Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-14
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet Ihnen ein bilaterales Polizeikooperationsabkommen mit Slowenien. Es handelt sich um einen Standardvertrag, der aber gegenüber früheren Verträgen, die man als Standard bezeichnete, zusätzlich auch neue rechtsetzende Bestimmungen enthält, gleich wie die übrigen Abkommen, jenen mit Lettland und mit Tschechien. Der Bundesrat beantragt bei diesen drei Abkommen das fakultative Referendum, weil sie noch nicht Standardcharakter haben. Ich gehe auf diese Frage noch ein.
Der Nationalrat hat dem Abkommen am 6. Oktober dieses Jahres zugestimmt, die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am 25. November. Ich möchte auf den allgemeinen Teil, soweit er Standardcharakter hat, nicht näher eingehen, weil er mir unproblematisch zu sein scheint.
Zur Frage des fakultativen Referendums bei solchen bilateralen Verträgen: Gemäss Artikel 141 der Bundesverfassung unterliegen völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten. Wichtige rechtsetzende Bestimmungen in Staatsverträgen gemäss Artikel 141 der Bundesverfassung sind diejenigen Bestimmungen, die im Falle innerstaatlicher Rechtsetzung gemäss Artikel 164 der Bundesverfassung als wichtig eingestuft werden müssen. Im Rahmen einer angenommenen Motion der Staatspolitischen Kommission wurde festgehalten, dass als nicht wichtige Bestimmungen jene gelten, welche im Vergleich zum Inhalt von früher abgeschlossenen Abkommen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen vorsehen. Dies ist bei den sogenannten Standardverträgen in der Regel der Fall.
Da es hier aber um neue Bestimmungen geht, die über die früher entstandenen Verträge hinausgehen, hat der Bundesrat entschieden, dass das fakultative Referendum zum Tragen kommt. Das Abkommen mit Slowenien enthält wichtige gesetzliche Bestimmungen - wie auch die Abkommen mit den anderen beiden Staaten, die jetzt nicht zur Diskussion stehen, die ich aber in den gleichen zwei Tagen unterzeichnet habe.
Ich sage Ihnen, worum es geht: Neu ist in diesen drei Verträgen erstens, dass gemeinsame Ermittlungsteams gebildet werden können; das war in den früheren Standardverträgen nicht enthalten. Zweitens ermöglichen sie die direkte Informationsübermittlung, also nicht über Interpol, sondern indem man direkt zwischen den Staaten Informationen austauscht - darunter auch Personendaten. Es ist nicht ganz klar, ob das wichtig ist oder nicht. Wir sind der Meinung, dass wir bei polizeilichen Abkommen, die in die Individualsphäre des Menschen, in die Persönlichkeitssphäre des Menschen und in die Freiheit des Bürgers eingreifen, mit dem Erfordernis der Wichtigkeit relativ streng sein müssen.
Diese neuen Dinge haben wir jetzt als neu bezeichnet - das ist klar, das sind sie auch. Wir haben sie auch als wichtig bezeichnet - das ist natürlich etwas eine Ermessensfrage. Aus diesem Grund haben wir das Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt; sie bedeuten doch einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dersMenschen.
Wenn wir dieses Abkommen jetzt genehmigen und die nächsten Abkommen auch alle diese Bestimmungen beinhalten, dann kann es sein, dass man mit der Zeit findet, das sei Standard. Diese neuen Bestimmungen werden dann zum Standard, und dann kann es sein, dass man sich, eben weil sie Standard geworden sind, dafür entscheidet, sie nicht mehr dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Bis heute sind sie aber nicht Standard, sondern sie sind neu, und darum empfehlen wir Ihnen, diese Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Sie sind nach Meinung des Bundesrates übereinstimmend mit der Motion der SPK, welche sich dieser Frage widmet.
Ich glaube, wir tun gut daran, das Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen, damit wir grundsätzlich auf einer Linie bleiben.