Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-12-13
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Wenn in den letzten Wochen etwas klar geworden ist, dann ist es die Tatsache, dass die Politik nicht geeignet ist, ein Unternehmen zu führen. Dafür haben wir jetzt alle Beweise; jetzt ist eigentlich die Geschichte klar. Fakt ist, dass die Swisscom überflüssige - oder mindestens überschüssige - Mittel hat. Sie gehören den Konsumenten, den Steuerzahlern, der Bundeskasse, diese berühmten 17 Milliarden Franken; und die Frage ist, wie damit umzugehen ist. Dabei übersehen viele, auch in der Diskussion heute Morgen, dass die Swisscom keine normale Aktiengesellschaft ist. Sie ist vielmehr nach dem Bundesgesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (TUG) organisiert, und nach diesem Gesetz hat der Bundesrat eine Steuerungsfunktion. Was Herr Stähelin sagte, ist richtig: Die strategischen Ziele des Bundesrates äussern sich zu "Kooperationen und Beteiligungen" - aber sehr vorsichtig, Herr Stähelin, sehr vorsichtig. Der Bundesrat erwartet, dass die Swisscom AG alles daransetzt, dass der Unternehmenswert gesichert wird, dass der Unternehmenswert nachhaltig gesteigert wird, dass die Swisscom "systematisch internationale Marktentwicklungen beobachtet, Opportunitäten identifiziert, bewertet und Beteiligungen auf Holding- und Gruppengesellschaftsebene nur tätigt, wenn sie langfristig zur Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen". Das ist die geltende Formulierung in den strategischen Zielen des Bundesrates.
Was heisst das? Organisatorisch ist die Swisscom ein "Zwitter". Sie ist formell ein privates Unternehmen, das sich wirtschaftlich orientiert, und hat gleichzeitig mit der öffentlichen Mehrheitsbeteiligung und dem öffentlichen Auftrag eine politische Funktion. Das gilt natürlich auch für das Ausland. Eine Auslandbeteiligung ist ein wirtschaftliches Unternehmen - einverstanden -, sie schliesst aber immer auch eine politische Funktion ein. Man stelle sich vor, was das heissen würde, wenn die Swisscom in einem anderen Land das Grundversorgungsunternehmen oder sonst ein grosses Telekom-Unternehmen führte. Wo fänden dann die Demonstrationen statt, wenn Schwierigkeiten entstünden? Nicht vor dem Unternehmenssitz, sondern vor der schweizerischen Botschaft in Wien oder in Dublin oder was weiss ich wo!
Das ist die politische Dimension. Wo treten dann die Gewerkschaften, wo treten dann die Telekom-Kunden an? Es ist vor der schweizerischen Botschaft und nicht vor dem entsprechenden Firmensitz. Das Scheitern von Auslandinvestitionen kann für unser Land politische Folgen haben. Auch der Bundesrat unterliegt ganz offensichtlich diesem Problem, er steckt in diesem Widerspruch zwischen der wirtschaftlichen Verantwortung als Eigner und der politischen Funktion. Das haben wir in den letzten Wochen gespürt.
Also stellt sich daraus für uns eine ordnungspolitische Frage; diese müssen wir diskutieren. Wir müssen in diesem Saal nicht über Unternehmensführung an sich diskutieren, das ist nicht unser "Job", aber wir müssen über die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen diskutieren. Wir müssen darüber diskutieren, ob wir die Swisscom von diesem Spannungsverhältnis von Wirtschaft und Politik befreien können, wieweit wir die beiden Funktionen entflechten können oder ob wir sie wie bisher im Gesetz von 1998 mit Äusserlichkeiten überdecken. Ich befürchte, das kommt wieder so heraus.
Auf dieser politischen Traktandenliste stehen Fragen wie: Wer soll die Dienstleistungen erbringen, wer soll die Infrastruktur erstellen und betreiben? Selbstverständlich ist es auch die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Grundversorgung im ganzen Land zu gleichen Bedingungen gewährleistet ist; das ist und bleibt eine politische Funktion.
Ich möchte hoffen, dass der Bundesrat mit der Vorlage, die nun in den nächsten Wochen und Monaten in die Diskussion kommt, diese ordnungspolitische Frage stellt und die Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen aufzeigt. Diese ordnungspolitische Frage ist in anderen Ländern Europas schon viel intensiver diskutiert worden. Wenn ich richtig orientiert bin, sind die Telekommunikationsgesellschaften nur noch in vier Ländern Europas vor einer mehrheitlichen Übernahme geschützt, nämlich in Slowenien, Schweden, Norwegen und Belgien. Sonst gibt es höchstens noch Sperrminderheiten oder eben Entlassungen. Darüber müssen wir miteinander diskutieren. Dann bekommen Diskussionen wie beispielsweise über das Fernmeldegesetz auch eine neue Dimension.