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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-12-13

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Die Diskussionen um Menschenwürde, Lebensschutz und auch Sterbehilfe gehören zu den schwierigsten Auseinandersetzungen, die wir als Politiker zu führen haben. Die Antworten auf diese Fragen sind ohne Zweifel geprägt durch unsere persönliche Ethik, durch die Religion, durch die Bildung und auch durch unsere Herkunft. Die Entscheidung in diesen Fragen bleibt immer höchst persönlich; und bei der Durchsicht der verschiedenen Argumentarien, die wir in den letzten Wochen zur Frage der Präimplantationsdiagnostik erhalten haben, ist mir bewusst geworden, dass es in der Argumentationskette sowohl der Befürworter als auch der Gegner wahrscheinlich wenige Argumente gibt, gegen die es, aus einer anderen Wertehaltung heraus, keine nachvollziehbaren Gegenpositionen gibt.

Vor allem aus meiner Grundüberlegung, der Unantastbarkeit von Leben, komme ich aber zum Schluss, dass die Motion abzulehnen ist. Ich habe hierfür drei Gründe:

1. Mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik stossen wir letztlich die Tür zu einer immer weiter ausufernden Embryonenselektion auf. Die Präimplantationsdiagnostik beinhaltet immer eine Selektion von Embryonen. Wer und nach welchen Kriterien, frage ich Sie, soll denn im Fall einer Zulassung die Selektionskriterien bestimmen? Wer setzt die Schwelle und macht die Unterscheidung zwischen Behinderungen und Krankheiten, die das Leben lebenswert oder lebensunwert machen? Die Geschichte gerade des letzten Jahrhunderts zeigt, dass in diesen Fragen ein blosser Mehrheitsentscheid in Legislativen, Exekutiven und auch in der Judikative kein genügender Garant gegen Missbräuche ist.

2. Durch aktives ärztliches Handeln wird ein Embryo mit dem Ziel einer Schwangerschaft erzeugt, und dieses werdende Leben wird anschliessend bei ungenügendem Ergebnis der Diagnose - man muss es so sagen - vernichtet, ohne dass sich jemand aus einer persönlichen Betroffenheit, [PAGE 1129] aus der Garantenpflicht der Mutter und des Vaters heraus mit dem Lebensrecht des Embryos auseinander setzen muss. Für die Mutter und den Vater ist die Ausgangslage bei der Pränataldiagnostik im Mutterleib klar eine andere. Hier spielt die Garantenpflicht.

3. Ich glaube den Befürwortern, wenn sie sagen, es sei selbstverständlich, dass auch sie gegen alle Ideen seien, mit der Technik in einigen Jahren Kinder mit vorherbestimmtem Geschlecht, vorherbestimmten äusserlichen Merkmalen oder vorherbestimmtem Charakter - warum auch nicht Intelligenz? - zu schaffen. Ich bin aber ebenso überzeugt, dass die Präimplantationsdiagnostik letztlich die Akzeptanz von behinderten Menschen beeinträchtigen wird, weil die Idee bleiben wird, die Geburt eines gesunden Kindes sei plan- und kontrollierbar und wer keine Untersuchung mache, sei selber schuld.

Einer solchen Horrorvision, einem solchen Horrorszenario will ich bereits in den ersten Ansätzen nicht Vorschub leisten - weshalb ich dezidiert die Meinung vertrete, die Motion sei abzulehnen.