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Bieri Peter · Ständerat · 2005-12-13

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Es war am 19. Juni 1997, als wir hier in einer intensiven Debatte Artikel 5 des Fortpflanzungsmedizingesetzes besprachen. Paul Gemperli war damals Präsident der WBK, und der damalige Bundesrat Arnold Koller begleitete diese Vorlage.

Ich habe mir über dieses Wochenende die Mühe gemacht, das Amtliche Bulletin nochmals sorgfältig nachzulesen. Mit 18 zu 16 Stimmen obsiegte damals vorerst die Meinung, dass man die Präimplantationsdiagnostik zulassen soll. Der Nationalrat entschied jedoch damals mit massgeblicher Unterstützung auch der linken Kreise anders, und wir schlossen uns im Rahmen der Differenzbereinigung dem Verbot an. Die heute dargelegten Argumente sind nicht anders als die bereits damals vorgebrachten Bedenken.

Der Kommissionsberichterstatter legte damals sorgfältig dar, dass durch die konsequente Anwendung der Präimplantationsdiagnostik die Gefahr bestehe, dass der Embryo, dem als totipotentes Lebewesen selber Schutz zukommt, diesen Schutz verliert. Schliesslich bestünden auch Bedenken bezüglich einer immer weiter ausgebauten und verfeinerten Embryoselektion. Es dürfte nur schwer zu verhindern sein, dass die Hemmschwelle immer tiefer sinke, den Embryo nach beliebigen Kriterien in vitro zu untersuchen. Es würde damit stets schwieriger, die Grenzlinie zwischen erlaubter und unerlaubter Selektion zu ziehen, und damit könnten Entwicklungen verbunden sein, die sich mit der Menschenwürde nicht mehr vereinbaren liessen. Schon damals zogen wir im Wissen um diese heikle Situation den Schluss, den Embryo durch ein generelles Verbot vor unerwünschten Manipulationen in vitro zu schützen, um damit die Gefahr der Forschung am menschlichen Embryo und einer unerwünschten Eugenik von vornherein abzuwenden.

Es ist jetzt einmal mehr die Behauptung aufgestellt worden, dass mit der Pränataldiagnostik folgerichtig, wenn nicht sogar zwingend, auch die Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden sollte. Der damalige Bundesrat Koller, uns allen noch als ausgezeichneter Jurist in Erinnerung, widersprach damals dieser Behauptung mit aller Vehemenz: "Bei der [PAGE 1126] pränatalen Diagnostik besteht doch auch bei einem positiven Befund .... eine Chance für ein Therapiekonzept. Wenn jedoch in der Präimplantationsdiagnostik beim Embryo in vitro ein Defekt festgestellt wird, wird das zu einem Automatismus zwischen einem mutmasslichen Mangel und der Verwerfung des ungeborenen Lebens führen - das lehrt uns die Lebenserfahrung -, und damit wird die Präimplantationsdiagnostik wirklich zu einem reinen Test auf Leben und Tod." (AB 1997 S 689) Wegen dieser grundlegend anderen Ausgangssituation kann ich wie der damalige Bundesrat Koller die Folgerung nicht akzeptieren, mit der Pränataldiagnostik sei auch die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen. Der damalige Bundesrat Koller legte augenscheinlich und auch nachweislich dar, dass es hier erhebliche Unterschiede gibt und deshalb das eine nicht konsequent mit dem anderen zu verbinden ist.

Während bei der Pränataldiagnostik die schwangere Frau dem werdenden Leben in einem Gewissensentscheid gegenübersteht, handelt es sich bei der Präimplantationsdiagnostik um eine Selektion von Embryonen, die von Drittpersonen nach selektiven Kriterien vorgenommen wird. Die Existenz eines Kindes wird an eine Bedingung geknüpft. Erfüllt es diese nicht, so wird ihm das Lebensrecht von vornherein abgesprochen. Darin liegt ein entscheidender Unterschied zwischen den beiden Methoden. Wir müssen auch zurückhaltend sein, als gesunde Menschen darüber zu entscheiden, ob und wann das Leben anderer Menschen als lebenswert oder als nicht lebenswert zu betrachten sei. Das ist auch in unserem Verhältnis zu behinderten Mitmenschen ernsthaft zu bedenken. Wer die Präimplantationsdiagnostik zulässt, muss letztlich die Frage beantworten, ob die Beseitigung von unerwünschtem Leben das Grundrecht, anders, ja auch behindert zu sein, nicht antastet.

