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Escher Rolf · Ständerat · 2005-12-15

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen noch eine Erklärung der Kommission abgeben.

Gemäss Absatz 1 wird der Bundesrat verpflichtet, bei der Erarbeitung der Verordnung internationales Recht zu berücksichtigen. Gemäss Absatz 2 wird das BAV verpflichtet, sich bei der Festlegung der technischen Normen möglichst an international harmonisierte Normen zu halten. Damit ist nach Ansicht der Kommission die Harmonisierung mit dem EU-Recht gemeint. Das ist zwar nicht zwingend und überall vorgesehen, aber es ist dort vorgesehen, wo es angemessen ist, wo es richtig ist. Es kann auch über diese EU-Richtlinien und -Normen hinausgegangen werden, wenn es sich als wirklich notwendig erweist. Warum das? Weil unsere Seilbahnindustrie ihre Produkte nur exportieren kann, wenn die europäischen Vorschriften eingehalten werden, weil diese Industrie nur so konkurrenzfähig ist, weil es keinen Sinn macht, dass diese Industrie für das Ausland grundsätzlich andere Sicherheitsprodukte erstellt als für die Schweiz, und weil nur so schweizerische Bauherren vom Wettbewerb profitieren können.