Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-12-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir nur noch ganz kurz einige Worte aus der Sicht eines Nichtkommissionsmitgliedes.
Die Diskussion, ob die Präimplantationsdiagnostik erlaubt werden solle oder nicht, haben wir in diesem Saal schon 1997 bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Fortpflanzungsmedizin geführt. Damals wie heute bin ich der Meinung, die Präimplantationsdiagnostik sollte erlaubt sein, wenn die medizinisch assistierte Fortpflanzung gewährt wurde, um die Weitergabe einer genetisch bedingten, schweren Krankheit zu verhindern.
Das geltende Gesetz ist hier unlogisch. Es wurde schon mehrmals gesagt; es kann aber nicht genug betont werden. Es verlangt einerseits eine Indikation für medizinisch assistierte Fortpflanzung: die Abwendung schwerer, unheilbarer Erbkrankheiten. Andererseits verbietet es die genetische Untersuchung des Embryos vor der Implantation in die Gebärmutter. Geradezu absurd wird die ganze Angelegenheit, wenn man sich vor Augen führt, dass in den ersten zwölf Wochen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, wenn sich herausstellt, dass das Kind an einer schweren Erbkrankheit leidet - an der Krankheit also, die man via künstliche Befruchtung umgehen wollte. Das heisst doch nichts anderes - das ist mein Problem -, als dass wir den betroffenen Frauen gewissermassen eine Schwangerschaft auf Probe zumuten. Gerade diese Diskrepanz gilt in meinen Augen als wichtigstes Argument zugunsten der Präimplantationsdiagnostik.
Selbstverständlich muss die Präimplantationsdiagnostik darauf beschränkt bleiben, schwere Erbkrankheiten an der befruchteten Eizelle zu diagnostizieren. Genau das sieht die Motion des Nationalrates vor, wenn sie den Bundesrat beauftragt, eine Regelung zu treffen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht und die Rahmenbedingungen dazu festlegt. Es geht ausdrücklich nicht um die Definition werten oder unwerten Lebens; das wurde heute in der Diskussion klar aufgezeigt.
Eltern, die beide gesund sind, aber je ein krankes Gen tragen, das bei der Zeugung mit einer Wahrscheinlichkeit von 25 Prozent zu einem kranken Kind führt, dürfen zwar eine In-vitro-Fertilisation durchführen lassen. Dürfen wir aber per Gesetz so weit in die Intimität eines Paares eindringen, dass wir verantwortungsbewussten Eltern - um diese geht es - vorschreiben, dass sie das Risiko akzeptieren müssen, dass ausgerechnet das implantierte, befruchtete Ei das krankheitstragende ist?
Es muss, das ist meine tiefe Überzeugung, den Eltern überlassen bleiben, ob sie in ihrer konkreten Situation und mit ihrer familiären Erfahrung ein Kind zur Welt bringen wollen, dessen Leben mit einer vorher erkennbaren, schweren Krankheit gezeichnet ist. Das ist ein Entscheid, der nur privat gefällt werden kann. Wer schon mit Müttern gesprochen hat, die Trägerinnen schwerer Erbkrankheiten sind, und wer ihr Leid und ihre Schuldgefühle ihren Kindern gegenüber kennt, hat Hemmungen, ihnen den Weg zur In-vitro-Fertilisation und zur Präimplantationsdiagnostik zu verbauen.
Deshalb bitte ich Sie eindringlich, die Motion anzunehmen.