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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-14

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Ihnen seine Stellungnahme zukommen lassen. Ich gehe nicht im [PAGE 1140] Detail darauf ein. Ich möchte aber noch etwas auf die Hintergründe eingehen, Sie scheinen mir von Bedeutung zu sein.

Die Initiative ist ja unbestreitbar - das haben Sie ja auch erwähnt - aufgrund von Bundesgerichtsurteilen zustande gekommen, nämlich aufgrund der beiden Bundesgerichtsurteile vom 9. Juli 2003. Da hat das Bundesgericht erstmals einen als diskriminierend eingestuften Einbürgerungsentscheid einer Gemeinde kassiert. Das war das Besondere, das ist das erste Mal passiert. Am gleichen Tag qualifizierte es einen weiteren Entscheid, eine Urnenabstimmung bei Einbürgerungsentscheiden, als verfassungswidrig. Das ist der Hintergrund.

Der Bundesrat hat sich nicht nur Gedanken über Ihre Vorlage gemacht, sondern er hat gesagt, man müsse zuerst einmal die Qualifikation dieses Bundesgerichtsurteils untersuchen und dann zuerst Grundsatzfragen stellen. Er hat eine politische Würdigung vorgenommen in der Meinung, es sei Sache der Legislative zu entscheiden, wie eine bestimmte Sache, also die Einbürgerung, im Staat zu beurteilen sei, namentlich ob das ein politischer Akt oder ein Verwaltungsakt sei. Diese Grundfrage hat er an den Anfang gestellt.

Die eigentliche Grundfrage nach der Rechtsnatur des Einbürgerungsentscheides ist natürlich wesentlich. Sie haben gehört, der Berichterstatter beurteilt ihn jetzt in dieser Ausgestaltung als eine Mischform; er hat dieses Wort verwendet. Da stellt sich natürlich die Frage: Auf welche Seite fällt dann die Mischung? Namentlich geht es um die Frage: Wird nur formell geprüft, oder wird auch materiell geprüft? Das ist dann die grundsätzliche Frage.

In früheren Jahren wurde in Lehre und Praxis überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Einbürgerung ein politischer Akt sei, der keiner weiteren Begründung bedürfe und mangels eines Rechtsanspruches auch nicht anfechtbar sei. Diese klare Auffassung - das hat der Berichterstatter gesagt - ist jetzt in der modernen Staatsrechtslehre nicht gerade umgestossen, aber aufgeweicht worden; so eindeutig sei es nicht.

Aber mit dem Urteil vom 9. Juli 2003 hat das Bundesgericht entgegen der bisher vorherrschenden Auffassung entschieden, dass Einbürgerungsentscheide Teil eines rechtsstaatlichen Verfahrens seien, welche analog den öffentlich-rechtlichen Verfügungen einer besonderen Begründung bedürften und ebenso einer gerichtlichen Überprüfung unterstünden. Ein Entscheid dieser Tragweite ist wohl nicht durch die Justiz für alle Zeiten vorzunehmen, sondern durch die Politik; in einem Staat mit Gewaltenteilung heisst das doch durch die gesetzgebende Behörde. Darum ist diese Initiative auch eingereicht worden. Sie sagt: Das können wir nicht einfach dem Gericht überlassen, das ist eine gesetzgeberische Aufgabe.

Nun, der Bundesrat hat sich bei diesem Grundsatzentscheid - soll es ein politischer Akt oder ein Verwaltungsakt sein? - für den Verwaltungsakt ausgesprochen, und damit hat er dieser Initiative auch keine Absage erteilt. Hätte er sich für den politischen Akt ausgesprochen, hätte er diese Initiative ablehnen, aber dann auch eine andere Verfassungsbestimmung vorlegen müssen, die eben die Bundesgerichtsurteile ausser Kraft gesetzt hätte. In der Form, wie es heute vorliegt, anerkennt der Bundesrat diese Lösung. Es ist ein gangbarer Weg, und der Bundesrat hat sich also nicht dagegen gestellt. Ich habe gar nicht gewusst, Herr Pfisterer, dass er das sogar noch lobend erwähnt hat. Das verdient also Anerkennung, aber das kostet ja auch nicht viel. (Zwischenruf Pfisterer Thomas: Aber es ist viel Wert!)

Nun, die Frage stellt sich natürlich in Bezug auf diese Mischform. Das hat man dann offen gelassen, ob das funktioniert oder nicht. Es wird natürlich anerkannt, dass es für eine Gemeindeversammlung schwierig sein wird zu sagen, was der Grund für die Ablehnung war. Denn wenn jemand eine Ablehnung beantragt und dafür einen Grund vorbringt, heisst das doch nicht, dass die anderen, die auch ablehnen, die gleiche Meinung in Bezug auf den Grund teilen - die Praxis wird es zeigen. Darum ist der Bundesrat der Meinung, dass das ein gangbarer Weg für die Zukunft ist, weil es eben doch nicht ein politischer Akt, sondern ein Verwaltungsakt ist. Das ist natürlich auch ein politischer Entscheid. Sie vertreten schwergewichtsmässig diese Auffassung in dieser Initiative eigentlich auch, geben ihr aber doch eine demokratische Form.