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Escher Rolf · Ständerat · 2005-12-15

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen, wenn auch knapp, die Ablehnung der Motion.

Bis anhin wurde eine Sicherheitsmarge für allfällige Geschwindigkeitsüberschreitungen zugestanden, um technische Messungenauigkeiten der Messgeräte auszugleichen und um einen Fahrzeugführer nicht ungerechtfertigterweise zu bestrafen.

Mit der Motion Mörgeli wird nun aber die Gewährung eines Rabattes von 5 Stundenkilometern für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit verlangt. Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern sind das 5 Prozent, bei 50 Stundenkilometern bereits 10 Prozent, und in Wohnstrassen beträgt dieser Rabatt bereits gegen 20 Prozent. Dass durch diesen Rabatt eine höhere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist offensichtlich. Es wird dargelegt, ohne Annahme der Motion Mörgeli müssten die Fahrzeugführer beständig auf den Tacho schauen. Das ist aber bei einer Geschwindigkeit von 55 Stundenkilometern - denn alle oder viele Fahrzeugführer werden sich darauf einstellen - genau gleich der Fall wie bei 50 Stundenkilometern.

Die Gesetzgebung legt die Höchstgeschwindigkeit fest. Ich habe Mühe damit, dass selbst von bundesrätlicher Seite gesagt wird, man brauche eine solche Festlegung nicht so exakt einzuhalten. Ja, was ist denn das noch für eine Gesetzestreue? Mit dieser laschen und für mich gesetzeswidrigen Haltung wird überhaupt kein Einfluss darauf genommen, ob Kontrollen allenfalls zum Teil aus Gewinngründen gemacht werden, um die öffentlichen Kassen zu füllen. Wenn die Behörde, die Polizei, dem Autofahrer Fallen stellen will, dann wird das mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern genau gleich laufen wie mit 85 Stundenkilometern.

Gibt es bei einer solchen Rabattgewährung im Strassenverkehrsrecht dann noch einen Grund, nicht auch den Alkoholgenuss der Fahrzeugführer zu rabattieren? Nicht um 20 Prozent wie bei Wohnstrassen gemäss der Motion Mörgeli - das ergäbe ja bereits eine Erhöhung von 0,5 Promille auf 0,6 Promille -, aber nehmen wir einen Rabatt von nur 5 Prozent, also den gleichen Rabatt wie bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern. Damit würde die Grenze des Blutalkoholwertes von 0,5 auf 0,525 Promille hinaufgesetzt. 0,025 Promille entsprechen nicht einmal einem kleinen Schlückchen, sondern eigentlich nur einem Lippennetzen. Ich meine, ein solches Lippennetzen ist für andere Verkehrsteilnehmer wie Velofahrer, Fussgänger oder Kinder sicher weniger gefährlich, als wenn in Wohnstrassen 20 Prozent schneller gefahren wird, als erlaubt ist. Sie können es auch auf das Rauchverbot beziehen: Wollen Sie denn Rabatt geben, dass Raucher im Zug oder in einer Bahnhofshalle einen Zug machen dürfen?

Ich meine, man sollte einer solchen Rabattierung nicht zustimmen.

Die Kommission ersucht Sie, die Motion abzulehnen.

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