Seit 1997 gab es verschiedene Volksabstimmungen, bei denen die Frage der Präimplantationsdiagnostik am Rande mit berührt wurde. Ich erinnere an die Abstimmung über die Stammzellenforschung oder auch über die Volksinitiative "für menschenwürdige Fortpflanzung". Bundesrat und Parlament haben sich bei diesen Abstimmungen stets auch für bzw. gegen diese Vorlagen eingesetzt, indem sie darauf hingewiesen haben, dass sie bei der Präimplantationsdiagnostik das generelle Verbot belassen würden. Der Sprecher der nationalrätlichen WBK hat im Nationalrat dargelegt, dass dieses Verbot eines der wichtigsten Argumente gewesen sei, um bei den Volksabstimmungen zu bestehen. Zumindest ich selber würde jetzt entschieden an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn wir nun, nach positivem Ausgang dieser Abstimmungen, die Präimplantationsdiagnostik im Nachhinein einführen würden. Das halte ich auch unter Berücksichtigung der Zeitverhältnisse für nicht angebracht.

Wir werden in absehbarer Zeit das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zu behandeln haben. Dies gibt eine weitere Möglichkeit, diese Thematik eingehend zu diskutieren, auch wenn uns die Verwaltung nun erklärt hat, dass die Frage der Präimplantationsdiagnostik nicht dort, sondern im Fortpflanzungsmedizingesetz zu regeln sei. Trotzdem kann diese ähnliche Thematik dort mit diskutiert werden, so etwa die Frage, unter welchen wissenschaftlichen, medizinischen Voraussetzungen und unter welchen rechtlichen Bedingungen diese Methodik möglich sein könnte. Schon die Feststellung der Nationalen Ethikkommission, sie sei nicht fähig, die Erbkrankheiten zu bezeichnen, welche eine Präimplantationsdiagnostik zulassen würden, zeigt doch, wie unausgegoren diese Sachlage heute ist.

Dass hier mit dieser Motion vorgeprellt wird, ist von denjenigen, die diesen Entscheid trotz ethischer und rechtlicher Bedenken bei den Volksabstimmungen mitgetragen haben, mit einem gewissen Unverständnis aufgenommen worden. Wir, die wir gegenüber gewissen Gesetzen, wie etwa gegenüber dem Stammzellenforschungsgesetz, Vorbehalte angemeldet haben, sie dann aber doch gegen Widerstände aus unseren eigenen Reihen verteidigt haben, fühlen uns durch dieses erneute Vorprellen von den Promotoren der medizinischen Fortpflanzungstechniken etwas hintergangen - entschuldigen Sie den Ausdruck.

Vielleicht gehöre ich zu denjenigen wertkonservativen Menschen, denen das Gewissen nicht mehr folgen mag, wenn andere mit ihren Wissenschaften vorprellen wollen. Frau Amgwerd hat in der Kommission zutreffend gesagt, dass es in der Bevölkerung zunehmend Bürgerinnen und Bürger gebe, die sagten, dass nach all den getroffenen Zugangsmöglichkeiten für die Fortpflanzungswissenschaften nun ein Stopp einzulegen sei. Ich möchte Sie bitten, diese Haltung auch bei Ihrem Entscheid zu berücksichtigen. Wir haben uns in der Fortpflanzungsbiologie schon sehr weit vorgewagt. Viele von uns haben trotz ernsthaften Vorbehalten den Weg bis jetzt mitgemacht. Ich würde aber davon abraten, den Rubikon jetzt zu überschreiten.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion abzulehnen.