrenzsituation auch in der Schweiz die Umsätze und die Gewinne sinken, relativ gross. Wäre nun die Swisscom weiterhin eine staatliche Gesellschaft, wäre die Gefahr gross, dass man ihr Monopolsparten zuweisen würde, um den Gewinn zu halten. Herr Kollege Lombardi hat ein Beispiel erwähnt: Unser Entscheid betreffend die letzte Meile ging im Prinzip genau in diese gleiche Richtung. Solche Monopolstrukturerhaltungen bei einer Telefongesellschaft belasten aber die Kostensituation, was ganz konkret heisst, unser Wirtschaftsstandort wird in diesem Punkt gefährdet.
Nun ist es nicht so, dass die Wirtschaft dem nicht ausweichen kann. Ein ganz banales Beispiel meines Büros: Wenn es sich zeigt, dass das Festnetz zu teuer ist, kann auch in einem mittleren Anwaltsbüro problemlos nur über Mobilfunk telefoniert werden. Wir können den Klienten einfach sagen: Wenn wir Sie nur über das Festnetz erreichen können, werden wir teurer. Also müssen wir, auch um unsere Kostenstrukturen in der Schweiz zu erhalten, die Gesellschaften so strukturieren und nicht anders, als es im Rest der Welt der Fall ist. Wir sind nicht ein solcher Spezialfall, dass Erfahrungen anderer Länder falsch wären.
Und nun stellt sich die Gretchenfrage: Soll der Staat trotz allem, was ich gesagt habe, Beherrscher der Swisscom bleiben? Ich glaube nein. Ich glaube dargelegt zu haben, dass die Swisscom nur dann eine Chance hat, wenn sie wächst. Sie muss expandieren. Expansionen aber bringen immer Risiken mit sich. Und dass eine Staatsgesellschaft Risiken wirtschaftlicher und politischer Art übernimmt, ist nicht richtig: einerseits wegen der politischen Gegebenheiten, andererseits angesichts der Hemmungen, die zu Recht bestehen würden, wenn Expansionsentscheide zu fällen wären.
Darum und aufgrund aller Erfahrungen, die überall gemacht worden sind, ergibt sich meines Erachtens die einzig mögliche Erkenntnis: Die Swisscom muss privatisiert werden. Die Angst, dass damit die Grundversorgung gefährdet wäre, ist überhaupt nicht gerechtfertigt. Die Grundversorgung kann auf völlig andere Weise geregelt werden. Sie kann der Swisscom übertragen bleiben, oder sie kann anderen Gesellschaften gegeben werden. Das, und nur das, ist die Aufgabe des Staates. Die Grundversorgungen funktionieren überall auf der Welt. Die Schweiz macht keine Ausnahme, wenn wir sagen, auch bei uns soll nur die Grundversorgung Sache des Staates sein. Darum ist die vom Bundesrat eingeschlagene Richtung zutreffend. Wir müssen uns von der Mehrheitsbeteiligung lösen. Wir müssen uns auf die Grundversorgung fokussieren. Nur so haben wir langfristig Gewähr, dass die Telekommunikation nicht nur sicher, sondern auch gut und günstig ist.
In diesem Sinne begrüsse ich das, was der Bundesrat entschieden hat.